Gladbeck. Eine Zehnjährige soll ein 53-Jähriger sexuell belästigt haben. Und auch nach der Tat fiel er wieder auf. Als Exhibitionist an Spielplätzen.
So emotional reagiert selten ein Angeklagter: Der 53-Jährige, dem die Staatsanwaltschaft sexuellen Missbrauch eines Kindes vorwarf, regte sich derartig auf, dass Bernd Wedig, der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts am Gladbecker Amtsgericht, zur Urteilsverkündung vorsichtshalber zwei Justizbeamte in den Saal beorderte. Die Tiraden und Unschuldsbeteuerungen halfen dem Familienvater nicht.
Bewährungschancen hatte der 53-jährige Angeklagte schon reichlich
Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Bewährungschancen hatte der 53-Jährige schon reichlich, sie aber nie genutzt. Mehrmals musste er sich vor Gericht verantworten, in den meisten Fällen wegen exhibitionistischer Handlungen. In diesem Fall hat er, wieder unter Bewährung stehend, nach Überzeugung des Gerichts vor zwei Jahren einer damals Zehnjährigen an den Po gefasst, sie am Arm festgehalten haben, als sie weglaufen wollte und sexuelle Dinge zu ihr gesagt.
„Ich schwöre hoch und heilig, dass ich das Kind nicht sexuell berührt habe“
Das Mädchen war damals mit einer Freundin auf einem Waldweg unterwegs, als der Mann sein Fahrrad neben ihnen anhielt. Er habe sich nur mit ihnen über die schöne Umgebung unterhalten, die Hand der Zehnjährigen berührt und ihre weiche Haut gelobt. „Ich schwöre hoch und heilig, dass ich das Kind nicht sexuell berührt habe“, versicherte der Angeklagte mehrfach. Auch der letzte Versuch seines Pflichtverteidigers, ihn in einer Pause umzustimmen, um dem Kind die Aussage vor Gericht zu ersparen, schlug fehl: „Ich gebe nichts zu, was ich nicht getan habe.“
Aufruf in der Presse brachte die Polizei auf die Spur des Täters
Die heute Zwölfjährige und ihre Freundin blieben als Zeuginnen bei dem, was sie kurz nach dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt hatten. Die war von einem Passanten gerufen worden, der kurz nach dem Vorfall auf die verängstigten Mädchen traf. Dem Täter kam die Polizei erst nach einem Aufruf in der Presse auf die Spur.
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Der 53-Jährige befinde sich seit Ende 2022 in psychiatrischer Behandlung, sagte seine Bewährungshelferin. Ihren Vorschlag, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen, lehne er ab. Sein Drogen- und Alkoholproblem habe nach eigenem Bekunden hinter sich.
Staatsanwältin hatte eine höhere Haftstrafe gefordert
Mit dem Urteil blieb das Gericht hinter dem Antrag der Staatsanwältin zurück, die eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert hatte. Der Verteidiger hatte um eine „möglichst geringe Freiheitsstrafe mit Bewährung“ gebeten, eventuell mit der Auflage einer Sexualtherapie.
Das Gericht ließ sich auch vom wieder hochemotionalen „letzten Wort“ des Angeklagten nicht beeindrucken. Zwar sei seine Tat in der Bandbreite sexueller Verbrechen am untersten Rand einzuordnen, sagte Richter Wedig in der Urteilsbegründung, aber nichts wirke sich strafmindernd aus. „Gegen Sie sprechen ihre zahlreichen Vorstrafen und ungenutzten Bewährungschancen.“
Auch nach dieser Tat ist der 53-Jährige übrigens wieder zwei Mal auffällig geworden – als Exhibitionist an Spielplätzen in Gelsenkirchen und Gladbeck.
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