Witten. Hunde müssen in Witten ab sofort keine Marke mehr am Halsband tragen. Herrchen und Frauchen müssen anderweitig belegen, dass sie Steuern zahlen.
Wer einen Hund hält, muss ihn nicht nur bei der Stadt anmelden, sondern – mit wenigen Ausnahmen etwa für Assistenzhunde – auch Hundesteuer bezahlen. Um nachzuweisen, dass die Steuer ordnungsgemäß entrichtet wurde, waren Halterinnen und Halter bislang verpflichtet, eine Hundesteuermarke am Halsband oder Geschirr des Tieres zu befestigen. Doch das ist nicht mehr nötig.
Seit dem 1. Januar gibt die Stadt keine neuen Marken mehr aus. Denn der Rat hatte bereits Ende 2023 bei seinem Beschluss über die Hundesteuersatzung festgelegt, dass der steuerliche Nachweis nicht mehr an eine Hundesteuermarke geknüpft sein muss, sondern im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung auch anderweitig möglich sein kann.
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Ein Nachweis, dass der Hund steuerlich gemeldet ist, muss allerdings weiterhin mitgeführt werden. Wer eine Hundesteuermarke hat, kann diese einfach am Halsband des Hundes belassen. Ansonsten gilt der Bescheid mit der Steuernummer als Nachweis über die Anmeldung.
Wer also keine Marke mehr bekommt, muss ab Januar den Steuerbescheid mit sich führen, wobei ein Foto des Bescheides auf dem Handy ausreicht. Wichtig ist, dass bei einer Kontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst die steuerliche Anmeldung nachgewiesen werden kann. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen immer wieder entsprechende Schwerpunktkontrollen durch.
Hundemarke bleibt Erinnerungsstück
Mit dem Wegfall der kleinen Alu-Marke müssen Halterinnen und Halter nun auch keine Ersatzmarke mehr bestellen und bezahlen, sollte sie einmal verloren gehen. Ebenfalls entfällt, dass die Hundesteuermarke an die Stadt zurückgegeben werden muss, wenn der Hund von der Steuer abgemeldet wird. Künftig kann sie als Erinnerung an den Hund behalten werden.
Neue Hunde können übrigens ganz einfach über den Online-Service der Stadt Witten angemeldet werden.
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