München. Der zu Tode geprügelte S-Bahn-Fahrgast in München hat 22 verschiedene Verletzungen erlitten. Laut vorläufigem Obduktionsergebnis war das Opfer mit Schlägen und Tritten malträtiert worden. Das Bundesjustizministerium hat Forderungen zurückgewiesen, das Jugendstrafrecht zu verschärfen.
Der an einem Münchner S-Bahnhof zu Tode geprügelte 50 Jahre alte Mann ist den Ermittlungen zufolge mit mehr als 20 Fußtritten und Faustschlägen malträtiert worden. Wie Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in München sagten, wies die Leiche laut vorläufigem Obduktionsergebnis 22 Verletzungen «durch Einwirkung stumpfer Gewalt» am Kopf und am Oberkörper auf.
Staatsanwalt Laurent Lafleur kündigte an, am Montagnachmittag Haftbefehl gegen einen dritten festgenommenen Tatverdächtigen zu beantragen. Gegen die beiden 17 und 18 Jahre alten mutmaßlichen Täter war bereits am Sonntag Haftbefehl erlassen worden.
Opfer hatte sich schützend vor Kinder gestellt
Der 50-Jährige hatte sich am Samstag auf dem S-Bahnhof Solln schützend vor vier Kinder im Alter zwischen 13 und 15 Jahren gestellt, die von den Schlägern in der Bahn bedroht und attackiert worden waren. Anschließend wurde er von den Gewalttätern geschlagen und getreten. Wenig später erlag er im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Einem Polizeisprecher zufolge waren auf dem S-Bahnhof Solln zur Tatzeit laut Zeugenaussagen etwa 15 weitere Personen anwesend. Die meisten von ihnen sollen auch an der Gruppe vorbeigegangen sein. Unklar sei allerdings noch, ob zu dieser Zeit schon auf den 50-Jährigen eingeschlagen wurde. Wie der Sprecher weiter sagte, alarmierten mehrere Zeugen auf dem Bahnhof die Polizei, um die Tat zu melden. Die vier Kinder hatten noch versucht, dem Mann zu helfen, hatten immer wieder gesagt, die Schläger sollten doch aufhören.
Die Polizei traf nur wenige Minuten nach der Tat am Bahnhof ein. Sie fassten die beiden jungen Männer, die sich in einem Gebüsch versteckt hatten. Wenig später wurde ein weiterer 17-Jähriger festgenommen, der zwar nicht bei der Gewalttat dabei, aber offenbar an einer vorherigen Auseinandersetzung am S-Bahnhof Donnersbergerbrücke beteiligt war. Er gab zu, es habe dort eine Auseinandersetzung gegeben, außerdem sei von den vier Kindern Geld gefordert worden. Ansonsten machte er keine Angaben. Auch die beiden mutmaßlichen Mörder schwiegen auf Anraten ihrer Anwälte.
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Alle drei Männer sind der Polizei bereits wegen verschiedener Delikte wie Körperverletzung, Erpressung und Diebstahl bekannt. Eine toxikologische Untersuchung soll in den nächsten Tagen herausfinden, ob die Schläger zur Tatzeit unter Drogeneinfluss standen.
Justizministerium gegen Verschärfung des Jugendstrafrechts
Das Bundesjustizministerium hat Forderungen aus Bayern zurückgewiesen, nach der tödlichen Attacke in der Münchner S-Bahn das Jugendstrafrecht zu verschärfen. Schon jetzt könne der Richter bei Heranwachsenden höhere Strafen verhängen, sagte eine Ministeriumssprecherin in Berlin. Die schon öfter erhobene Forderung nach genereller Anwendung des Erwachsenenstrafrechts sei im Übrigen von den Justizministern der Länder mehrheitlich als nicht sachgerecht verworfen worden.
Zuvor hatten Bayerns Justizministerin Beate Merk und Landesinnenminister Joachim Herrmann (beide CSU) ihre Forderung nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts erneuert und auf die Brutalität des Übergriffes in München verweisen. Als Täter waren ein 17- und ein 18-Jähriger festgenommen worden. Nach CSU-Auffassung sollte ab 18 Jahren grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Außerdem verlangt die Justizministerin eine Anhebung der Höchststrafe für Jugendliche von 10 auf 15 Jahre. Bislang ist sie mit entsprechenden Vorstößen auf Bundesebene gescheitert. (ddp/ap)