Bochum/Dortmund. . Nach sexuellen Übergriffen auf einen Nachbarsjungen und Jugendspieler eines Bochumer Fußball-Vereins wurde ein 40-jähriger Trainer nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der geständige Täter hat für dreieinhalb Monate in U-Haft gesessen.
Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs ist am Mittwoch ein Bochumer Fußballjugendtrainer (40) vom Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Nach dreieinhalb Monaten U-Haft kam er unter Auflagen frei.
Der Bochumer Jugendfußball-Trainer (40), der Jugendspieler (14) und einen Nachbarsjungen (14) sexuell missbraucht hatte, muss nicht länger im Gefängnis sitzen. Das Landgericht verurteilte ihn am Mittwoch wegen insgesamt 19 Übergriffen zu zwei Jahren Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. „Bei uns hat jeder eine Chance verdient, auch ein Sexualstraftäter“, sagte Richter Johannes Kirfel.
Die 3. Jugendschutzkammer machte aber Auflagen. Der geständige Täter muss eine Sexualtherapie machen und darf keine Jugendmannschaft mehr trainieren oder betreuen. Auch sonst wurde ihm jeder Kontakt zu Minderjährigen verboten, wenn kein Erwachsener dabei ist.
Seit über 15 Jahren hatte der alleinstehende Mann diverse Jugend-Fußballmannschaften in Dortmund, vor allem aber in Bochum trainiert.
„Vertrauen tief missbraucht“
Der Trainer, sagt Kirfel, habe „Vertrauen tief missbraucht“. Außerdem stehe der Junge aus dem Fußballclub „nur stellvertretend für eine ganze Reihe von Kindern, die er als Fußballtrainer missbraucht hat“. Trainer müssten „absolut integre Personen sein“. Nach seiner Auffassung gehöre es sich nicht, mit Kindern oder Jugendlichen zusammen nackt zu duschen, mit einem Jungen allein zu übernachten oder in die Sauna zu gehen. All dies hatte der Täter aber gemacht - außer den 19 sexuellen Übergriffen.
Der Angeklagte hatte bereits in früheren Vereinen stark im Verdacht gestanden, sich an Kindern vergriffen zu haben. Kirfel sagte, dass durch eine intensivere Kommunikation zwischen Vereinen und Fußballverbänden die späteren Übergriffe hätten verhindert werden können. Die Strafanzeige kam nicht aus Fußballkreisen - sondern von der Mutter jenes Nachbarjungen.
Der Staatsanwalt hatte ebenfalls zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert, die Anwältin des Nachbarjungen hingegen drei Jahre Gefängnis.