Bochum. . Als Raubversuch mit Todesfolge wertete das Bochumer Schwurgericht den Todesschuss auf einen Geflügelgroßhändler in Datteln und verurteilte den Hauptangeklagten zu zwölf Jahren Gefängnis. Dabei wurde ein Überfall auf eine Anwaltswitwe in ihrer Bochumer Stadtparkvilla mit berücksichtigt.

Mit unbewegter Miene nahmen die drei angeklagten Männer im Kandaouroff-Prozess am Donnerstagmittag ihr Urteil am Bochumer Schwurgericht von Richter Hans-Joachim Mankel entgegen.

Haupttäter Mladen P. (44), der vor zwei Jahren bei einem versuchten Raub in der Villa des Millionärs Klaus Kandaouroff in Datteln, den damals 80-jährigen Geflügelgroßhändler mit einem Kopfschuss getötet hat, muss zwölf Jahre ins Gefängnis. Seine Komplizen Michael M. (47) und Volker H. (48) wandern fünf Jahre bzw. sieben Jahre hinter Gitter. Richter Mankel bewertete die Tat als „versuchten Raub mit Todesfolge“.

Die Tötung des Millionärs in Datteln hängt zusammen mit einem Raubüberfall auf die Witwe eines Anwalts, in deren Villa am Bochumer Stadtpark vor über sechs Jahren. Damals ist Mladen P. mit einem bisher unbekannten Komplizen in die Villa der alten Dame eingedrungen. Sie klauten Geld und Schmuck im Wert von 100.000 Euro.

"Besonnen, ruhig und kumpelhaft"

Mladen P. hatte die Frau aus Bochum noch mit ihrem Ehemann bei seiner Arbeit als Kellner in einem Lokal in Haltern kennengelernt. Das Verhältnis sei so gut gewesen, dass er sich in der Gaststätte mit den Eheleuten am Tisch unterhalten habe, verliest der Richter. Erst nachdem die brutale Tat an Kandaouroff in Folge einer Sendung „XY-ungelöst“ durch einen anonymen Tippgeber aufgeklärt werden konnte, wurden die DNA-Spuren des Täters auch einem Schälmesser der Witwe zugeordnet. Dieses hatte Mladen P. seinerzeit benutzt, um aus einem Kissen Fesselriemen zu schneiden.

Trotz des Messereinsatzes habe sich die Witwe von den Einbrechern nicht bedroht gefühlt und beschreibe die Täter auch im Nachhinein als „besonnen, ruhig und kumpelhaft“, so Richter Mankel.

Einsatz der Waffe in Kauf genommen

Von Besonnenheit und Ruhe seitens Mladen P. ist im Kandaouroff-Fall nichts zu hören. Ein wichtiges Thema während der Urteilsverkündung ist die Schusswaffe. Der Richter verliest, Mladen P. habe auf die Mitnahme einer Waffe als „Drohinstrument“ und Verteidigung gegen einen möglichen Wachhund bestanden. Von Anfang an hätten beide Komplizen daran gezweifelt, ob das nötig und gut sei.

Volker H. habe während der Planung des Verbrechens gegenüber Michael M. geäußert, er schätze Mladen P. so ein, dass er durchdrehen könnte. Trotzdem hätten sie den Einsatz der Waffe billigend in Kauf genommen. Die Staatswanwälte Dieter Justinsky und Marc Krämer hatten 13 Jahre Freiheitsstrafe für Mladen P. gefordert. Dr. Anna Hüttemeier, Tochter des getöteten Millionärs und Nebenklägerin, lächelte nach der Urteilsverkündung einige Male.