Region. Die Tennisverbände wehren sich weiter gegen die Schließung der Hallen. Sie haben, unterstützt vom DTB, einen Brief an Minister Laumann verfasst.

Die Tennisverbände in Nordrhein-Westfalen lassen in der Causa Hallen-Schließung nicht locker. Gemeinsam mit Ulrich Klaus, dem Präsidenten des Deutschen Tennis Bundes (DTB) , haben sich die Präsidenten, Vorsitzenden und Geschäftsführer der Tennisverbände Niederrhein, Westfalen und Mittelrhein an die Landesregierung gerichtet.

In einem Schreiben an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, bitten die Verbände darum „bei weiteren Veränderungen der Coronaschutzverordnung beziehungsweise bei deren Fortführung die besonderen Merkmale der Individualsportart Tennis deutlicher zu berücksichtigen und damit die als Ungerechtigkeit empfundenen Ungleichheiten zu beenden, die sich durch die in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern bisher deutlich restriktiveren Regelungen ergeben.“

Tennisverbänden geht es um das Einzelspiel in der Halle

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Vor allem das Verbot des Spiels zu zweit in der Halle, ist den Verbänden in NRW ein Dorn im Auge. „Wir unterstützen umfänglich die Bemühungen der Bundes- und Landesregierung, die Verbreitung des Coronavirus durch Einschränkungen auch im Sport einzudämmen, sind aber fest davon überzeugt, dass dies im Bereich unserer Sportart auch gelingen kann, ohne deren Ausübung für den allergrößten Teil der Amateur- und Hobbyspieler gleich komplett zu unterbinden und damit zusätzlich auch Tennislehrern und Hallenbetreibern jedwede Verdienstmöglichkeit zu verwehren“, so die Verbände.

Es habe in den vergangenen Monaten keine Ansteckungen mit Covid-19 gegeben, die in Zusammenhang mit Tennis-Wettkämpfen zu bringen sind. Zudem habe Tennis auch als Hallensportart im Winter „signifikante Alleinstellungsmerkmale, die es dazu prädestinieren, in Corona-Zeiten mit der gebotenen Vorsicht ermöglicht zu werden.“ So seien zum Beispiel Mindestabstände ohne Probleme einzuhalten.

Verweis auf Bayern - doch da hat das Bundesland reagiert

Die Verbände stützen sich in ihrem Schreiben auch auf eine Entscheidung im Bundesland Bayern, indem das Tennis-Einzelspiel noch erlaubt war. Diese Entscheidung wurde am Freitag von der Staatsregierung allerdings wieder gekippt, sodass in Bayern im November alle Indoor-Sportstätten geschlossen sein müssen.

Die Neuregelung ist die Reaktion auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes am Donnerstag, der mit Verweis auf das Gleichheitsprinzip die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben hatte, da andere Sportstätten für den Individualsport weiterhin geöffnet waren. Nun sind alle Sportstätten geschlossen.

Klage vor dem OVG Münster wird in der kommenden Woche entschieden

Die Entscheidung in der von den Tennisverbänden Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen unterstützten Klage einer Privatperson gegen die Schließung der Hallen , lässt indes noch etwas auf sich warten. Mit ihr sei in der nächsten Woche zu rechen, so Gudrun Dahme, Pressedezernentin des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das in der Klage zuständig ist, auf Anfrage dieser Redaktion.

Das sagen die Tennisvereine in den einzelnen Städten:

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