Bochum. Eine Gewalttacke aus Bochum erinnert an die jüngsten Geschehnisse in München: Unschuldige und couragierte Zeugen werden auf offener Straße gnadenlos verprügelt. Nach einem ähnlichen Vorfall wurden am Montag zwei Schläger (19, 29) zu Arrest und Bewährungsstrafen verurteilt.

Ein 43-jähriger Masseur wollte damals nachts auf der Straße einer bedrängten Frau helfen - und wurde deshalb von zwei Schlägern heftig zusammengetreten und -geschlagen. Dafür wurde am Montag der eine Täter (19) wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Wochen Dauerarrest in einer Jugendarrestanstalt verurteilt, der andere (29) zu 14 Monaten Haft auf Bewährung und 160 Sozialstunden.

Zeuge wollte Hilfe holen - und wurde verprügelt

Am 28. Februar 2009 hatte der Mann gegen 4 Uhr nachts in Bochum-Dahlhausen gesehen, wie die zwei Männer auf der Lewacker Straße hinter einer Passantin hergingen. Ihm kam es so vor, als ob sie die Frau bedrängten. Er rief per Handy die Polizei. Aus Rache dafür wurde er von den zwei Männern laut Urteil „auf übelste Weise geschlagen und getreten”, auch als er bereits nach einem Ellbogen-Schlag ins Gesicht am Boden lag. „Das ist ungeheuerlich”, sagte Richter Dirk Fettback.

"Mir wurde schwarz vor Augen"

„Er sagte, ich solle verschwinden, sonst gibt's was aufs Maul”, schilderte das Opfer vor dem Bezirksjugendschöffengericht Bochum die Szene vor der Gewaltattacke. Damals rief er aber trotzdem die Polizei um Hilfe. Daraufhin wurde er verprügelt. „Mir wurde schwarz vor Augen.” Am Boden liegend habe er sich „nur noch zusammengekauert”, um sich zu schützen. Denn: „Ich habe Tritte von vorn und von hinten bekommen.” Noch während der Tat erschien damals die vom Opfer alarmierte Polizei. Das Opfer erlitt multiple Prellungen und Schürfwunden, auch am Kopf. Bis heute leidet es darunter. „Ich habe immer noch Nackenprobleme, als sei ein Nerv eingeklemmt.”

Kein echtes Geständnis, dürre Entschuldigung

Die Angeklagten, beide arbeitslos, hatten damals 0,76 und 1,28 Promille Alkohol intus. Vor Gericht gaben sie nur einen Schlag zu, mehr nicht, auch keine Tritte. Außerdem seien sie vorher von dem 43-Jährigen selbst attackiert worden. Richter Fettback sagte aber im Urteil: „Die Angeklagten haben uns eine Lügengeschichte aufgetischt.” Und: „Zwei gegen einen - das ist unfair.” Das Opfer hätte „schwer verletzt sein können, behindert sein können”.

"Unschöne Geschichte"

Die Angeklagten (einer war wegen Falschaussage vorbestraft) entschuldigten sich zwar, aber nur mit extrem dürren und statischen Worten. Ein Verteidiger sprach über die Tat von einer „unschönen Geschichte”. Er fügte hinzu: „Jeder hat das Recht, nachts über die Straße zu gehen und dies einigermaßen unverletzt.” Der andere Verteidiger: „Früher war das so: Da lag einer am Boden - und dann war Schluss.” Heute indes würde dann noch mal zugetreten.

Mit der Strafe für den Älteren (vorbestraft wegen Falschaussage) übertraf das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft um sechs Monate; bei dem Jüngeren (nicht vorbestraft) folgte es ihrem Antrag.