Bottrop. In Bottrop wird es erstmals drei statt zwei Hebesätze für die Grundsteuer geben. Damit soll die Steuerbelastung insgesamt nicht steigen.

Der Rat der Stadt Bottrop hat die Höhe der Grundsteuer für 2025 festgelegt. Sie betrifft Grundeigentümer ebenso wie Mieter, weil die Steuer auf die Mieten umgelegt wird. Nach der Grundsteuerreform hat die Politik die Hebesätze jetzt so festgelegt, dass die Einnahmen der Stadt mit 23,4 Millionen Euro fast genauso hoch bleiben wie bisher. Besonders Besitzer sanierter Altbauten werden aber deutlich höhere Steuern entrichten müssen. Die DKP hat gegen die neuen Grundsteuersätze gestimmt, Bot.Sozial hat sich enthalten.

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Erstmals erhebt die Stadt drei statt bisher zwei verschiedene Hebesätze. Die Grundsteuer A betrifft Land- und Forstwirte. Auch hier gibt es Änderungen: Wohnungen auf den Betriebsgeländen werden jetzt nach Grundsteuer B tendenziell höher besteuert. Kämmerer Jochen Brunnhofer geht aber davon aus, dass mit dem Hebesatz von 276 Prozentpunkten „nahezu ein betragsmäßiger Ausgleich ergibt“. Zudem geht es nicht um Riesensummen: Insgesamt erwartet die Stadt aus der Grundsteuer A im kommenden Jahr rund 85.000 Euro.

Für die Grundsteuer B wird es zwei Hebesätze geben. Statt des bisher einheitlichen Hebesatzes von 680 Prozentpunkten gibt es einen Hebesatz für Wohngrundstücke in Höhe von 619 und einem für Nichtwohngrundstücke von 1163 Prozentpunkten. Damit reagiert der Rat wie vom Kämmerer vorgeschlagen auf die Tatsache, dass die neu festgesetzten Grundsteuermesswerte Wohngrundstücke stärker belasten als gemischt oder gewerblich genutzte Grundstücke.

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Die beiden Hebesätze der Grundsteuer B liegen leicht unter den Empfehlungen des Landesfinanzministeriums aus dem September. Die Kämmerei hatte wie angekündigt so lange wie möglich aktuelle Daten des Finanzamtes Bottrop in die Berechnungen eingepflegt, um bei den Steuereinnahmen eine Punktlandung hinzulegen.

Viele Bottroper Hauseigentümer müssen höhere Grundsteuern bezahlen

Die ist jetzt gelungen: Die unterschiedlichen Hebesätze sorgen dafür, dass in der Summe die Grundsteuereinnahmen der Stadt im Jahr 2025 mit rund 23,4 Millionen Euro genauso hoch bleibt wie in diesem Jahr. In Einzelfällen werden Hauseigentümer aber trotzdem deutlich mehr belastet. Nach Angaben des Eigentümerverbandes Haus & Grund gibt es Fälle, in denen Eigentümer dreimal soviel werden bezahlen müssen wie bisher.

Aus diesem Grund gibt es allein in Bottrop 10.240 Einsprüche gegen die Bescheide des Finanzamtes zur Grundsteuer. Nur etwas mehr als 1200 Fälle sind beschieden, meisten solche, in denen fehlerhafte Daten zu den jeweiligen Immobilien oder Falscheintragungen korrigiert worden seien, sagt ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Münster.

Die anderen Einsprüche ruhen nach Angaben der Oberfinanzdirektion, bis Musterverfahren vor den Gerichten entschieden sind. Dabei handele es sich um Einsprüche gegen das neue Verfahren zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Ein erstes Urteil des Bundesfinanzhofes gibt es bereits. Stadtkämmerer und Ulrich Straub vom Bottroper Eigentümerverband gehen davon aus, dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss, das 2018 durch sein Grundsatzurteil die Grundsteuerreform in Gang gesetzt hatte.