Bochum. . In der Stahlhauser Straße in Bochum ist Salafist Sami A. - einst Leibwächter von Osama bin Laden - offenbar wohlgelitten. Eine Nachbarin lobt das freundliche Auftreten des Mannes, der sich seit Jahren gegen die Abschiebung wehrt und sich täglich, auch sonntags, auf der Polizeiwache melden muss.
Das einfache Haus an der Stahlhauser Straße ist voller Stille. Keine Gardine bewegt sich. Ein altes Fahrrad lehnt am Treppeneingang. Nur das Türschild verrät, wer hier mit Frau und drei Kindern wohnt.: Sami A., ein Salafist und einstiger Leibwächter von Osama Bin Laden. Seit 2006 versucht die Ausländerbehörde der Stadt, den Mann abzuschieben. Bisher vergeblich.
„Das ist eine nette Familie“, sagt eine ältere Nachbarin. „Immer freundlich. Manchmal fragen sie ,Wie geht es Ihnen?’. Er hat eine schöne Frau und drei ganz süße Kinder. Und einen Van.“
Fotografen und Fernsehteam
Schon am Vormittag, nachdem die WAZ die Geschichte des mysteriösen Salafisten enthüllt hatte, war die Story rum in der Straße. Die ersten Fotografen tauchen auf, machen Bilder vom Haus. Ein Fernsehteam kommt hinzu. Soviel Auftrieb gab es hier schon lange nicht mehr. Hier, wo viele Deutschlandfahnen in den gepflegten Vorgärten der früheren Kruppwohnungen gehisst sind.
Ein Schwarzer kommt vorbei und winkt freundlich. „Der ist auch sehr nett“, sagt die Nachbarin. Das gelte nicht für alle: „Hier wohnen auch deutsche Chaoten. Wenn die nachts den Schlüssel vergessen haben, schlagen sie die Scheiben ein. Da sind mir die anderen dreimal lieber.“ Ein Iraker, der seit zwei Jahren mit seiner Familie im selben Haus von Sami A. wohnt, sagt höflich, er kenne die Familie nicht gut, nur vom Sehen.
In Tunesien drohte Folter
Da wissen die Facharbeiter von der Baustelle vor dem Haus schon mehr zu berichten. Seit Wochen sind sie hier, weil nebenan eine Riesenröhre für das Schmutzwasser des Marbachs gebaut wird. „Die Leute fielen uns auf“, sagt Ludger Nißing, der Polier. „Mit Bart oder Rauschebart, mal ganz schwarz gekleidet, heute ganz in Weiß.“
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In seinem Heimatland Tunesien hätte Sami A. mit Folter rechnen müssen, schildert Dezernent Dr. Ernst Kratzsch. Das wäre einer der Hinderungsgründe für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gewesen, den Mann abzuschieben.Auch dass er mit einer Deutschen verheiratet sei und drei gemeinsame Kinder mit ihr habe. Güterabwägung.
„2005 haben wir Mitteilung von der Generalbundesanwaltschaft bekommen, die aufgrund ihrer Erkenntnisse uns gebeten hat, den Mann auszuweisen.“ Am 10. März 2006 verfügte laut Kratzsch das Ausländerbüro die Ausweisung mit Abschiebeandrohung.
Gegen diesen Bescheid legte der Tunesier Rechtsmittel ein. Per Urteil im März 2011 hob das Verwaltungsgericht die Ausweisungsverfügung auf. Dagegen habe man die „Zulassung der Berufung beantragt“. Das Verfahren sei beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.