Ruhrgebiet. . Das ärgert manchen, der das nicht darf: Polizeiwagen, die im Halteverbot parken. Berlin hat nun seine Beamten aufgefordert, das nötige Kleingeld mitzuführen, um Tickets zu ziehen. In NRW hält man das jedoch für eine Posse, die dem Polizeialltag nicht gerecht wird.
In Köln ist es kurz vor Ostern wieder passiert, es gibt Zeugen und stand auch in der Zeitung: Da parkte ein Mannschaftswagen der Polizei im Halteverbot, direkt vor dem entsprechenden Schild – die Beamten verspeisten ein Abendmahl vom anliegenden Klopsbräter. Natürlich ist das nicht erlaubt, auch Ordnungshüter dürfen nur in dringenden Fällen egal-wo anhalten – und „Nahrungsaufnahme gehört nicht dazu“, beeilte sich die Behörde zu erklären.
In Berlin aber hätten die Kollegen nicht einmal im Einsatz ihr Auto einfach abstellen dürfen: Dort müssen sie sich einen anständigen Parkplatz suchen – und ihn bezahlen.
April-Scherz? Posse? Oder „politischer Schwachsinn“?
„Ein April-Scherz“, wie Essens Polizeisprecher Ulrich Faßbender fragt, „eine Posse“, wie der NRW-Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Erich Rettinghaus, findet. Nein, „politischer Schwachsinn“, wie Rettinghaus’ Berliner Kollege Bodo Pfalzgraf sagt. Aber wahr: Wiederholt haben die Behörden der Hauptstadt die Dienststellen vergangene Woche an eine Geschäftsanweisung erinnert; in Parkraumzonen, also dort, wo fürs Parken Geld verlangt wird, müssen auch Beamte im Einsatz ein Ticket ziehen.
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Spötter haben bereits Szenarien entworfen: in denen Polizisten nach einem Wohnungseinbruch erst einen Parkplatz suchen, dann einen Parkscheinautomaten, dann das nötige Kleingeld. Das muss, neben Dienstwaffe, Uniform und Fahrtenbuch, zwar am Mann sein („ausreichend geeignete Barmittel zur etwaigen Gebührenverauslagung“ seien mitzuführen, heißt es in der Vorschrift); woher weiß der Beamte aber, wie lange die Spurensicherung dauern wird? „Wer macht denn dann den Einsatz?“, fragt Gewerkschaftsmann Rettinghaus: wenn der Polizist zwischenzeitlich den Automaten füttern gehen muss. Und später stundenlang Belege sortiert, für vielleicht zwölf Einsätze am Tag und mehr, und einen Vordruck zum „Auslagen-Ersatz“ ausfüllt für die Kostenstelle.
Dabei hatten sie in Berlin bis 2011 eine Ausnahmegenehmigung. Und in der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 35, stehen für alle Länder Sonderrechte für „hoheitliche Aufgaben“ notiert, die auch für Feuerwehr und Rettungsdienst gelten. An der Spree aber streiten sich Innen- und Verkehrssenat um eine einheitliche Regelung, einig ist man sich bislang nur darin: Ein „zeitlich dringlicher Einsatz“, bei dem auch Parkbuchten keine Rücksicht genommen werden kann, solle mit einer hinter die Windschutzscheibe gelegten Kelle markiert werden. Und im Fahrtenbuch festgehalten.
Zum Pizzaholen muss der Streifenwagen richtig parken
Aber das tun Polizisten landauf, landab sowieso. Gerade jene in Zivilfahrzeugen müssen sich erklären, wenn sie beim Falsch-Parken erwischt oder gar geblitzt worden sind. Falls es mal ein Knöllchen gibt, sagt Ulrich Faßbender in Essen – was bei Streifenwagen selten vorkomme – könne man dem Straßenverkehrsamt mit dem Fahrtenbuch nachweisen, was die Kollegen vor Ort Wichtiges zu tun hatten. Häufig, sagen sie bei der Polizei, müsse man das Einsatzfahrzeug aber sogar mit Absicht und Blaulicht mitten auf die Straße stellen, um Unfallbeteiligte zu schützen.
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„Wir fahren mit einem Funkwagen doch keine Pizza aus!“, hat der Berliner Gewerkschaftsmann Bodo Pfalzgraf gesagt. Es gehe um das Gemeinwohl. „Um Einsätze!“, sekundiert Kollege Erich Rettinghaus in Duisburg. „Wir fahren nicht zum Vergnügen durch die Gegend und gehen ein bisschen shoppen.“ Obwohl auch das, mit Verlaub, schon vorgekommen sein soll: In Mannheim fotografierte ein Passant eine Polizistin beim Einladen von Einkaufstüten in den Streifenwagen. Der stand – im Halteverbot.