Witten. Vier Männer, die nach einer Geiselnahme in Bayern flüchteten, sind in Haft. Eine Spur führte nach Witten. Die Fahndung endete aber ganz woanders.
Ein zuletzt in Witten vermuteter Straftäter sowie ein weiterer Flüchtiger sind inzwischen gefasst worden. Die beiden Männer waren mit zwei anderen Patienten aus einer geschlossenen Klinik in Niederbayern geflohen. Das SEK hatte im Zuge der Fahndung zwei Wohnungen an der Hauptstraße in Witten durchsucht. Es gab Hinweise, einer der Täte könne sich dort aufhalten.
Die SEK-Beamten hatten zwar keinen der Flüchtigen angetroffen, jedoch Beweismittel in Form von Datenträgern gesichert. Die Spur führte offenbar in die Türkei. Nach Angaben des Polizeipräsidums Niederbayern fiel ein Mann in einem Migrationszentrum in der Stadt Edirne auf, die im bulgarisch-griechisch-türkischen Dreiländereck liegt. Er hielt sich illegal in der Grenzregion auf. Die Überprüfung ergab, dass nach ihm international gefahndet wurde. Auch bei seinem Begleiter bestätigte sich der Verdacht, dass es sich um einen weiteren der Flüchtigen handeln könnte.
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Die beiden Männer (27 und 31 Jahre alt) wurden am vergangenen Samstag (7.9.) festgenommen. Der 31-Jährige wurde von den türkischen Behörden auf dem Luftweg nach Deutschland abgeschoben und dort in eine bayerische Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der 27-Jährige befindet sich noch in türkischer Haft. Seine Abschiebung nach Deutschland wird ebenfalls geprüft.
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Nach der Flucht der vier Insassen aus der forensischen Psychiatrie in Straubing am 17. August waren bereits zwei der Männer in Österreich festgenommen worden. Sie befinden sich nach wir vor in österreichischen Gefängnissen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat bereits Anträge auf Überstellung nach Bayern auf den Weg gebracht.
Sie ermittelt nun gegen die vier Straftäter wegen des Verdachts der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung. Sie sollen einen Wärter sowohl mit stumpfen als auch spitzen Gegenständen angegriffen, diesen festgehalten und bedroht haben, um so die Öffnung der Pforte zu erzwingen. Sie befanden sich aufgrund von Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten im Maßregelvollzug des Klinikums statt im Gefängnis, da sie offenbar psychisch krank sind.
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