Bottrop. Die Corona-Notbremse tritt ab Montag in Bottrop in Kraft. Regeln für private Treffen werden verschärft. Auch das hier ist nun zu beachten.

Auch in Bottrop gilt ab Montag, 26. April, erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Das teilt die Stadt mit. Demnach hat die Landesregierung verfügt, dass die bundesweite Corona-Notbremse auch für Bottrop in Kraft tritt. Die Corona-Schutzmaßnahmen werden verschärft. Das hängt aber davon ab, wie hoch der 7-Tage-Inzidenzwert ist, teilt die Stadt mit.

Auch bei dem jetzigen Wert, der unter 150 liegt, dürfen sich Anwohner zwischen 22 Uhr und 5 Uhr aber nur in in einer Wohnung aufhalten. Zu den Ausnahmen zählen nicht nur medizinische und tiermedizinische Notfälle, sondern etwa auch berufliche Zwecke und die Betreuung von Minderjährigen, die Hilfe benötigen, die Begleitung Sterbender und die Versorgung von Tieren. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr bleibe für Einzelne aber Bewegung im Freien wie Spazierengehen, Radfahren, oder Joggen, erlaubt.

Bottrops Inzidenzwert lag mehr als drei Tage lang über 100

Der Grund dafür die Notbremse ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert laut Robert-Koch-Instituts in Bottrop jetzt an mindestens drei Tagen hintereinander oberhalb von 100 lag. Damit besteht in Bussen und Bahnen einschließlich Taxen die Pflicht zum Tragen einer FFP 2-Maske. Außerdem muss das Personal medizinische Masken tragen, teilte die Verwaltung jetzt mit.

Die Regeln für private Treffen werden ab Montag verschärft. Zusammenkünfte sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen. Außerdem sind körpernahe Dienstleistungen verboten. Ausnahmen sind Friseurtermine oder Fußpflegebesuche sowie medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Tätigkeiten. Dies gilt nur, wenn Kunden tagesaktuelle negative Corona-Tests vorlegen können und alle FFP 2-Masken tragen.

In Bottroper Schulen ist für die meisten nur Wechselunterricht zulässig

In den Bottroper Schulen und in der Hochschule ist ausschließlich Wechselunterricht zulässig. Davon ausgenommen sind wiederum Förderschulen und die jeweiligen Abschlussklassen. Notbetreuungen in den Schulen sind möglich.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass Einkaufen mit Termin unter dem Stichwort „Click & Meet plus Test“ mit einem negativen Corona-Test erlaubt sei. Personal oder Inhaber der Geschäfte müssen allerdings auch die Kontaktdaten der Kunden erfassen. Außerdem dürfen gastronomische Betriebe wie bisher nur außer Haus verkaufen. Ein Abhol- oder Lieferdienst für Speisen und Getränke ist allerdings weiterhin zulässig. Kantinen dürfen nur dann öffnen, wenn dies für die Arbeit unerlässlich sei.

Die Bottroper Freizeitparks müssen weiterhin geschlossen bleiben

Schloss Beck und die anderen Freizeitparks in Bottrop wie der Movier-Park, das Alpincenter oder das Grusellabyrinth müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Schloss Beck und die anderen Freizeitparks in Bottrop wie der Movier-Park, das Alpincenter oder das Grusellabyrinth müssen weiterhin geschlossen bleiben. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Der Movie Park, Schloss Beck, Alpincenter und das Grusellabyrinth müssen geschlossen sein, ebenso die Volkshochschule und die Bücherei. Die Musikschule bietet Online-Veranstaltungen an. Das Quadrat ist allerdings für Besucher bei vorherigen Terminvereinbarung und Vorlage negativer Tests geöffnet. Veranstaltungen des Kulturamts finden nicht statt.

Auch die Hallenbäder sowie das Stenkhoffbad sind nach wie vor geschlossen, teilt die Verwaltung mit. Spaziergänger dürfen den Stadtgarten auch die Halde Beckstraße mit dem Tetraeder und Halde Haniel mit dem Amphitheater aufsuchen.

Beim Einkaufen gibt es Ausnahmen von der Testpflicht

Beim Einkaufen weist die Stadt auf Ausnahmen für die Termin- und Test-Pflicht hin. Diese gelten für die Abholung vorbestellter Waren, den Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs, den Lebensmittelhandel, für Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungskioske, Buchhandlungen, Floristikläden, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und den Großhandel.

Das gilt aber nur, wenn die Kundenzahl begrenzt ist und der Verkauf nur das übliche Sortiment des Geschäftes umfasst.