Bochum. .

Ein 43-jähriger Halterner hat am Mittwoch vor dem Bochumer Landgericht einen brutalen Überfall auf eine 71-jährige Witwe am Bochumer Stadtpark gestanden.

Über fünfeinhalb Jahre nach einem Raubüberfall auf eine Witwe (71) in ihrem Haus am Bochumer Stadtpark hat am Mittwoch ein 43-jähriger Mann aus Haltern vor dem Landgericht ein Geständnis abgelegt. Laut Anklage hatten er und sein damaliger, bis heute nicht identifizierte Komplize Geld und Schmuck im Wert von 100 000 Euro erbeutet.

Der 43-Jährige soll auch für den Raubüberfall auf den Geflügelgroßhändler Klaus Kandaouroff (80) vor dessen Villa in Datteln verantwortlich sein. Am 29. Mai 2010 war der Millionär mit einem Kopfschuss getötet worden.

Kriminalistisch spektakulärer Fall

Die beiden Fälle sind kriminalistisch auf spektakuläre Weise verknüpft. Der Überfall in Bochum von 2006 konnte jahrelang nicht aufgeklärt werden. Nach dem Verbrechen in Datteln hatte die Kripo aber in Tatortnähe einen Sturmmaske gefunden, der DNA-Spuren anhafteten, die mit den DNA-Spuren am Bochumer Tatort übereinstimmten. Nur hatte man damit noch lange nicht den Täter. Erst die ZDF-Sendung „XY ungelöst“ Ende 2010 brachte den entscheidenden Tipp. Im Februar 2011 wurde der 43-Jährige festgenommen. Seitdem sitzt er in U-Haft. Gleiches widerfuhr zwei mutmaßlichen Komplizen (46, 47) des Überfalls in Datteln. Auch sie sind jetzt vor dem Schwurgericht angeklagt.

Der 43-Jährige schilderte am Mittwoch über seine Verteidiger Dieter Kaufmann und Boris Strube, wie er am 7. Januar 2006 spätabends die Witwe in ihrem Haus an der Schillerstraße ausgeraubt hatte. Er hatte sie als Kellner in einem Lokal kennengelernt. Daher wusste er, dass sie viel Geld hat.

„Eigentlich“ sei nur ein Einbruch geplant gewesen

Sie war damals gefesselt und auch geschlagen worden. Der 43-Jährige schilderte den Tatablauf aber viel weniger brutal als es die Anklage tut. Er sagt, dass es damals „eigentlich nur ein Einbruch werden sollte“. Er habe nicht gewusst, dass die Dame zu Hause gewesen sei. Und ein Schälmesser aus der Küche habe er damals nur aus folgendem Grund in die Hand genommen: „Mangels vorhandenen mitgeführten Fesselungsmaterials hatte ich damit ausschließlich vor, aus den vorhandenen Bettlaken einzelne Streifen zu schneiden.“ Weiter meinte der Angeklagte: Die Dame „hat uns noch den Tresor im Schlafzimmer geöffnet und wir hatten die Möglichkeit, das Geld und den Schmuck an uns zu nehmen“.

In der Nacht hatte sich das Opfer selbst befreien und Hilfe holen können. Der Prozess wird fortgesetzt.