Düsseldorf/Bochum. . Innenminister Ralf Jäger bestätigt, dass der Salafist Sami A. in Bochum jahrelang auf Kosten der Allgemeinheit gelebt hat. Obwohl von dem Tunesier, der als Leibwächter von Osama Bin Laden gearbeitet hat, eine “generelle Gefahr“ ausgehe, sehen die Behörden keine Handhabe, den Mann auszuweisen.
Der ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden bekommt finanzielle Unterstützung vom Staat: Sami A., der seit acht Jahren unbehelligt in Bochum lebt, kassierte von 2008 bis heute rund 20.000 Euro Asylgeld. Dies wird am Donnerstag der Innenausschuss des Landtages erfahren. Dort äußert sich Innenminister Ralf Jäger (SPD) zur Gefährlichkeit von Bin Ladens Ex-Bodyguard, den die WAZ vor einem Monat enttarnt hatte.
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Jäger bezieht sich auf Fragen der CDU. Seine schriftlichen Antworten liegen dieser Zeitung vor. Darin bestätigt der Minister: „Sami A. vertritt eine salafistische Ideologie.“ Von dem 36-jährigen Tunesier gehe „eine generelle Gefahr aus“. Für junge Muslime sei der Prediger eine „religiöse Autorität“, die „vorbildlich“ wirke – nicht zuletzt dank „seiner militärischen Ausbildung in einem El-Kaida-Lager“. Andere Salafisten könnten versuchen, ihm „nachzueifern“. Sami A. hatte unter anderem persönlichen Kontakt zu Ramzi Binalshibh, mutmaßlicher Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA und derzeit in Guantánamo angeklagt.
Seit 2003/2004 im Visier der Behörden
Laut Jäger haben die Sicherheitsbehörden Sami A. seit 2003/2004 „im Visier“. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn sei geplatzt, weil Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung noch nicht unter Strafe gestanden habe im Jahr 2000, als der Salafist bei Bin Laden in Afghanistan war. „Trotz intensiver Beobachtung“ findet Jäger „keine gerichtsfesten Hinweise“ dafür, dass der Prediger „gezielt Personen aus seinem Umfeld radikalisiert“. Die Bundesanwaltschaft sieht das anders. Sie hält Sami A. für maßgeblich beteiligt an der Radikalisierung von zwei Mitgliedern der mutmaßlichen Düsseldorfer El-Kaida-Zelle.
Der Innenminister bestätigt, dass der konkrete Hinweis auf die von Sami A. in Bochum geplante Moschee von einer Bürgerin kam, nicht etwa vom Verfassungsschutz. „Seelsorge, Nachhilfeunterricht und Beratungen“ sollten in der Moschee angeboten werden. Das Projekt hat sich inzwischen erledigt: Der von Sami A. vorgeschobene Strohmann bekommt keinen Mietvertrag.
Gericht hält Ausweisung für „unverhältnismäßig“
Dass Bin Ladens Ex-Bodyguard bis heute im Lande ist, liegt laut Jäger nicht am Bochumer Ausländeramt, sondern am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das halte eine Ausweisung für „unverhältnismäßig“. Er teile das Urteil nicht und setze auf die Berufung. „Ein intensiver Austausch“ der Behörden „zu den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten“ habe bisher nichts Greifbares erbracht. Sami A. profitiere von einem Abschiebungsverbot nach Tunesien.
Unter „etwa 9000 Islamisten in NRW“ vermutet Jäger rund 500 Salafisten, „darunter bis zu 50 gewaltbereite Personen“.