Dahlhausen. Plan der Stadt Bochum, das Schwimmverbot an der Ruhrmühle aufzuheben, wird von den Vereinen begrüßt. Es herrscht Freude über eine „super Lösung“.
Viel geredet wurde in den vergangenen Monaten über die Möglichkeit, das Badeverbot zumindest in einem Bereich der Ruhrmühle aufzuheben. Am Ende steht eine „super Lösung“, die alle Beteiligten zufrieden stellt, findet Volkhard Schnitzler (Foto), Vorsitzender des Linden-Dahlhauser Schwimm-Vereins (LDSV). Einen gut 200 Meter breiten Uferstreifen haben sich Stadtverwaltung, Politik und Anrainer-Vereine in mehreren Gesprächsrunden und Ortsterminen ausgeguckt, auf dessen Höhe künftig das Schwimmen nicht mehr untersagt sein soll. Im besten Falle ab Sommer 2020, wenn bis dahin die Wasserqualität konstant gut ist.
Über den Fußweg zwischen den Grundstücken von Ruhrlandbühne und Linden-Dahlhauser Kanu-Club (LDKC) gelangt man zu der auserkorenen Stelle. „Hier ist die Strömung der Ruhr nicht mehr so stark“, sagt Volkhard Schnitzler. Die Vereinsvertreter hatten im Vorfeld darauf hingewiesen, dass weiter flussaufwärts, auf Höhe der Insel, zwei Strömungen den Fluss schneller und gefährlicher machen. „Toll, dass unsere Argumente gehört wurden“, lobt Schnitzler seine Gesprächspartner.
Prima findet der Schwimmer-Chef auch, dass es jetzt endlich einen direkten Zugang vom Bahnhof zum Ruhr-Ufer gibt und dass für die privaten Kanu- und Floßfahrten-Anbieter eine gute Lösung gefunden wurde. Bisher diente diesen das Plateau vor dem LDSV-Vereinsheim als Anleger. Schnitzler: „Das war eine Katastrophe.“ Die neue Variante gefällt ihm besser: Nahe der neuen Badestelle, direkt neben der Bahnlinie, wird ein Wende- und Montageplatz angelegt; inklusive einer Toiletten-Anlage, die auch Schwimmer nutzen können. Ein Extra-Weg und ein Steg führen die „Ruhr-Touristen“ zum Wasser.
Dafür tritt der Kanu-Club eigens einen Streifen Land an die Stadt ab. „Im Gegensatz wurde uns eine finanzielle Unterstützung zugesagt, um unsere Stege behindertengerecht umzugestalten“, freut sich Manfred Wittmann vom LDKC über einen fairen Deal. Sein Verein will künftig auch Menschen mit Handicap das Kanufahren ermöglichen.
DLRG überwacht weiter wie bisher
Dirk Schmieder von der Ruhrlandbühne freut sich über die bevorstehende bauliche Veränderung des Nachbargrundstücks. „Die Ecke war doch sehr verdreckt, das wird sie deutlich aufwerten.“ Insgesamt findet Schmieder „positiv, dass sich etwas tut am Ruhr-Ufer“.
Was das Schwimmen angeht, ändere sich allerdings nicht viel. „Baden gehen die Leute ja auch jetzt schon“, sagt Dirk Schmieder. Trotz Verbot. Wenn dies aufgehoben und der besagte Ruhrbereich abgesteckt ist, kann sich Schwimmer-Chef Volkhard Schnitzler dort nicht nur Bootsrennen, sondern auch Schwimmwettkämpfe vorstellen. „200 Meter im Freiwasser – das wäre doch was.“
Aus für Comeback der Badeanstalt „vernünftig“
Dass die Idee, die frühere Flussbadeanstalt am Plateau wieder zu eröffnen, nicht umgesetzt wird, findet der LDSV-Vorsitzende Volkhard Schnitzler gut. „Das ist vernünftig und wäre aus Sicherheitsgründen auch nicht zu realisieren gewesen.“
Allein wegen der Rutsche für Kanus , „die es früher ja gar nicht gab“. Für Schnitzler viel zu gefährlich. Und er bezweifelt auch, dass in diesem Bereich der Ruhr die Wasserqualität ausreichend sein würde. „An einer Stelle haben wir hier stehendes Gewässer. Da wäre das sehr fraglich.“
Auch wenn sich die Ortsgruppe der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) auf Sichtweite zur geplanten Badestelle befindet, bleibt diese auch weiterhin unbewacht. Dies stellt Torsten Kelle von der DLRG klar. „Wir machen unseren ehrenamtlichen Dienst in Dahlhausen weiter wie bisher.“ Bedeutet: In der Saison von Anfang Mai bis Ende September liegt samstags von 14 bis 18 Uhr sowie sonn- und feiertags von 10 bis 18 Uhr ein Boot der DLRG im Wasser. „Kelle: „In diesen Zeiten machen wir Wachfahrten auf der Ruhr. Mehr nicht. Wir können nicht die Aufsicht für die neue Badestelle übernehmen.“
In den letzten Jahren sei dort, wo ja eh geschwommen wird, niemand ertrunken. „Die Leute, die hier baden gehen, haben sich bisher vernünftig verhalten“, sagt Torsten Kelle. „Gleichwohl bleibt das Schwimmen im freien Gewässer natürlich gefährlich – egal, ob es verboten oder geduldet ist.“
<<<Bochumer Anwalt erklärt besondere Baderegelung
Das Baden in der Ruhr an den Ruhrauen in Dahlhausen soll demnächst nicht mehr verboten sein. Aber dennoch nicht erlaubt! Ja, was denn nun? Rechtsanwalt Jürgen Widder versucht den Unterschied zwischen den beiden Formulierungen zu erklären. Dafür zitiert er Kurt Tucholsky: „Wenn der Deutsche hinfällt, steht er nicht auf, sondern sieht sich um, wer ihm schadensersatzpflichtig ist.“ Bei der Formulierung der Stadt, dass das Baden nicht erlaubt, aber nicht mehr verboten sein wird, gehe es um die Verlagerung der Verantwortung. „Es geht um die Verkehrssicherungspflicht“, sagt Jürgen Widder. „Und es geht um den konkreten Schadensfall. Also, wenn sich jemand beim Baden in der Ruhr verletzt oder irgendwie Schaden nimmt. Die Stadt wird Schilder aufstellen. Auf denen wird stehen, dass das Baden auf eigene Gefahr geschieht. Damit sagt sie, ich verbiete es nicht. Sie sagt aber ganz klar: Ich übernehme keine Haftung.“
Auf der anderen Seite komme, wenn das Baden möglich sein sollte, auch kein Mitarbeiter des Ordnungsamtes vorbei und fordert die Menschen auf, aus dem Wasser herauszukommen. Ob das Baden überhaupt erlaubt wird, hängt indes von der Wasserqualität in der Ruhr ab. Sie muss über zwei Jahre beprobt und gut sein. Im ersten Jahr war sie es. Davon unabhängig appelliert Widder an die Mündigkeit des Einzelnen. „Wenn da Schilder sind, muss ich aufmerksam sein.“