Gladbeck. Die Stadt Gladbeck hat Kita-Beiträge von Eltern zu Unrecht eingezogen. Es ist der zweite große Fehler, passiert im Jugendamt. Wie es weitergeht.
Was das Thema Kita-Plätze und -Beiträge angeht, läuft es in der Stadt Gladbeck alles andere als rund. Über einen „Schadensfall“, verursacht im Rathaus, musste Bürgermeisterin Bettina Weist am Donnerstag in der Ratssitzung informieren. Gemacht wurde der Fehler erneut im Amt für Jugend und Familie. Zur Erinnerung: Durch ein Versäumnis in diesem Amt ist der Stadt, wie Ende 2023 bekannt wurde, schon einmal ein Schaden in Höhe von rund einer Million Euro entstanden. Im Vergleich dazu sind die Kosten für die Stadt im aktuellen Fall nahezu gering.
Fehler: Tabelle mit den neuen Kita-Beiträgen in Gladbeck ist nicht veröffentlicht worden
Und darum geht es: Der Rat hat in seiner Sitzung im Februar dieses Jahres die Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege zum 1. August 2024 beschlossen. Was dann allerdings, so die Bürgermeisterin in der Sitzung des Rates am Donnerstag, direkt im Anschluss nicht passierte, war die zwingend erforderliche Veröffentlichung der fortgeschriebenen Tabelle mit den neuen Beitragsberechnungen. Erst dadurch wäre die Erhöhung rechtswirksam geworden. Doch die Veröffentlichung, erklärte die Bürgermeisterin, sei „leider versäumt worden“.
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Die neuen Beiträge seien dann aber trotzdem für die Monate August und September von den Eltern eingezogen worden. So habe die Stadt allein im Kitabereich von den Eltern rund 17.000 Euro eingezogen – ohne gültige Rechtsgrundlage! Hinzu kämen noch Beiträge aus dem Bereich der Tagespflege. Das Geld werde den Eltern zurückerstattet, betonte die Bürgermeisterin.
Das städtische Rechtsamt prüft den Vorfall – auch mit möglichen personellen Konsequenzen
Weist kündigte ebenfalls an: „Ich habe das städtische Rechtsamt um eine juristische Prüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen gebeten.“ Auf Nachfrage der Redaktion präzisierte Christiane Schmidt, Kommunikationschefin im Rathaus, dass es bei diesen Prüfungen auch um mögliche personelle und organisatorische Konsequenzen gehe.
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Um weiteren finanziellen Schaden abzuwenden, müsse die neue Elternbeitragstabelle jetzt zum 1. Oktober in Kraft treten. Voraussetzung dafür sei eine erneute Beschlussfassung des Rates. Deshalb schlug Weist den Ratsfraktionen vor, die Tabelle in einer Sondersitzung des Rates am 23. September „erneut zur Beschlussfassung vorzulegen“.
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Den entstandenen Einnahmeverlust werde die Verwaltung bei der städtischen Eigenschadensversicherung anmelden. „Ich bedaure dieses Versäumnis im Amt für Jugend und Familie ausdrücklich“, betonte Bettina Weist weiter. Sie kündigte ebenfalls an, die „nun notwendigen Prüfaufträge innerhalb der Verwaltung“ auf den Weg zu bringen.
Fristen wurden versäumt, Meldedaten nicht kontinuierlich abgeglichen
Die Eigenschadensversicherung der Stadt musste vor einigen Monaten schon einmal einspringen, als man im Rathaus Einnahmenverluste in Höhe von rund einer Million Euro eingestehen musste. Der Fehler, der dazu geführt hat, wurde auch damals im Amt für Jugend und Familie verursacht, konkret von der wirtschaftlichen Jugendhilfe: Da versäumt worden war, Melderegister regelmäßig abzugleichen, hat die Stadt auch dann noch finanzielle Hilfen zur Erziehung an Familien überwiesen, als diese schon gar nicht mehr in Gladbeck gewohnt haben.
Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zu diesem Fall – er liegt der Redaktion vor – wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Jugendamt über Jahre Fristen versäumt und Meldedaten nicht kontinuierlich abgeglichen worden seien.
Mit einem blauen Auge davon gekommen ist man damals, weil in einigen Fällen besagte Versicherung der Stadt eingesprungen ist. Sonst wäre der finanzielle Schaden noch weitaus höher gewesen. Weiter hieß es im Prüfbericht: „Da sich die Bearbeitungsrückstände über einen Zeitraum von mehreren Jahren aufgebaut haben, sind Erstattungsansprüche in nicht unerheblicher Höhe bereits verjährt.“ Festgehalten wurde ebenfalls explizit, dass im Jugendamt „eine kontinuierliche und sorgfältige Sachbearbeitung in den geprüften Fallakten überwiegend nicht erfolgt ist.“
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