Witten. Über 3800 Wittener müssen regelmäßig mit Lärm klarkommen. Nachts sind es sogar noch mehr. Deshalb will die Stadt nun für Entlastung sorgen.
Lärm macht krank. Daher ist es nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Pflichtaufgabe der Kommunen, Lärmaktionspläne zu erstellen. Deshalb wurden im Sommer alle Wittenerinnen und Wittener dazu eingeladen, sogenannte Lärm-Hotspots anzugeben. Die Stadt wird auf dieser Basis die vierte Stufe des Lärmaktionsplans vorlegen.
„Auf der Grundlage der neuesten Lärmkartierung wurde festgestellt, dass über 3800 Personen tagsüber in ihren Wohnungen einer Lärmbelastung ausgesetzt sind, die über dem angegebenen Grenzwert von 70 Dezibel liegt. Und nachts sind sogar 4350 Personen von Lärmpegeln über 60 Dezibel ausgesetzt“, sagt Volker Salewski, bei der Stadt für den Immissionsschutz zuständig. Schon Lärm ab 60 Dezibel könne zu schweren Schlafstörungen führen und Herz-Kreislauferkrankungen verursachen.
Stadt Witten will Straßenlärm reduzieren
Nach Angaben der Stadt ist es daher das übergeordnete Ziel, den Straßenverkehrslärm zu reduzieren. Deshalb wird der Lärmaktionsplan in der vierten Stufe durch den Aspekt der „Ruhigen Gebiete“ ergänzt. In diesen soll man sich erholen können und vor mehr Lärm geschützt werden. Die Stadt hat 14 solcher Gebiete mit einer Gesamtfläche von 1112 Hektar identifiziert. Dazu zählen unter anderem Waldflächen im Bereich des Borbachs, Erholungsgebiete wie der Hohenstein oder das Muttental und einige innerstädtische Parkanlagen.
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„Ein vielfaltiges Angebot an attraktiven Rückzugsräumen in der Stadt ist ein wesentliches Element einer erfolgreichen Stadtentwicklung“, sagt Stadtbaurat Stefan Rommelfanger. Lärmschutzmaßnahmen haben noch weitere positive Konsequenzen: Geschwindigkeitsreduzierungen verringern beispielsweise nicht nur den Lärm, sondern tragen auch zu einem geringeren Treibstoffverbrauch bei und damit zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes. „Der Schallpegel sinkt bei einem Auto, das 30 km/h statt 50 km/h fährt, um zwei bis drei Dezibel“, sagt Volker Salewski.
Rat soll Lärmaktionsplan verabschieden
Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass sie nicht alle Maßnahmen selbst entscheiden kann. Eine Schallschutzwand an einer Autobahn müsse etwa durch die Autobahn GmbH des Bundes gebaut werden, Schallschutz an Gleisen von der Deutschen Bahn, Land- beziehungsweise Bundesstraßen betreut Straßen.NRW und Kreisstraßen der EN-Kreis. Auch Temporeduzierungen darf die Stadt nicht überall umsetzen. Der Lärmaktionsplan wird am 2. Dezember im Verkehrsausschuss und am 5. Dezember im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Umwelt beraten. Der Rat soll diesen dann am 16. Dezember verabschieden,
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