Diese Ansprüche haben die Costa Concordia-Passagiere
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Essen.
Das Unglück der Costa Concordia hat neben dem persönlichen Leid der Passagiere eine Reihe von Fragen rechtlicher Art aufgeworfen:
Da es sich bei der Havarie der Costa Concordia nicht um ein unabwendbares Ereignis handelt, muss die Reederei für die Kosten der Heimreise alleine aufkommen – bei Buchung auch der Anreise über Costa auch für diese Kosten.
Der Wert des an Bord zurück gelassenen Gepäcks ist ebenfalls zu ersetzen, gleichfalls beschädigte Kleidungsstücke. Erforderlich dafür ist eine Liste der mitgenommenen Gegenstände und – wenn möglich – Quittungen über besonders wertvolle Stücke. Ersetzt werden maximal 2400 Euro pro Person.
Anspruch auf „Ersatz für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit“
Die Passagiere können den vollen Reisepreis zurückverlangen, da das Unglück schon am ersten Tag der Kreuzfahrt passiert und kein anrechenbarer Erholungswert erreicht worden ist, so Andreas Baumgarten von der Verbraucherzentrale Berlin-Brandenburg.
Daneben besteht Anspruch auf „Ersatz für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit“ (umgangssprachlich „Schmerzensgeld“). Die Gerichte haben sich in diesem Punkt noch nicht auf eine einheitliche Regelung verständigt. Durchzusetzen scheint sich aber, dass ein solcher Ersatz sich am Reisepreis zu orientieren habe und durchaus noch einmal denselben Betrag erreichen kann. Ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus.
Bei schweren Verletzungen aber auch in Fällen von (fachärztlich attestierten) psychischen Problemen kann ein Anspruch auf (tatsächliches) Schmerzensgeld bestehen. Hierfür – am besten aber auch für den gesamten Schadenfall – sollte ein Rechtsanwalt die Federführung haben.
Wichtig auch: Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem Unglück geltend gemacht werden. Adressat ist Costa Deutschland, nicht das Reisebüro.
Costa bietet eine Stornierung oder Umbuchung nach dem Unglück für Urlauber, die in nächster Zeit eine Kreuzfahrt gebucht haben, an. Wird dagegen eine geplante Reise auf dem Schiff eines anderen Anbieters abgesagt, so geht das regelmäßig nicht ohne eine Stornogebühr.
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