Verfassungsrichter Voßkuhle fordert Wahlrechtsreform für EU-Parlament
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Dortmund. . Der Präsident des Bundesverfassungsgericht, Andreas Voßkuhle, kritisiert das Wahlrecht in der EU zum Europaparlament. Die Stimmen der Bürger kleiner Staaten hätten zuviel Gewicht, sagte Voßwinkel beim Politische Forum Ruhr in Dortmund. Dies verzerre die Zusammensetzung des EU-Parlaments.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts fordert eine Reform des Wahlsystems zum Europäischen Parlament. Prof. Andreas Voßkuhle hat in einer Rede vor dem Politischen Forum Ruhr in Dortmund kritisiert, dass die Stimmen der Bürger kleiner Mitgliedstaaten der EU „ein zwölffaches Gewicht“ gegenüber den Stimmen bevölkerungsstarker Länder haben. Das gehe so nicht. Er sieht darin eine „unvollkommene Legitimation“ der Straßburger Volksvertretung.
Der höchste deutsche Richter, der mit seinen 49 Jahren der bisher jüngste in diesem Amt ist und aus dem westfälischen Detmold stammt, sagte im Dortmunder Konzerthaus, die EU habe insgesamt einen „bemerkenswerten Demokratisierungsprozess durchlaufen“. Aber die Überbewertung der Stimmen kleiner Staaten bewirke, dass „die Gleichheit der Wahl nicht gewährleistet ist“. Auch sieht er Defizite im Verhalten der EU-Kommission. Diese mache zu häufig eine „an Experten orientierte Politik“. Voßkuhle aber warnt vor zu viel Expertentum. Dieses habe in der Praxis sehr oft versagt, „und jede Richtung hat ihre eigenen Experten“. Er sagte: „Experten können Politik nicht ersetzen“.
Plädoyer für Plebiszite
Voßkuhle betont, auch in der gegenwärtigen Krise des Euro habe der Bundestag das entscheidende Recht, über den eigenen Staatshaushalt zu entscheiden. Das Budgetrecht der nationalen Parlamente dürfe nicht in Frage gestellt werden. Dennoch sei das Grundgesetz von der Tendenz her europafreundlich. Der Bundestag, so Voßkuhle, müsse „die europäische Integration“ bei seinen Entscheidungen „wohlwollend begleiten“. In einer zunehmend globalisierten Welt sei eine Übertragung von Rechten vom Nationalstaat auf Europa durchaus legitim.
„Die parlamentarische Demokratie ist kein Auslaufmodell“, sagte der Gerichtspräsident, und auch die Parteien würden in der Zukunft eine entscheidende Rolle spielen - auch, wenn die Wahlbeteiligungen von einst 90 Prozent auf 70 Prozent gesunken seien. Dennoch sieht Vosskuhle Spielraum für mehr direkte Entscheidungen durch das Volk.
„Plebiszite“, sagte er, „können manche Gefährdungen durch den Parteienstaat relativieren“, die durch die Konzentration der Macht „in den Händen weniger Spitzenfunktionäre“ entstehen könnten. „Plebiszite“ seien aber „nicht demokratischer als die repräsentative Demokratie“. In der Vergangenheit hatten mehrere Verfassungsrichter angeregt, in einer Volksabstimmung auch über den Euro abzustimmen.
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