Düsseldorf. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts will die CDU noch im August über ein neues Wahlrecht verhandeln. Ziel sei es, möglichst noch in diesem Jahr gemeinsam mit SPD und Grünen einen Gesetzesentwurf zu entwickeln. Die Karlsruher Richter hatten das erst 2011 reformierte Wahlrecht am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt.
Die Regierung plant eine zügige Neuregelung des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Wahlgesetzes. "Wir werden als Koalition aber noch in der zweiten Augusthälfte mit SPD und Grünen in Verhandlungen treten", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der "Welt". Ziel sei es, mit SPD und Grünen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. "Schön wäre es, wenn wir in diesem Jahr parteiübergreifend zumindest einen Gesetzentwurf einbringen könnten, damit die nächste Bundestagswahl rechtlich auf sicheren Füßen steht."
Das Bundesverfassungsgericht hatte das vor einigen Monaten reformierte Bundeswahlgesetz zuvor in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Das Wahlrecht muss nun rasch neu gestaltet werden, damit es bei der kommenden Bundestagswahl im Herbst 2013 angewendet werden kann.
Damit habe das Gericht alle Fraktionen vor eine Aufgabe gestellt, die überaus kompliziert sei, sowohl zeitlich wie inhaltlich, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, der "Rheinischen Post".
Verfassungsgericht will maximal 15 Überhangmandate zulassen
Die wichtigste Veränderung betrifft die umstrittenen Überhangmandate, die zuletzt in erheblicher Zahl anfielen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate - alle gingen an die Union. Das Verfassungsgericht setzte nun eine "zulässige Höchstgrenze" von 15 Überhangmandaten fest.
Krings warf den Verfassungsrichtern vor, sich nicht an eigene Maßstäbe zu halten. Die vorgegebene Grenze sei nicht begründet. "Die Zahl ist eine reine Setzung", sagte Krings und fügte hinzu: "Ich fände es schön, wenn das Gericht die Begründungsanforderungen, die es in den letzten Jahren ständig an den Gesetzgeber stellt, selbst genauso ernst nehmen würde."
Dabei verwies er auf vorangegangene Urteile zur Pendlerpauschale und Hartz IV. Damals habe das Gericht verlangt, dass die Gesetzgeber "die genaue Höhe bestimmter Summen begründen. Nun verkündet es pauschal eine bestimmte Zahl für die Überhangmandate. Das passt nicht zusammen."
Wie die "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Göttinger Parteienforschers Stephan Klecha berichtete, gäbe es bis zu 27 Überhangmandate im Bundestag, wenn am Sonntag auf Basis des bisherigen Wahlrechts gewählt würde. Der Wissenschaftler ermittelte die Zahl auf Basis der Emnid-Umfrage vom 22. Juli. (dapd)