Bottrop. Die großen Wohnungsunternehmen in Bottrop regulieren im Winter die Heizung runter. Einige passen schon jetzt ihre Vorauszahlungen an.
Weil die Gaspreise massiv steigen, der Rohstoff droht, knapp zu werden, müssen Bottroper Wohnungsunternehmen reagieren: Mit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober werden Heizungen runterreguliert, die Kostenvorauszahlungen sind teils schon pauschal erhöht worden.
Mit rund 4900 Wohnungen ist Vivawest der größte Wohnungsanbieter in Bottrop. Das Gelsenkirchener Unternehmen reduziert die Heizleistungen nachts zwischen 23 und 5 Uhr auf 17 Grad, tagsüber können Mieterinnen und Mieter auf maximal 21 Grad heizen. Das betrifft allerdings nur Wohnungen mit Gaszentralheizungen, wer eine Einzelheizung besitzt, sei individuell über mögliche Maßnahmen informiert worden, so Vivawest-Sprecher Gregor Boldt auf Nachfrage.
Gasmangel und Preisexplosion: Bottroper Wohnungsunternehmen drehen Heizung runter
Auch in den Wohnungen der Vonovia, die mit Gas beheizt werden – etwa 55 Prozent der 1600 Einheiten – wird nachts die Heizung runtergedreht, bis zu acht Prozent des Heizaufwandes könne so gespart werden. Man halte sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben.
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Allerdings: Wie sind die tatsächlich zu halten? Hängt doch die tatsächliche Temperatur in einer Wohnung nicht nur von der Heizleistung ab, sondern auch von der Größe und Höhe der Räume, davon, ob sie nach Norden oder Süden ausgerichtet ist, von der Dämmung der Wände etc.
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Das sei nur durch „Versuch und Irrtum“ möglich, erklärt Stephan Patz, Geschäftsführer der städtischen Wohnungsgesellschaft GBB, die rund 1800 Wohnungen in Bottrop besitzt. „Diese Feinjustierung kann sehr aufwendig sein und ist in großen Wohnungsbeständen nicht zu gewährleisten.“ Die Heizungen herunterregeln – das funktioniert nicht mit einem zentralen Knopfdruck, sondern müsse überall individuell eingestellt werden, gegebenenfalls auch mehrfach.
Vivawest erhöht Heizkostenvorauszahlungen um 30 Prozent
Mit Blick auf die zu erwartenden massiven Nachzahlungen hat Vivawest bereits zum 1. Mai die Heizkostenvorauszahlungen pauschal um 30 Prozent erhöht. „Als Vermieter haben wir vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise die Verantwortung, unsere Mieter vor unerwartet hohen Nachzahlungen zu schützen“, so Sprecher Gregor Boldt.
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Andere Firmen setzen da eher auf Eigenverantwortung. Die Anpassung der Heizkostenvorauszahlungen können Vonovia-Mieter selbst steuern, über die App oder den Kundenservice. Ähnlich bei der GBB, auch hier können Mieterinnen und Mieter „auf freiwilliger Basis“ ihren Abschlag anpassen, sagt Geschäftsführer Stephan Patz. „Ansonsten wird die GBB im Rahmen anstehender Heiz- und Betriebskostenabrechnungen Vorauszahlungen je nach Energieträger angemessen erhöhen.“
Bottroper GBB hat noch bis Ende 2023 günstiges Gas
Das Unternehmen habe bereits vor dem Ukraine-Krieg und der damit einhergehenden Teuerung günstig Gas eingekauft, das bis Ende 2023 ausreicht. „Dieser Preis ist und bleibt fix, lediglich Preisbestandteile wie Bilanzierungsumlage, Netzentgelte und Steuern sind variabel“, so Stephan Patz. Die angekündigte Gasumlage werde die Kosten für die Verbraucher trotzdem in die Höhe treiben. Und: „Zu rechnen ist jedoch mit drastisch steigenden Preisen, wenn die Preisbindung Ende 2023 ausläuft und neue Liefermengen eingekauft werden müssen.“
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Die drohen bei der LEG, die in Bottrop 325 Wohnungen besitzt, schon jetzt: Das Düsseldorfer Immobilienunternehmen rechnet auf Basis der bisherigen Preissteigerungen mit „Nachzahlungen von ein bis zwei Monatsmieten“, wobei die Gasumlage da noch nicht einkalkuliert ist. Die LEG bietet deshalb ihren Kundinnen und Kunden in Notlagen Schuldnerberatung an. „Bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten bitten wir unsere Kunden, uns frühzeitig anzusprechen. Gemeinsam schaffen wir es durch diese Energiekrise und finden eine Lösung, damit niemand deshalb seine Wohnung verlieren muss.“
Was mit dem warmen Wasser passiert
An den Wassertemperaturen ändern die Wohnungsunternehmen nichts. Bei der GBB sei eine Regulierung wegen elektrischer Durchlauferhitzer in den meisten Wohnungen rein technisch gar nicht möglich. Aber eine Absenkung der Warmwassertemperatur ist ohnehin unzulässig.
„Die Mindesttemperatur des Warmwassers ergibt sich aus technischen Normen und Regelwerken, insbesondere der Notwendigkeit der Trinkwasserhygiene zur Vermeidung von Legionellen“, so GBB-Geschäftsführer Stephan Patz. „Einsparpotenzial ergibt sich daraus, dass die Nutzer sparsam mit warmem Wasser umgehen, nicht jedoch durch die Absenkung der Temperatur.“
Grundsätzliche Tipps zum Energiesparengeben alle Wohnungsunternehmen auf ihren jeweiligen Homepages beziehungsweise haben Briefe mit Hinweisen an ihre Mieterinnen und Mieter verschickt.