Bottrop. Bottrop hat strenge Leitlinien entwickelt, nach denen künftig gebaut werden soll. Jedes Bauprojekt soll nach diesen Kriterien genehmigt werden.
Im Rahmen der Innovation City hat Bottrop den Fokus darauf gelegt, Bestandshäuser ökologisch zu sanieren. Nun schafft die Stadt mit ihren „Leitlinien für die Entwicklung nachhaltiger und klimagerechter Wohngebiete“ eine Grundlage, nach der neue Wohngebiete beurteilt und Baugenehmigungen erteilt werden sollen – ein straffes Korsett, das allerdings viele „Soll-Bestimmungen“ enthält.
„Bei keinem Bauprojekt werden alle Kriterien zu 100 Prozent erfüllt werden“, grenzt der Technische Beigeordnete Klaus Müller die Verbindlichkeit der Vorgaben ein. „Aber wir wollen mit den Leitlinien von Anfang an deutlich machen, dass Bauprojekte unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten betrachtet werden müssen.“
Klima-Leitlinien für Bottrop: So soll künftig gebaut werden
Die Leitlinien, die die Stadtverwaltung entwickelt hat, geben Vorgaben zur Auswahl der Flächen, für den Städtebau und die Gebäudeplanung, für die Förderung besonderer Wohnformen und die Vergabe städtischer Grundstücke. Sie „zielen nicht darauf ab, neue Baugebiete zu verhindern“, heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung. „Sie sollen vielmehr den politischen Gremien als Entscheidungshilfe bei der Priorisierung von Flächenentwicklungen dienen.“
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Im dritten Wohnbauflächenbericht aus dem vergangenen Jahr sind 44 Flächenpotenziale für die Wohnraumentwicklung aufgelistet, für 18 davon steht das Planverfahren noch aus. Für sie – und alle weiteren künftigen Wohngebiete – greifen die Richtlinien, die vor jeder Baugenehmigung angewendet werden sollen.
Alle Dachflächen in Bottrop sollen begrünt werden
Das Konzept sieht zahlreiche Aspekte vor: Bereiche mit besonderer Bedeutung für das Klima sollen nicht bebaut werden, je besser die Anbindung an den ÖPNV und an Rad- und Gehwege ist, desto besser ist ein Gebiet zur Erschließung geeignet, eine Bebauung mit Einfamilienhäusern soll vermieden, Mehrfamilien- und Reihenhäuser bevorzugt werden. Neue Wohnquartiere sollen „durchgrünt“ werden, durch Freiflächen, Baum- und Beetpflanzungen im Straßenraum, begrünte Dächer und Fassaden.
Im Bereich der Gebäudeplanung gehen die Leitlinien noch weiter: „Alle Dachflächen neuer Wohnquartiere sind zu begrünen.“ An anderer Stelle sind sie schwammiger formuliert: „Gebäude sind nach hochwertigem energetischen Standard zu bauen.“ Welcher Standard das sein soll, ist bislang nicht konkretisiert.
Klima-Richtlinien in Bottrop: „Bewusst hohe Messlatte gelegt“
Die Leitlinien seien schon jetzt Aspekte, die im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt würden, sagt Klaus Müller. In Bottrop gibt es bislang den Nachhaltigkeits-Check mit ökologischen, sozialen und ökonomischen Fragen, die vor Beschlüssen im Rat und in Ausschüssen von der Verwaltung beantwortet werden.
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Die Klima-Leitlinien, sollten sie vom Rat nach Vorberatungen in mehreren Ausschüssen beschlossen werden, sollen den Bestrebungen, nachhaltig und klimagerecht zu bauen, noch mal ein größeres Gewicht geben. „Wir haben bewusst inhaltlich eine hohe Messlatte gelegt“, sagt Klaus Müller. Viele Investoren nähmen die Klima-Ziele nicht ausreichend ernst; mit einem Ratsbeschluss, der die Richtlinien für jedes Bauprojekt vorgibt, sehe das anders aus.
Rahmen für den Verkauf städtischer Grundstücke in Bottrop
Denn auch wenn es um den Verkauf von städtischen Grundstücken geht, will die Verwaltung einen klaren Rahmen stecken: Baugrundstücke sollen nach sozialen und ökologischen Kriterien vergeben werden, ortsansässige, verheiratete oder auch behinderte Bewerber werden bevorzugt. Ebenso Bauträger, die Solaranlagen einplanen, nachhaltige Entwässerungstechniken oder effiziente Wärmedämmungen verwenden.
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Ob das nicht Investoren abschreckt, in Bottrop zu bauen, dafür sorgen könnte, dass sie lieber in Nachbarstädten mit weniger strengen Vorgaben ihre Projekte umsetzen? Nein, sagt Klaus Müller. „Viele Aspekte sind im Baugesetzbuch sowieso vorgegeben. Die Leitlinien sorgen dafür, dass man sich früher mit diesen Aspekten auseinandersetzt.“
Und letztlich beinhaltet das Konzept der Verwaltung doch auch Schlupflöcher, ist weich formuliert. Zum Beispiel auch bei den Kriterien zum Verkauf städtischer Grundstücke. Die aufgeführten Kriterien seien „denkbar“ für eine Auswahl der Bewerber – „neben dem Verkauf zum Höchstgebot“.