Bochum. Der Stadtrat hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Jetzt wissen Eigentümer und Mieter, worauf sie sich einstellen müssen.
Bochum hebt vom 1. Januar 2025 an die Grundsteuer an. Mit großer Mehrheit hat sich der Stadtrat am Donnerstag für das differenzierte Modell ausgesprochen. Demnach steigt der bisher einheitliche Hebesatz von 645 Prozent für Wohngrundstücke auf 715 Prozentpunkte und für Nichtwohngrundstücke auf 1190 Prozentpunkte.
SPD, Grüne und CDU sprechen sich für differenzierten Grundsteuerhebesatz aus
Stark gemacht haben sich für diese Variante die Rathauskoalition von SPD und Grüne sowie die CDU mit einem gemeinsamen Antrag. Deren Hauptargument: „Wohnen soll nicht noch teurer werden.“ Mit der Alternative, einem identischen Hebesatz von 843 Prozent für Wohn- und Nichtwohngrundstücke, hätte es eine Verschiebung zu Lasten von Wohnhauseigentümern gegeben. Dabei machen diese 89 Prozent der etwa 100.000 steuerpflichtigen Grundstücke in Bochum aus, lediglich elf Prozent sind Nichtwohngrundstücke. Deren Eigentümer hätten von einem weiterhin gleichen Hebesatz profitiert.
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Nun profitieren vor allem Eigentümer von Wohnhäusern und deren Mieter, auf die bis zu 100 Prozent der Grundsteuer als Nebenkosten umgelegt werden können. Die Differenzierung der Hebesätze führt vor allem zu einer Verringerung der Mehrbelastung für die Gruppe der Einfamilienhäuser bzw. der Zweifamilienhäuser. Einige Eigentümer werden zwar mehr Grundsteuern als bislang bezahlen müssen, andere trotz des gestiegenen Hebesatzes auch weniger. Das liegt an den neuen Messbeträgen, die das Finanzamt bundesweit festlegen musste. Sie sind die Basis für die Höhe der Grundsteuer. Unterm Strich aber fällt die Belastung weniger stark aus als es bei einem einheitlichen Hebesatz der Fall gewesen wäre.
So wird die neue Grundsteuer in Bochum berechnet
Berechnet wird die Grundsteuer so: Der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag, den jeder Eigentümer bereits erhalten hat, wird mit dem Hebesatz multipliziert, d.h. mit 7,15 für Wohneigentum und mit 11,90 für gewerbliche Immobilien. Das Ergebnis ist der jährliche Grundsteuerbetrag.
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Bochumer Stadtrat hofft, dass das differenzierte Modell rechtssicher ist
Mit der Entscheidung für das differenzierte Modell vertraut die Mehrheit des Rats der Stadt darauf, dass die von der NRW-Landesregierung als rechtssicher angepriesene Variante tatsächlich juristisch nicht angreifbar ist. Bochums Kämmerin Eva Hubbert hatte im Vorfeld empfohlen, einen einheitlichen Hebesatz zu beschließen, weil nur dieser rechtssicher sei. Sie folgt damit der Einschätzung eines vom Städte- und Gemeindebund beauftragten Gutachters. Sollte es zu Klagen kommen und das differenzierte Modell nicht dem geltenden Recht entsprochen, drohen Bochum Einnahmeausfälle in Höhe von etwa 14 Millionen Euro.
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SPD-Fraktionschef Burkart Jentsch spricht daher von einer Entscheidung zwischen „Pest und Cholera“. Am Ende überwiege, das Wohnen nicht noch teurer zu machen. Gegen das differenzierte Modell hat die FDP-Fraktion gestimmt, weil es nicht rechtssicher und, so Fraktionschef Felix Haltt, in seiner Konstruktion das Ergebnis mehrerer Fehlentscheidungen auf Bundes- und Landesebene sei. CDU-Fraktionschef Karsten Herlitz kritisiert: „Wir haben uns mit diesem Thema viel zu viel Zeit gelassen.“ Voraussichtlich Anfang des Jahres könnten die Steuerbescheide verschickt werden.
Verschiebung der Belastung
Durch die neue Bemessung ist es in Bochum zu einer deutlichen Verschiebung gekommen. Der Anteil der Nichtwohngrundstücke am Gesamtvolumen der Grundsteuermessbeträge und damit am Steueraufkommen liegt bislang bei 37,53 Prozent, sinkt aber 2025 durch die Neubewertung aller Grundstücke auf 25,25 Prozent.
Der Anteil der Wohngrundstücke an der Summe der Messbeträge steigt derweil von jetzt 62,47 Prozent auf 74,75 Prozent. Unterm Strich nimmt die Stadt Bochum nicht mehr Geld ein als bislang, es bleibt bei den kalkulierten, etwa 91,4 Millionen Euro. Es verändert sich allein die Belastung der Gruppen.