Essen. Parken ohne Parkschein, Unachtsamkeiten beim Aussteigen aus dem Auto, Radeln ohne Licht: All das kostet ab Ostermontag mehr. Ab April gilt eine neue Straßenverkehrsordnung, und die bringt vor allem höhere Bußgelder für Auto- und Radfahrer mit sich. Wir sagen, was teurer wird.
Für Auto- und Radfahrer gilt ab Ostermontag eine neue, strengere Straßenverkehrsordnung. Unachtsamkeiten auf der Straße wie mangelnde Rücksicht beim Aussteigen oder Abbiegen, „blindes“ Fahren mit ausgeschalteten oder verdreckten Scheinwerfern und vor allem Falschparken an Parkuhren und mit Parkscheibe werden teurer.
Weitere Verschärfungen sind in der Planung oder zumindest in der Debatte: Wer am Steuer telefoniert, soll künftig 70 statt 40 Euro zahlen. Das wird aber erst Teil des neuen Gesetzes über die Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei sein.
Und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) prüft im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums, ob auch die Nutzung eines Smartphones am Lenkrad untersagt werden muss – selbst, wenn es vom Fahrer nur als Navi eingesetzt wird. Denn der heute geltende Gesetzestext schließt Sanktionen bei dieser Nutzung nicht ein. Sie kann aber genau so einen gefährlichen Ablenkungseffekt haben wie das Telefonieren am Steuer, sagen Experten.
Das sind wichtigsten ab 1. April geltenden Regeln und Bußgelder:
Radfahren: Bußgelder für das Fahren über den Gehweg oder das Ignorieren des Radwegs steigen um fünf Euro. Falsch einbiegen in die Einbahnstraße kostet künftig 20 bis 35 Euro statt bisher 15 bis 30 Euro. Mindestens 15 Euro wird es teuer, wenn ein Radfahrer in der Fußgängerzone nicht schiebt. Und Radfahrer, die ohne Licht unterwegs sind, sollen künftig 20 Euro statt bisher 15 überweisen.
Autofahren: Wer Radfahrer beim Aussteigen aus dem Auto mit der Tür behindert oder „ausbremst“, zahlt 20 statt 10 Euro. Wer auf dem Radweg parkt: 20 Euro statt 15. Der Satz kann aber in schwereren Fällen auf bis zu 30 Euro steigen.
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Ruhender Verkehr: Beim Parken an Parkuhren und mit Parkscheibe erhöhen sich die „Knöllchenpreise“ um je fünf Euro. Sie sind nach Dauer der Überschreitung gestaffelt. Bis zu 30 Minuten über der Höchstparkzeit kostet neu zehn Euro, eine Überschreitung länger als drei Stunden ist ab Montag 30 Euro teuer.
Bundestag macht Radfahrer zu "Rad Fahrenden"
Die Bußgeld-Höhen für überzogene Parkdauer sind seit 1990 weitgehend stabil geblieben. Deshalb ist ein Protest der Automobilclubs ausgefallen. Mit den neuen Sätzen will der Gesetzgeber vor allem verhindern, dass Fahrer lieber das Risiko eines Knöllchens eingehen als den teuren Tarif im nächsten Parkhaus zu zahlen. Die Kommunen haben über ihre Spitzenverbände zugesichert, dass sie die neuen Bußgelder nicht zur Aufbesserung ihrer klammen Haushaltskassen nutzen.
Nebenbei: Der Bundestag hat die neue Straßenverkehrsordnung genutzt, um den Gesetzestext geschlechterneutral zu formulieren und eine Frauendiskriminierung auszuschließen. So wird der Begriff „Autofahrer“ durch die Formulierung „wer ein Auto fährt“ ersetzt. Und Radfahrer werden zu „Rad Fahrenden“.