München. NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) plant schärfere Gesetze für Sexualverbrecher. Verurteilte sollen künftig nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sie sich einer Therapie verweigern. Die Deutsche Kinderhilfe begrüßte die Pläne.

Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) plant nach «Focus»-Informationen schärfere Gesetze für Sexualverbrecher. Verurteilte, die sich «innerhalb der Haft komplett therapieunwillig oder therapieresistent gezeigt haben», sollen künftig nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können, berichtet das Nachrichtenmagazin vorab. Eine entsprechende Gesetzesinitiative werde am Donnerstag in Berlin die Justizminister-Konferenz der unionsgeführten Bundesländer durchlaufen und anschließend dem Bundesrat vorgelegt. Damit «könne eine eklatante Rechtslücke geschlossen werden», sagte Müller-Piepenkötter.

Deutsche Kinderhilfe begrüßt die Pläne

Das Oberlandesgericht München hatte es vor wenigen Tagen abgelehnt, den mehrfach verurteilten Kinderschänder Karl D. in nachträgliche Sicherungsverwahrung zu nehmen, obwohl Gutachter ihn weiterhin für extrem gefährlich und rückfallgefährdet halten. Seit seiner Entlassung im März lebt D. im niederrheinschen Heinsberg, wo er seither von der Polizei bewacht wird.

Ein Sprecher des Vereins Deutsche Kinderhilfe begrüßte die Pläne von Müller-Piepenkötter. Gerade die Therapieverweigerung, die nach geltender Rechtslage für sich keine Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtfertigt, müsse als Grund für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gesetzlich verankert werden. Die angekündigte Gesetzgebungsinitiative sollte aber auch den Mut haben, die Regeln über die Sicherungsverwahrung generell auf den Prüfstand zu stellen und der besonderen Gefährlichkeit von Sexualstraftätern anzupassen. (ddp)

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