Gladbeck. Im Jugendamt der Stadt Gladbeck sind Fehler passiert. Sehr teure Fehler. Die Fraktion der Grünen hat nun Fragen an die Bürgermeisterin.
Weil im Jugendamt Fristen versäumt wurden, entgeht der Stadt eine Million Euro. Das war Thema in einer nicht öffentlichen Sitzung des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses im März. Die WAZ, der der Bericht vorliegt, berichtete darüber. Nun hat die Fraktion der Gladbecker Grünen in diesem Zusammenhang Fragen an Bürgermeisterin Bettina Weist.
In einem Schreiben vom 14. Dezember habe die Bürgermeisterin die Mitglieder des Rates auf die Verschwiegenheitspflicht in nicht öffentlichen Rats- und Ausschussangelegenheiten hingewiesen, erklärt in einer Stellungnahme Bernd Lehmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen. Das sei geschehen in Bezug auf den WAZ-Artikel über die nicht öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, in der die städtische wirtschaftliche Jugendhilfe Thema war. Der Prüfbericht hatte aufgedeckt, dass durch erhebliche Bearbeitungsrückstände im Amt für Jugend und Familie ein Schaden für die Stadt Gladbeck von knapp einer Million Euro entstanden ist.
- Verluste. Fristen versäumt: Stadt Gladbeck entgeht eine Million Euro
- Verluste. Versäumte Fristen: So will Gladbeck solche Fälle verhindern
„Meine Fraktion hatte die festgestellten Abläufe und Versäumnisse bereits in der Sitzung kritisiert, eine externe juristische Prüfung der Vorgänge in Hinsicht auf Haftbarmachungsmöglichkeiten angefragt und Akteneinsicht beantragt. Hierzu hatten wir schließlich Gespräche mit dem Ersten Beigeordneten und Vertreterinnen und Vertretern des Amtes geführt“, so Lehmann weiter.
Im Zusammenhang mit dem Hinweis der Bürgermeisterin auf die Verschwiegenheitspflichten habe er nun folgende Fragen: Der Ausschluss der Öffentlichkeit im Rechnungsprüfungsausschuss werde durch die Geschäftsordnung vorgegeben. „Warum sind aber die Ergebnisse des Prüfberichts zur wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht-öffentlich? Sollten die Ergebnisse von Prüfberichten nicht durch den Ausschuss und/oder den Rat der Öffentlichkeit nach Beratung zugänglich gemacht werden, insbesondere wenn, wie in diesem Fall, erheblicher Schaden für die Allgemeinheit entstanden ist?“, fragt Lehmann. Damit würde die Verwaltung nach Meinung der Grünen transparent agieren.
Grüne Gladbeck: Gibt es Inhalte, die der Öffentlichkeit nicht preisgegeben werden dürfen?
Die zweite Frage an Bürgermeisterin Bettina Weist: „Sehen Sie in dem Bericht Inhalte, die nicht der Öffentlichkeit preisgegeben werden dürfen? Wenn ja, welche Inhalte des Berichts sind das und warum sind diese nicht-öffentlich?“ Und könnten die entsprechenden Passagen geschwärzt werden? Im Schreiben der Bürgermeisterin wurde angekündigt, „dass Sie wegen des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt haben. Bei den vom Rechnungsprüfungsamt aufgearbeiteten Vorgängen stellt sich weiterhin auch die Frage nach rechtlichen Schritten“.
- Folgen Sie der WAZ Gladbeck auch auf Facebook!
Vor dem Hintergrund der Ankündigung dieses „konsequenten Vorgehens“ gegen den oder die Hinweisgeber bittet Lehmann für seine Fraktion um Auskunft, welche Rechts- und Disziplinarschritte bereits von der Stadtspitze in Konsequenz des Prüfungsergebnisses eingeleitet wurden – haben und mit welchem Ergebnis diese Schritte ausgefallen sind.