Hattingen. Eine Betreuung im Offenen Ganztag bleibt in Hattingen gefragt. An einem Schul-Standort soll nun eine weitere Gruppe geschaffen werden. Details.

Die Zahl der Kinder, die im Offenen Ganztag (OGS) betreut werden müssen, bleibt hoch – und das schon ohne Rechtsanspruch, der ab dem Jahr 2026 gilt. Und einmal mehr reicht der Platz nicht an jedem Standort aus, um alle Interessenten aufnehmen zu können. An einer Schule in Hattingen soll nun daher eine zusätzliche Gruppe eingerichtet werden. Die Hintergründe.

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An der Grundschule Oberwinzerfeld, teilt die Verwaltung mit, werden mehr Betreuungsplätze benötigt, als die bisherigen sechs OGS-Gruppen - regulär 25 Plätze pro Gruppe - umfassen. „Aus diesem Grund wird die Eröffnung einer siebten OGS-Betreuungsgruppe angestrebt.“ Damit können in der am Standort von der Arbeiterwohlfahrt betriebenen OGS unter dem Namen „AWO KingS“ insgesamt 175 Kinder betreut werden. Oder sogar alle 184, die für das Schuljahr 2024/25 angemeldet worden sind?

„Überbeleg-Kinder“ werden in Hattingen teils auf bestehende Gruppen verteilt

An anderen Schulen jedenfalls sollen laut Verwaltung einzelne Kinder „in Überbelegung“ auf die bestehenden Gruppen am jeweiligen OGS-Standort aufgeteilt werden. In Alt-Blankenstein etwa gibt es für die drei OGS-Gruppen (und insgesamt 75 Regelbetreuungsplätze) 77 Anmeldungen fürs kommende Schuljahr, hier werden die „Überbeleg-Kinder“ auf die bestehenden Gruppen verteilt. In Bredenscheid, heißt es weiter, könnten sogar zehn Kinder „in Überbelegung“ auf zwei Gruppen verteilt werden. Abgedeckt, so die Verwaltung, sei dies durch ein offenes Konzept und den Einsatz einer Erzieherin im Anerkennungsjahr.

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Und auch in Holthausen könnten die Kinder „in Überbelegung“ (6) auf die bestehenden Gruppen (5) aufgeteilt werden; am Standort Am Hagen eine weitere - und damit sechste - Gruppe einzurichten, sei nun doch nicht erforderlich, so die Stadtverwaltung.

OGS-Platz: Rechtsanspruch und Ratsauftrag

Den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz hat die Bundesregierung gesetzlich verankert. Er soll ab August 2026 greifen. Dann haben zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf Betreuung.

Der Rat der Stadt Hattingen hatte unterdessen bereits Ende 2019 die Verwaltung beauftragt, allen Kindern, die für eine OGS-Betreuungsmaßnahme angemeldet werden und die städtischen Kriterien (alleinerziehend und berufstätig; beide Eltern berufstätig; pädagogische Gründe) erfüllen, ab 2020/21 auch einen Platz in den OGS-Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Noch vor wenigen Wochen hatte man dagegen angenommen, dass Holthausen zum Schuljahr 2024/25 sechs OGS-Gruppen benötigen würde, da nur wenige OGS-Kinder am Standort zum Sommer die Schule verlassen und auf eine weiterführende Schule wechseln; die Einführung einer sechsten OGS-Betreuungsgruppe werde „im Zuge der neuen Entwicklungen am Standort“ wohl „notwendig“. Ursprünglich sollte die neue OGS-Gruppe den Betreuungsraum der Verlässlichen Vormittagsbetreuung nutzen, die Verlässliche Vormittagsbetreuung derweil im Klassenraum einer ersten Klasse untergebracht werden. Das ist nun nicht mehr erforderlich.

Rund ums Thema:

Wo unterdessen die siebte OGS-Gruppe an der Grundschule Oberwinzerfeld untergebracht wird, erklärt die Verwaltung in ihrer Vorlage für Hattingens Schulpolitiker nur vage. Die Schule habe „ein offenes Betreuungskonzept etabliert, dadurch ist ein hohes Maß an Flexibilität möglich“, heißt es dazu. Und weiter: „In der Schule werden Fachräume, Betreuungsräume und Klassenräume zur Betreuung genutzt und gewinnen durch thematische Schwerpunkte für die Schülerinnen und Schüler an Attraktivität.“

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Was die Mehrkosten für eine siebte OGS-Gruppe an der Grundschule Oberwinzerfeld betrifft, so schätzt die Verwaltung diese für das laufende und das kommende Haushaltsjahr auf insgesamt rund 70.000 Euro. Die Einrichtung eines neuen Gruppenraumes ist in dieser Kalkulation indes noch nicht enthalten.