Essen. . Das Bundeskriminalamt fahndet bundesweit nach einem Babyschänder, der ein etwa drei bis neun Monate altes Mädchen missbraucht hat. Die Tat liegt nach Einschätzung der Fahnder zwar rund sechs Jahre zurück. Aber: „Es ist nicht auszuschließen, dass der Täter das Kind heute noch missbraucht“.

Wer ist dieser Mann? Genau so dringend: Wer ist das Opfer? Das Bundeskriminalamt und die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft fahnden bundesweit nach einem Babyschänder, der ein etwa drei bis neun Monate altes Mädchen auf einem Wickeltisch und auf einem Badezimmerboden missbraucht hat.

Der Täter selbst hat die Bilder von dem Verbrechen ins Internet gestellt. Die Tat liegt nach Einschätzung der Fahnder zwar rund sechs Jahre zurück. Aber: „Es ist nicht auszuschließen, dass der Täter das Kind heute noch missbraucht“.

Die oberste deutsche Polizeibehörde geht hier den ungewöhnlichen Weg einer Öffentlichkeitsfahndung einschließlich der Veröffentlichung der Täter-Bilder, weil alle anderen Ermittlungsansätze bisher gescheitert sind. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am Mittwochabend mit einem entsprechenden Beschluss die richterliche Erlaubnis gegeben. Bei allen Vorbehalten, die meist mit dem Persönlichkeitsschutz des Opfers zusammenhängen, hat man im Hauptquartier des BKA Wiesbaden gute Erfahrung mit der Veröffentlichung solcher Videos. 2009 konnte ein Mann gefasst werden, der sich 16 Jahre zuvor bei sexuellen Handlungen mit zwei Jungen an einem FKK-Strand gefilmt hatte.

Schwerer sexueller Missbrauch

Nicht ganz so lange liegt der neue Fall zurück. Er ist um das Jahr 2005 datiert. Die Polizei ist ziemlich sicher, dass sich der Vorgang in Deutschland abgespielt hat. Dem Täter, dessen Gesichtszüge auf den Videobildern gut zu erkennen sind, wird schwerer sexueller Missbrauch, die Herstellung kinderpornografischer Schriften und deren Besitz und Verbreitung vorgeworfen. Er wird von den Fahndern als damals 25 bis 40 Jahre alt beschrieben, mit kurzen, dunkelbraunen Haaren, einer Brille, Bauchansatz und offenbar mit einer deutlich erkennbaren Körperbehaarung. Auf dem Clip trägt er am kleinen Finger der linken Hand einen schmalen, goldfarbenen Ring.

Das BKA hat sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes noch nicht zur Veröffentlichung eines Fotos des Säuglings entschlossen, will dieses aber in Frage kommenden Zeugen vorlegen. Allerdings haben die Fahnder auf dem Video zahlreiche Babysachen und auch Gegenstände aus dem als Tatort identifizierten Badezimmer erkannt. Das Kind war auf den Videos und Bildern bekleidet mit einem Babymantel samt Kapuze und verschiedenen Motiven, einem blau-weiß gestreiften Strampelanzug, einem weiteren Strampelanzug rot-weiß- mit grünem Bund an den Ärmeln.

Belohnung von 5000 Euro ausgesetzt

Das BKA fragt auch: Wer kann dem Umfeld eine Wickeltasche der Marke „Penaten“ zuordnen, Kosmetiktücher „AS 67 astrein“, eine silberfarbene, runde Wäschetrommel, eine Wickelunterlage mit gelben und orangenen Gänsen und Äpfeln als Musterung. Erkennbar waren auch eine Fliesendekoration mit einem „Biene Maja“-Motiv, ein grüner Seifenspender in einem außergewöhnlichem Design, ein lila Badethermometer in Fischform, das das Opfer in der Hand hält, eine weiße Tür mit einem goldfarbenen Türbeschlag, diverse Schnuller und eine Unterlage mit Elefantenmotiv.

Wer Informationen zu dem Vorgang geben kann, soll sich an das Bundeskriminalamt (0611 - 55 111 55) oder jede andere Polizeidienststelle wenden. Für die Ergreifung des Täters ist eine Belohnung von 5000 Euro ausgesetzt.

Opfer im Babyalter besonders nachgefragt

Der Kampf der Behörden gegen die Kinderpornografie im Netz ist einer gegen Windmühlen. Wer solche Sachen ins Internet stellt, hat seinen Sitz oft unerreichbar im Ausland. In Täterkreisen sind auch Opfer im Babyalter nicht tabu – wie im neuesten Vorgang. In der zentralen Datenbank liegen hunderttausende Clips mit Missbrauchsszenen an jungen und älteren Kindern. Erfahrenen Ermittlern jagen die Filme den Schauer über den Rücken.

Doch: Wird ihr Kampf ausreichend unterstützt? Derzeit tobt erneut die politische Auseinandersetzung. Gerade gegen die Kinderpornografie im Internet könnte eine Vorratsdatenspeicherung helfen, sagen Befürworter. Auch das Bundeskriminalamt denkt so.

Problem Vorratsdatenspeicherung

Die Polizeipraxis kennt ein Beispiel: Im Mai 2009 bekamen die Wiesbadener Fahnder über Interpol Hinweise auf 3743 deutsche Zugriffe auf ein kinderpornografisches Portal in einem Zeitraum von zweieinhalb Monaten. Nach der Aufdeckung der IP-Adressen konnten die Verbindungen 1237 Tätern zugeordnet werden. Ein schwerer Schlag gegen die Branche und ihre Nutzer. Heute? Geht das nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat die Speicherung der Daten über einen längeren Zeitraum eingeschränkt. In Berlin ist ein neues Gesetz in Arbeit. Nur: Wie es am Ende aussieht, ist zwischen der Union und der FDP völlig offen.