Bottrop. Durch Parkverbote in einem Wohnviertel habe das Straßenverkehrsamt Chaos angerichtet, sagt ein Bottroper. Die Straßenreinigung sei nicht möglich.

Für den Bottroper Horst Fietzek kommt ein Ärgernis zum anderen. Dass das Straßenverkehrsamt durch die Parkverbote im Wohnviertel am Max-Schwarze-Weg ohnehin schon ein regelrechtes Chaos angerichtet habe, sei eigentlich ja schon schlimm genug, beklagt sich der Anwohner. Hinzu komme aber außerdem noch, dass er als Eigentümer seines Wohngrundstückes weiterhin Gebühren für eine Leistung bezahlen müsse, die die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (Best) gar nicht mehr erbringe. Es gibt einmal mehr Streit um Straßenreinigungsgebühren. So ähnlich wie Hortst Fietzek am Max-Schwarze-Weg beschweren sich auch viele andere Bottroper immer wieder.

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Seit mehr als sechs Jahrzehnten sei in dem Wohnviertel eigentlich alles in Ordnung gewesen, meint der 78-Jährige. Doch dann habe das Straßenverkehrsamt vor wenigen Jahren die Parksituation geändert. Das habe dazu geführt, kritisiert der Anlieger, „dass nur noch auf meiner Straßenseite geparkt werden darf“. Einige wenige Parkboxen ließ die Behörde teils auf dem Bürgersteig entlang seines Grundstückes und eines weiteren dahinter markieren. Außer vor Kopf einer Wiese dürfen Kfz-Fahrer am Max-Schwarze-Weg ihre Autos jetzt nur noch in diesen Parkboxen abstellen.

Autos rollen ständig mit zwei Reifen über eine kleine Wiese

„Es gibt diese Siedlung seit 1958 und es funktionierte immer – bis es die Mitarbeiter der Behörde fertiggebracht haben, ein Problem zu schaffen, welches es jahrelang nicht gab“, meint der Bottroper. Den Max-Schwarze-Weg hat das Straßenverkehrsamt nämlich inzwischen zu einer eingeschränkten Halteverbotszone erklärt.

Die Behörde begründete dies mit Beschwerden über parkende Autos, die die Fahrbahnen verengt hatten. Das mache der Müllabfuhr Probleme. Auch für Feuerwehrautos und Rettungswagen hätte es kaum noch ein Durchkommen gegeben, erläuterte die Behörde ihre Maßnahme bereits vor mehr als einem Jahr in einem Schreiben an die Bottroperin Karin Werner.

Denn Horst Fietzek ist nicht der erste verärgerte Anwohner in dem Wohnviertel. Auch seine Nachbarin hatte schon vergeblich gegen die Parkboxen entlang ihres Hausgrundstückes protestiert. Für sie ist das Ganze auch deshalb ein Schildbürgerstreich, weil die Parkboxen die Fahrbahn verengen und seitdem Auto um Auto mit zwei Reifen über eine kleine Wiese rollt. Zwar verweist die Behörde darauf, dass die Fahrbahn breit genug sei. Die Fahrspur, auf der inzwischen kaum ein Grashalm übrig ist, beweist jedoch, dass die Autofahrer das anders beurteilen.

Verärgerter Anwohner in Bottrop legt Fotos als Beleg vor

Karin Werners verärgerter Nachbar wirft den Mitarbeitern des Straßenverkehrsamtes sogar „Unfähigkeit“ vor. Schließlich hätten diese „die Gegebenheiten, die seit 1958 bestanden haben, in einen chaotischen Zustand versetzt“. Überall sei jetzt das Parken verboten und dies „in einer Siedlung, wo nur Anwohner wohnen“, beschwert er sich. „Das ist so ein Unding, man glaubt es einfach nicht“, ärgert sich der 78-jährige Bottroper. Die Parkboxen entlang seines Grundstückes und des Hauses dahinter seien ständig belegt.

„Meine Mieter finden da keinen Stellplatz mehr“, bedauert er. Denn auch Autofahrer aus anderen Straßen parkten jetzt dort. „Das Problem ist, dass die Fahrzeuge nur auf meiner Straßenseite parken dürfen und somit diese Straßenseite nicht gereinigt werden kann“, sagt der Anwohner. Von den Best-Fahrzeugen gefegt werde nur der Straßenrand entlang der inzwischen ramponierten Wiese, hat der Bottroper beobachtet und er zeigt Fotos, die belegen, dass auf seiner Seite die Fahrbahn nicht die sauberste ist.

Kann die Best entlang der Parkboxen überhaupt fegen?

Straßenreinigungsgebühren verlange die Best aber dennoch von ihm. „Widersprüche dagegen werden leider ja einfach abgelehnt“, meint der Bottroper. Horst Fietzek will das aber nicht länger hinnehmen. Der 78-Jährige kümmert sich daher zurzeit um ein Beratungsgespräch beim Bottroper Haus & Grund-Verein und will erfahren, ob und was er dagegen unternehmen könne. Denn die städtische Gesellschaft erbringe die Leistung, für die sie ihre Gebührenrechnungen ausstelle, in seinem Fall ja nicht oder allenfalls so, dass er keinen Vorteil davon habe.

Am Max-Schwarze-Weg in Bottrop sind der Fahrbahnrand am Bordstein und der zum Parkstreifen umgewandelte schmale Bürgersteig klar erkennbar nicht gefegt. Anwohner Horst Fietzek machte Fotos zum Beleg.
Am Max-Schwarze-Weg in Bottrop sind der Fahrbahnrand am Bordstein und der zum Parkstreifen umgewandelte schmale Bürgersteig klar erkennbar nicht gefegt. Anwohner Horst Fietzek machte Fotos zum Beleg. © Horst Fietzek

Best-Sprecher Jannik Hohmann teilt auf WAZ-Anfrage mit, dass die Best keinerlei Einfluss auf parkende Fahrzeuge oder die Einrichtung von Parkplätzen, Parkboxen, Parkverbotszonen oder ähnlichem habe.„Etwaige Besonderheiten bezüglich der Gegebenheiten am Max-Schwarze-Weg sind der Best nicht bekannt“, erklärt er außerdem.

Ansonsten weist der Best-Sprecher auf die entsprechenden Paragrafen der Straßenreinigungssatzung hin. Danach fällt der Max-Schwarze-Weg unter die Reinigungsklasse S 3. Das heißt: Die Fahrbahn muss die Best einmal pro Woche säubern, den Gehweg die Grundstückseigentümer.

Ratsvertreter schränken Anwohneransprüche deutlich ein

Offiziell gibt es den schmalen Bürgersteig an Horst Fietzeks Grundstück wegen der teils darauf markierten Parkboxen allerdings gar nicht mehr. Das Straßenverkehrsamt hat ihn gestrichen und zu einem Parkstreifen erklärt, geht aus den Schreiben der Behörde an Fietzeks Nachbarin hervor. Müssen sich also die Best-Leute außer um die Fahrbahn nun etwa auch um den Streifen entlang der privaten Grundstücke kümmern? Laut Satzung gehören zu einer Fahrbahn ja „auch die Trennstreifen, befestigten Seitenstreifen, die Bankette“.

Auch eine Minderung der Straßenreinigungsgebühren ist laut Satzung, die der Best-Verwaltungsrat vor neun Monaten neu beschloss, durchaus möglich. Denn darin ist von einer Reinigungspflicht der Best die Rede. Diese beinhaltet „die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können“. Die Satzung schränkt die Ansprüche der Bürger auf Gebührenminderung allerdings deutlich ein.

Mängel wegen parkender Fahrzeuge für unerheblich erklärt

So muss die turnusmäßige Reinigung einer Straße zwar nur fünfmal im Jahr unterblieben sein, damit die Anwohner weniger Straßenreinigungsgebühren bezahlen müssten - allerdings „auf der gesamten Straße“. Außerdem erklärt die von den Vertreterinnen und Vertretern der Bottroper Ratsparteien im Verwaltungsrat der Best so beschlossenen Satzung Reinigungsmängel, wie sie Horst Fietzek auf der Fahrbahn und dem Weg an seinem Haus entlang beklagt, „insbesondere wegen parkender Fahrzeuge, Straßeneinbauten und Straßenbauarbeiten nur auf einem Teilstück der Straße“ für unerheblich.