Witten. Bei der Anmeldung von Hunden bei der Stadt Witten hatte es zuletzt gerumpelt. Ein Online-Service soll den Ärger vergessen machen.

An- oder Abmeldung eines Hundes: Online sei das inzwischen kinderleicht, meint die Stadt Witten. Vorausgegangen war dem allerdings, wie sich aus einer Mitteilung der Stadt herauslesen lässt, ein Tohuwabohu: „Für den einen oder anderen Hundehalter schien zuletzt unklar, welche Unterlagen für die steuerliche oder ordnungsamtliche Anmeldung erforderlich sind.“ Und weiter: „In Einzelfällen“ gab es Unsicherheit trotz Infoflyer und mündlicher Information des Rathaus-Teams. Die Stadt gelobt mit dem neuen Anmeldeverfahren Besserung. Was gilt?

Alle Hunde sind - wie es in einer Mitteilung heißt - grundsätzlich zur Hundesteuer beim städtischen Amt für Steuern und Finanzen anzumelden. Große Hunde müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde benötigen sogar eine Erlaubnis, die vorab beim Ordnungsamt eingeholt werden muss.

Digitales Formular hilft beim Einreichen der richtigen Dokumente

Wer die Formalitäten entspannt erledigen will, kann das jetzt kinderleicht tun. Denn: Auf der neuen Website www.witten.de wird man regelrecht an die Hand genommen. Mindestens 31 Menschen haben dieses neue Angebot bereits entdeckt und genutzt.

Suchbegriff „Hund“

Der Weg zum An- oder Abmelde-Ziel geht zum Beispiel so: Auf der Startseite einfach das Suchwort „Hund“ eingeben. Dann folgen Treffer wie diese: „Hunde – Alle Informationen auf einen Blick“. Hier erfährt man, dass Hunde nach Landeshundegesetz in vier Kategorien eingeteilt werden: kleine Hunde, große Hunde, Hunde bestimmter Rassen, gefährliche Hunde.

Hundesteuersatzung

Ein weiteres Dokument befasst sich mit der „Hundesteuersatzung“. Aus diesem Dokument kann man entnehmen, was das Halten von einem, zwei, drei oder mehreren Hunden kostet. Auch Steuerbefreiung, Steuerermäßigung und Fälligkeit der Steuer sind dort natürlich erläutert.

Hundesteuer und Landeshundegesetz

Bei einem weiteren Dokument geht es um „An- und Abmeldung Hundesteuer und Landeshundegesetz“. Dieser digitale Weg führt den Hundehalter wahlweise durch die An- oder Abmeldung seines Hundes. Der Clou: Wird ein großer Hund oder ein Hund bestimmter Rassen oder ein gefährlicher Hund angemeldet, klappen sich immer neue Upload-Bereiche auf für alle Unterlagen, die einzureichen sind. Die Stadt betont: „Die Definitionen sind natürlich nochmal aufgeführt.“

Foto und Haftpflicht

Neben allen Angaben zum Hund inklusive Foto gehören dazu bedarfsweise der Nachweis einer Haftpflichtversicherung über den Sachkundenachweis bis hin zum Nachweis für besonderes oder öffentliches Interesse an der Haltung. Der Hundehalter muss beim An- oder Abmelden gar nicht wissen, welches Amt welche Unterlagen bekommt. Die richtige Verteilung passiert automatisch.