Bottrop. Die Bottroper Gastronomen dürfen ihre Terrassen öffnen. Ein Befreiungsschlag sind die Corona-Lockerungen nicht – auch nicht für den Einzelhandel.
Eine erste Hürde ist geschafft: Bottrops Inzidenz hält sich den fünften Werktag in Folge deutlich unter 100; sie lag am Mittwoch bei 65,5. Das bedeutet: Ab Freitag kann die Notbremse aufgehoben werden, es gilt wieder die Corona-Schutzverordnung, die zahlreiche Lockerungen vorsieht. Allerdings fehlt noch die Allgemeinverfügung des Landes, die die neuen Regeln bis ins Detail klärt. Sie soll spätestens im Laufe des Donnerstags bei der Stadt eingehen.
Klar ist: Die Ausgangssperre fällt, die Gastronomie darf ihre Außenbereiche öffnen. Gäste müssen ein negatives Schnelltestergebnis vorweisen, ebenso die Bedienungen. Neu ist, dass das Testergebnis 48 Stunden alt sein darf. Zudem sind Einzelhandelsbesuche wieder ohne Terminvereinbarungen möglich – allerdings ist auch hier weiterhin ein negativer Testnachweis nötig. Ausgenommen sind Geimpfte (mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung) und Genesene, die einen positiven PCR-Test vorweisen können, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage alt ist.
Einzelhandel in Bottrop: Normalität erst, wenn die Tests wegfallen
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Erst ab einer konstanten Inzidenz unter 50 würden „die drei G“ – geimpft, genesen, getestet – wegfallen und erst dann, so sagt es Sinn-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Göbel, könne man ansatzweise von Normalität sprechen. „Viele Menschen sind von der Testpflicht abgeschreckt“, sagt der Chef des Modehauses. Es gebe unberechtigte Ängste, dass der Test wehtut, manche sorgten sich vor einem positiven Ergebnis und den „Problemen, die damit einhergingen. „So lange wir testen müssen, haben wir einen Umsatz von nur 50 Prozent des normalen“, sagt Göbel.
Die Notwendigkeit, einen Termin vereinbaren zu müssen, die de facto eigentlich keine sei, störe die wenigsten. „Manche Händler haben das verkompliziert über Anmeldungen im Internet“, sagt Göbel. „Bei uns kommen die Kunden und wenn nicht zu viele im Geschäft sind, hinterlassen sie ihre Daten und dürfen einkaufen.“ Doch der Zwang zum Test schrecke eben viele ab.
Welche Auswirkungen der hat, zeige sich in den Sinn-Filialen in Koblenz, Trier und Magdeburg, in denen der Besuch ohne Testnachweis möglich ist. „Dort haben wir einen normalen Umsatz, seitdem die Test-Pflicht weggefallen ist.“
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Vorsichtiger Optimismus in der Bottroper Gastronomie
Auch in der Gastronomie ist man noch vorsichtig optimistisch, zumal die Wetteraussichten am Wochenende mit zwölf bis 16 Grad und viel Regen nicht gerade zum Besuch in den Biergarten einladen. „Die mögliche Öffnung der Außengastronomie wird noch nicht der große Befreiungsschlag“, sagt Tina Große-Wilde, Mitglied des NRW-Präsidiums des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga und Inhaberin des Hotels und Restaurants Große-Wilde an der Gladbecker Straße.
Es gebe noch zu viele Stolpersteine, die eine Wirtschaftlichkeit des Betriebs in Frage stellen. Zum einen sagt auch sie, dass die Testpflicht viele abschrecke. Zum anderen ist das Wetter zu unbeständig. Was tun, wenn plötzlich der Platzregen kommt und der Wirt die Gäste nicht reinlassen darf? Erst wenn die Inzidenz unter 50 sinkt, auch die Belegung der Innenräume möglich ist, werde sich die Lage stabilisieren.
Nicht alle Bottroper Gastronomen nutzen die Öffnungsmöglichkeit
Aus diesem Grund werden einige Lokale geschlossen bleiben. So hat Thorsten Stöcker, Betreiber des Bahnhofs Nord, angekündigt, seinen Außenbereich erst einmal geschlossen zu halten. Das griechische Restaurant Pikilia will ab dem 2. Juni öffnen, noch sei die Wetterlage zu schlecht.
Christoph Lenko, der mit seiner Frau Claudia Lenko das Forsthaus Specht führt, öffnet seinen Biergarten, allerdings erst mit einer Woche Verzögerung zum 28. Mai – in der Hoffnung, dass sich bis dahin die Zahlen stabilisiert haben. „Es geht nicht, dass wir alles hochfahren und dann kurzfristig wieder schließen müssen“, sagt Christoph Lenko.
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Die Vorbereitungen dauerten einige Tage: der Wareneinkauf, das Wiederhochfahren der Kühlung, das Zurückholen der Mitarbeiter aus der Kurzarbeit. „Wir haben zum Glück je vier festangestellte Köche und Kellner, ich musste niemanden entlassen“, sagt Lenko. Für manch anderen ist es schwierig, seine Aushilfen zurückzuholen.
Gasthof Berger öffnet Außenbereich für Take-Away-Kunden
Die schlechten Wettervorhersagen machen auch dem Gasthof Berger zu schaffen, an vollen Betrieb im neuen Außenbereich ist noch nicht zu denken. „Das Essen wird in fünf Minuten kalt“, sagt Inhaber Stefan Bertelwick. Er konzentriert sich nun erstmal weiter auf das Take-Away-Geschäft; wer sich aber mit seinem abgeholten Essen und einem Glas Wein auf die Terrasse setzen möchte, könne das ab Freitag tun. „Und wenn das Wetter besser wird, sind wir sofort voll am Start.“
Bei allen Vorbehalten, so Tina Große-Wilde, steige grundsätzlich die Stimmung. „Man merkt, es tut sich was. Und wir haben genaue Vorgaben, wann was gilt.“ Und so bleibt das Hoffen auf weiter sinkende Zahlen – unter die 50er-Marke.
Coronaschutz-Verordnung für NRW: Diese Regeln ab Freitag in Bottrop
- Die Ausgangssperre wird aufgehoben. Aktuell gilt sie von 22 bis 5 Uhr, ausgenommen sind vollständige Geimpfte und Genesene, die einen positiven PCR-Test vorweisen können, der mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.
- Die Gastronomie darf ihren Außenbereich öffnen, der Besuch ist für Geimpfte, Genesene und Bürger mit negativem Testergebnis möglich. Ab einer Inzidenz von unter 50 dürfen auch die Innenbereiche öffnen.
- Treffen im öffentlichen Raum sind wieder für Angehörige des eigenen Haushalts plus einer Person eines weiteren Haushalts erlaubt oder für maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Der private Raum wird nicht reglementiert.
- Geschäfte des Einzelhandels dürfen wieder ohne Terminbuchung besucht werden, allerdings bedarf es eines tagesaktuellen negativen Schnelltest-Ergebnisses (in diesem Punkt ist die Verordnung noch mal verschärft worden); es ist maximal ein Kunde auf 20 Quadratmetern zugelassen.
- Baumärkte sind geöffnet für Gewerbekunden ohne Test, für Privatpersonen nur mit negativem Testergebnis. Personenbegrenzung: Eine Person pro 20 Quadratmeter. Zusätzlich kann ein abgetrennter Bereich zum Verkauf von Pflanzen und Saatgut geschaffen werden, dort dürfen Kunden ohne Test rein.
- Ab dem 31. Mai öffnen die Schulen wieder komplett in den Präsenzunterricht bei einer konstanten Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100. Das hat Ministerpräsident Armin Laschet am Mittwoch bekanntgegeben.
- Körpernahe Dienstleistungen: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Wenn Kundinnen und Kunden die Maske nicht dauerhaft tragen können, ist ein negativer Test für Kunden und Personal notwendig. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige Leistungen.
- Kinder bis 14 Jahren dürfen in Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren. Aktuell dürfen es nicht mehr als fünf Kinder sein. Sport im Freien ist bei einer Inzidenz unter 100 grundsätzlich bei Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt.
- Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen mit Terminvereinbarung öffnen. Das Museum Quadrat will sofort seine Ausstellung öffnen, im Museum ist kein Test-Nachweis nötig. Konzerte unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Zuschauern erlaubt – mit negativem Testergebnis.
- Öffnung kleinerer Freizeit-Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten. Freibäder dürfen öffnen, aber nicht die Liegewiesen. Voraussetzung: negatives Testergebnis.
- Freizeitparks müssen weiter geschlossen bleiben.