Düsseldorf. In wenigen Tagen tritt die Grundsteuer-Reform in Kraft. Aber wer meint, damit sei in NRW jetzt alles klar, täuscht sich.

Zum 1. Januar tritt die umstrittene Grundsteuerreform in Kraft, aber in NRW bleiben vorerst viele Fragen dazu offen. Viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben ihre Steuerbescheide kurz vor dem Jahreswechsel noch nicht erhalten, wissen also nicht, wie viel sie künftig bezahlen müssen. Ein paar Kommunalparlamente haben noch keinen Beschluss zur Grundsteuer gefasst, zum Beispiel Xanten im Kreis Wesel.

Laut dem Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler in NRW, Rik Steinheuer, werde es Gewinner und Verlierer geben. „Die Reform ist nicht sehr gelungen“, sage er dem WDR. Die Methode, nach der In NRW die Grundsteuer berechnet wird, sei „irre bürokratisch“.

Grundsteuer: Tendenz hin zu gesplitteten Hebesätzen

Der Umgang der NRW-Kommunen mit einer ihrer wichtigsten Steuereinnahmequellen gleicht einem Flickenteppich. Viele sind der Empfehlung von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) gefolgt, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien festzulegen, um privaten Eigentümern starke Steuererhöhungen zu ersparen.

Von den zehn größten Städten in NRW veranschlagt mehr als die Hälfte ab 2025 „gesplittete Grundsteuer-Hebesätze“ zugunsten von Besitzern von Wohnimmobilien. Das gilt für Bonn, Bochum, Duisburg, Essen, Münster und Dortmund. In Bochum steigt zum Beispiel der bisher einheitliche Hebesatz von 645 Prozent für Wohngrundstücke auf 715 Prozentpunkte und für Nichtwohngrundstücke auf 1190 Prozentpunkte. In Essen beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer bald 655 und für Geschäftsgrundstücke 1290 Prozent. Allein aus dieser Zahl können Privatleute aber noch nicht herauslesen, wie hoch die Grundsteuer im Einzelfall sein wird.

Wichtige Geldquelle für die Städte

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte. Sie finanzieren damit zum Beispiel Kinderbetreuung, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr, Kultur und Vereine. In NRW geht es um rund vier Milliarden Euro im Jahr. 6,5 Millionen Grundstücke müssen hier steuerlich neu berechnet werden.

Eine Tendenz hin zu gesplitteten Hebesätzen gibt es im ganzen Ruhrgebiet. Gelsenkirchen hat es so beschlossen, Witten, Oberhausen, Gladbeck, und Bottrop ebenfalls. Mülheim hat dagegen einen einheitlichen Hebesatz, weil es „rechtliche Risiken“ fürchtet. Auch Herne splittet nicht. Das führt nach Angaben der Stadt Herne dazu, dass 54 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer wohl mehr Grundsteuer zahlen müssen. Betroffen seien vor allem Besitzerinnen und Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Weniger zahlen müssten 26 Prozent, bei 20 Prozent bleibe die Steuer gleich.

Grundsteuer: Fehlt der Ratsbeschluss, darf noch nicht kassiert werden

Kommunen, die immer noch keinen Beschluss zur Grundsteuer gefasst haben, dürfen diese Steuer vorerst auch nicht kassieren, erklärt Rik Steinheuer vom Steuerzahlerbund NRW. Einen späteren Beschluss vorausgesetzt, könne die Steuer aber rückwirkend zum 1. Januar festgesetzt werden.

Steinheuer fordert die Städte dazu auf, von gesplitteten Hebesätzen Gebrauch zu machen und sich an den entsprechenden Empfehlungen des Landes NRW zu orientieren. Ein Rechtsgutachten des Landtags, das der SPD-Abgeordnete Justus Moor in Auftrag gegeben hat, kommt zum Ergebnis, dass die Städte bei der Grundsteuer viele Freiheiten hätten. Die Hebesätze, vor allem die für Nicht-Wohngrundstücke, dürften aber keine „erdrosselnde Wirkung“ haben.

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