Frankfurt/Main. Bleibt die Wertung des Skandalspiels Union Berlin gegen den VfL Bochum bestehen? Bald steht die mündliche Verhandlung an. Erneut werden Zeugen befragt.

Nächste Woche wird es spannend für den VfL Bochum. Am kommenden Freitag, 28. Februar 2025 (ab 12.30 Uhr) wird das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes am DFB-Campus in Frankfurt mündlich die Berufungen von Union Berlin, Holstein Kiel und dem FC St. Pauli gegen die Wertung des Skandalspiels Union Berlin gegen den VfL Bochum verhandeln. Das teilte der DFB am Freitagvormittag mit.

Gleich zu Beginn der Verhandlungen wolle das Gericht über die Zulässigkeit der Berufungen von Holstein Kiel und St. Pauli entscheiden, heißt es weiter. Keiner der beiden Klubs war an besagter Bundesligapartie in der Alten Försterei am 14. Dezember beteiligt. Das DFB-Gericht hatte beiden Vereinen angeboten, diese Entscheidung bereits im Vorfeld der Verhandlung im schriftlichen Verfahren zu treffen – Kiel und St. Pauli aber beantragten eine mündliche Verhandlung.

VfL Bochum vor Gericht: Entscheidung in der „Causa Feuerzeugwurf“?

Die Geschichte vom 14. Dezember ist hinlänglich bekannt: In der Schlussphase wurde VfL-Torwart Patrick Drewes beim Stand von 1:1 von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen. Der Keeper, seit dem Dortmund-Spiel nur noch Nummer zwei des VfL, konnte nicht weiterspielen, das Spiel wurde für mehrere Minuten unterbrochen und anschließend von den Bochumern unter Protest zu Ende gespielt. Der VfL legte Einspruch gegen die Spielwertung ein und bekam in erster Instanz Recht - das DFB-Sportgerichtet wertete das Spiel mit 2:0 für den Revierklub.

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Union Berlin akzeptierte diese Entscheidung nicht und ging, ebenso wie die nur indirekt beteiligten Keller-Rivalen Holstein Kiel und St. Pauli, in Berufung. Diese werden nun am 28. Februar vor dem DFB-Bundesgericht verhandelt. Geleitet wird die Verhandlung vom Bundesgerichtsvorsitzenden Oskar Riedmeyer. Als Beisitzer fungieren Arno Heger und Carsten Ramelow.

VfL-Torwart Drewes muss erneut als Zeuge aussagen

Zweifel gab es seitens von Union Berlin unter anderem daran, ob Patrick Drewes nicht hätte weiterspielen können. Im Internet tobte - und tobt - eine heftige Kontroverse um Schauspielerei-Vorwürfe. Vor dem DFB-Sportgericht erläuterte der an diesem Tag zuständige Mannschaftsarzt Mark Sandfort, dass er sich an die DFL-Richtlinien bei Kopfverletzungen gehalten habe, Drewes daher nicht weiterspielen durfte. Der Torwart selbst, erklärte er selbst auch vor Gericht, sei gar nicht gefragt worden.

Drewes und Sandfort waren bei der ersten Verhandlung in Frankfurt persönlich vor Ort im Zeugenstand. Auch vor dem DFB-Bundesgericht werden beide wieder vernommen, sind als Zeugen geladen. Dies bestätigte der DFB am Freitag auf Anfrage dieser Redaktion. Vom VfL Bochum ist zudem erneut Felix Passlack als Zeuge vorgesehen, so der DFB. Passlack hatte sich als erster VfL-Spieler um Drewes gekümmert und hinter vorgehaltener Hand mit ihm gesprochen. Er war per Video zugeschaltet worden. Als weiterer Zeuge ist erneut Schiedsrichter Martin Petersen geladen, so der DFB - es dürfte wieder eine lange Sitzung geben.

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Persönlich erscheinen müssen sie aber nicht alle: „Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Spielwochenende werden Petersen, Drewes und Passlack voraussichtlich per Video zugeschaltet sein“, so der DFB. So spielt der VfL Bochum am Samstag, 1. März, also einen Tag nach der Verhandlung in Frankfurt, im Vonovia Ruhrstadion gegen die TSG Hoffenheim (15.30 Uhr).

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