Gelsenkirchen. Ein 38-jähriger verurteilter Sexualstraftäter ist nach Verbüßung seiner Haftstrafe freiwillig ins Gefängnis zurückgekehrt. Das Landgericht Mönchengladbach hatte am Donnerstag seine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. Der Mann hatte sich selbst als "Gefahr" bezeichnet.
Ein 38-jähriger verurteilter Sexualstraftäter ist nach Verbüßung seiner Haftstrafe freiwillig ins Gefängnis zurückgekehrt. Der Mann werde nun auf eigenen Wunsch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gelsenkirchen sozialtherapeutisch betreut, sagte eine Sprecherin des NRW-Justizministeriums am Freitag. Der Ex-Häftling befinde sich in einer geschlossenen Anstalt, könne diese aber jederzeit verlassen.
Das Landgericht Mönchengladbach hatte am Donnerstag die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann abgelehnt. Er war 1999 wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs in mehreren Fällen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl er sich selbst als «Gefahr» bezeichnet hatte, lehnte das Gericht die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ab.
Nur Inhaftierung konnte Mann von weiteren Straftaten abhalten
Das Gericht habe sich in seinem Urteil auf die Aussagen mehrerer Experten gestützt, hatte ein Justizsprecher am Donnerstag gesagt. So hätten ein Psychologe und ein Therapeut ein positives Bild von dem Angeklagten gezeichnet. Die beiden Fachleute hätten in der Haft mit ihm gearbeitet und seien im Prozess nicht von einer hohen Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher Straftaten ausgegangen. Der Mann selbst dagegen hatte erklärt, er habe zuletzt immer brutaler werdende Fantasien gehabt, nur die Inhaftierung habe ihn stoppen können.
Dennoch war das Gericht den Ausführungen der Sachverständigen gefolgt. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung wurde abgelehnt, der Mann wurde auf freien Fuß entlassen. Vonseiten des Gerichts wurde lediglich eine Führungsaufsicht angeordnet, um den 38-Jährige regelmäßig zu kontrollieren. Dennoch wollte der Mann im Gefängnis bleiben. (ddp)