Herne. Wer hat dem 66-jährigen Herner brutal den Penis abgetrennt? Anwalt Reinhard Peters verteidigt den freigelassenen 32-Jährigen. Wo ist das Motiv?

Der Anwalt des überraschend freigelassenen Verdächtigen im Herner „Penis-Fall“ weist alle Anschuldigungen gegen den 32-Jährigen zurück. Er halte seinen Mandanten für unschuldig. Es gebe keine Erklärung dafür, dass der 32-Jährige den später verstorbenen 66-Jährigen im Februar so brutal verstümmelte und ihm sein Genital abtrennte. „Das war ein Fehlschuss der Staatsanwaltschaft“, sagt Reinhard Peters zur Festnahme und Wochen später erfolgten Freilassung. Er sieht sich durch das jüngst vorgelegte Gutachten bestätigt.

Zweieinhalb Monate Untersuchungshaft

Der Verdächtige hatte zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft gesessen, nachdem in der Wohnung des Opfers DNA-Spuren entdeckt wurden, die dem Mann zugeordnet wurden. Der 32-Jährige war am 27. Juni festgenommen worden. Vergangene Woche musste er dann überraschend freigelassen werden, nachdem ein Gutachten nur noch von einer extrem hohen, aber nicht mehr gerichtsfesten Wahrscheinlichkeit ausgegangen war, dass die DNA-Spuren von dem Mann stammen. Es handelt sich bei dem 32-Jährigen um einen nahen Verwandten (genaue Angaben machen die Ermittler bewusst nicht), so dass die DNA-Spuren anders zu bewerten sind als bei Fremden.

Sein Mandant sei nicht der Täter, beteuert Peters. Er betont, dass die Staatsanwaltschaft nichts anderes als den DNA-Fund in der Hand habe. Man sei noch nicht einmal mit einem Motiv konfrontiert worden. Dieses gebe es aus seiner Sicht auch nicht. Peters betont nun nach dem Gutachten: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“

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Anwalt: Alibi für das Zeitfenster

Peters deutet an, dass sein Mandant sogar für die vermutete Zeit der Tat ein Alibi habe. Es sei aus seiner Sicht „zeitlich ausgeschlossen“, dass der 32-Jährige in der Wohnung gewesen sei. Aus welchen Gründen genau, lässt er offen. In dem in Frage kommenden Zeitfenster könne es der 32-Jährige nicht gewesen sein. Es gebe sowieso zahlreiche Unklarheiten in dem Fall: „Es weiß kein Mensch, wie die Täter raus- und reingekommen sind.“ Peters sieht den Ball jetzt alleine bei der Staatsanwaltschaft.

Wie findet man nach zweieinhalb Monaten in Untersuchungshaft in ein normales Leben zurück? Zu den persönlichen Dingen seines Mandanten will sich Peters aktuell nicht äußern. Er verweist auch ähnlich wie die Staatsanwaltschaft auf die weiter laufenden Ermittlungen in dem Fall. Die Staatsanwaltschaft hält den 32-Jährigen jetzt nicht mehr für dringend tatverdächtig, sieht aber wegen der DNA-Analyse weiter einen Anfangsverdacht.

Die Siedlung an der Magdeburger Straße: Hier ereignete sich die Bluttat.
Die Siedlung an der Magdeburger Straße: Hier ereignete sich die Bluttat. © WAZ | Arne Poll

DNA-Untersuchungen und Ermittlungen gehen weiter

Laut Staatsanwaltschaft gehen die Ermittlungen intensiv weiter. Es gebe weitere DNA-Untersuchungen an sichergestellten Gegenständen aus dem Haus (WAZ berichtete). Die Ermittlungen könnten weiter Zeit in Anspruch nehmen. Die Zeit sitzt den Ermittlern dabei weniger im Nacken als noch vor einigen Tagen. Vom ersten Tag der Untersuchungshaft bis zum Prozessauftakt dürften maximal sechs Monate vergehen. Die Frist ist mit der Entlassung aus der Haft hinfällig.

Der 66-Jährige war Ende August tot in seinem Haus gefunden worden. Der Tod steht aber laut Staatsanwaltschaft nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Tatgeschehen im Februar oder einem neuerlichen Angriff. Der Mann sei an einer natürlichen Todesursache gestorben. Zu den Details äußert sich die Staatsanwaltschaft nicht.