Bochum. Ein Vater aus Bochum beklagt, dass an der Schule seines Sohnes Kinder zu Unrecht in Quarantäne mussten. Ursache war ein positiver Lollitest.
Seit Einführung der Lollitests an den Grund- und Förderschulen hat es in Bochum mindestens 13 mal ein positives Testergebnis gegeben (Stand: 28. Mai). Das war auch an der Wilbergschule in Riemke der Fall. Sebastian Krüger, erster Vorsitzender des Fördervereins, beklagt, dass Schülerinnen und Schüler für 14 Tage in Quarantäne mussten. Trotz negativem PCR-Test und zu Unrecht – sagt er.
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„Das Gesundheitsamt der Stadt Bochum schickt die ganze negativ getestete Gruppe für 14 Tage in Quarantäne“, beklagt Krüger. Das kann er nicht ganz nachvollziehen. „Die Kinder saßen in halbierten Klassen mit reichlich Abstand zueinander in fast durchgängig gelüfteten Klassenräumen mit medizinischer Maske“, sagt er.
Vater wirft Gesundheitsamt Bochum Fehleinschätzung vor
Begründung für die Quarantäne sei laut Gesundheitsamt, dass die Kinder beim Frühstück ohne Maske gesessen hätten. Allerdings, so Krüger, hätten währenddessen alle den Abstand eingehalten, zudem sei durchgehend gelüftet worden. „Wir haben große Bedenken, dass durch Fehlentscheidungen/Fehleinschätzungen des Gesundheitsamts die Kinder noch mehr Unterricht verpassen und Eltern in noch größere Betreuungsnöte kommen“, meint der Vorsitzende des Fördervereins an der Wilbergschule.
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Er fordert von der Stadt Bochum eine eindeutige Vorgabe, Bedingungen und Voraussetzungen für alle Schulen, die erfüllt werden müssen, sodass keine Quarantäne der negativ getesteten Kinder notwendig ist. Eine solche Vorgabe sei durch die Stadt aber nicht umsetzbar, sondern müsse durch das Land erfolgen, teilt Sprecher Peter van Dyk mit.
Stadt: „Halten uns an Vorgaben des RKI“
„Wir halten uns bei der Umsetzung der Quarantäne-Maßnahmen an die Vorgaben des RKI“, verdeutlicht er. Das bedeute: Sobald ein positiver PCR-Test gemeldet wurde, erfolgt die Ermittlung durch das Gesundheitsamt. Van Dyk: „Basierend auf den aktuellen Empfehlungen des RKI zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung erfolgt eine Risikobewertung und eine Einordnung der betroffenen Personen.“ Auf dieser Grundlage werde das notwendige weitere Vorgehen für diejenigen, die sich eventuell angesteckt haben könnten und in der Inkubationszeit sind, festgelegt.
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Die Antwort der Stadt ist für Vater Sebastian Krüger nicht zufriedenstellend. Er schlägt vor, dass Frühstückspausen nach draußen verlegt werden sollten. „Wir haben mit unserem Kind beschlossen, dass er ausgiebig zuhause frühstückt und in der Schule während der Frühstückspause seine FFP2-Maske aufbehält. So kommt er hoffentlich um eine Quarantäne herum“, so Krüger.