Das Land legt ein Rechtsgutachten vor und empfiehlt differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke. So reagiert die Stadt Gladbeck.

Das Land macht keine Anstalten, sich beim Thema Grundsteuer zu bewegen. Stattdessen kam noch einmal die Aufforderung der Landesregierung an die Kommunen, doch für Wohn- und Gewerbegrundstücke unterschiedliche Hebesätze einzuführen. Aus Sicht der Landesregierung ist das nämlich Mittel der Wahl, um zu verhindern, dass gerade bei Ein- und Zweifamilienhäusern die Kosten durch die Grundsteuerreform stark steigen. Zuletzt hat die Landesregierung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Düsseldorfer Position untermauert und mit dem das Land die rechtlichen Bedenken der Kommunen ausräumen will.

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Nur: Bei der Stadt Gladbeck bleibt man skeptisch. Seitens der Verwaltung scheint es bisher wenig Anstalten zu geben, gesplittete Hebesätze einzuführen – zumindest nicht kurzfristig. „Ein Argument gegen die Einführung differenzierter Hebesätze schon im kommenden Jahr ist die sinkende Transparenz für unsere Bürger:innen“, heißt es in einer schriftlichen Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Redaktion. Denn: Ändere die Stadt die Hebesätze, so sei für die Bürgerinnen und Bürger eben nur schwierig nachzuvollziehen, welche Effekte auf die Neubewertung durch das Finanzamt zurückzuführen seien und welche auf eine Anpassung der Hebesätze durch die Stadt.  

Stadt Gladbeck soll am Ende der Reform nicht mehr, aber auch nicht weniger einnehmen

Hinzu kommt aus Sicht der Stadt: „Viele Wohngrundstücke, die aufgrund der Neubewertungsregeln eine deutliche Erhöhung der Grundsteuerbelastung erfahren, würden durch die Einführung differenzierter Hebesätze und eine Senkung der Grundsteuer um etwa 50 Hebesatzpunkte nur um wenige Euro pro Monat entlastet.“ Im Gegenzug aber müssten Wohnungen in Gebäuden, die zu mindestens 20 Prozent gewerblich genutzt werden, den Nichtwohngrundstücken zugerechnet werden, „und somit, wie reine Geschäftsgrundstücke, mit einem Hebesatz von über 1.600 belastet. Dies könnte zu einer monatlichen Mehrbelastung von 30 Euro und mehr pro Gebäude führen.“

Dabei bezieht sich die Stadt auf die Hebesätze, die das Land ausgerechnet und der Stadt empfohlen hat. Grundlage ist immer die Aufkommensneutralität. Das bedeutet, die Stadt nimmt im Jahr 2025 nicht mehr, aber auch nicht weniger durch die Grundsteuer ein als bisher. 17,5 Millionen Euro spült die Steuer derzeit in die Stadtkasse. Bleibe man bei einem einheitlichen Hebesatz, müsste der für alle Grundstücke in Gladbeck bei 1045 Punkten liegen – mit den entsprechenden Folgen gerade für Ein- und Zweifamilienhäuser. Gladbecks Kämmerei hatte anhand ihrer Daten einen einheitlichen Hebesatz von 1039 ausgerechnet.

„Unabhängig davon, wie die Stadt die zukünftige Gestaltung der Hebesätze vornimmt, wird es immer Gewinner und Verlierer geben.“

Stellungnahme der Stadt Gladbeck

Bei differenzierten Hebesätzen läge man in Gladbeck, laut der Zahlen, die die Kämmerei im Juni vorgelegt hat, bei 897 Punkten, für Gewerbeflächen bei 1598. Das Land hatte für Gladbeck 891 bzw. 1650 Punkte ausgerechnet. Es sei am Ende eine äußerst komplexe Entscheidung, sagt die Stadtverwaltung, dafür sorgten die Wechselwirkungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Und am Ende steht aus städtischer Sicht eines fest: „Unabhängig davon, wie die Stadt die zukünftige Gestaltung der Hebesätze vornimmt, wird es immer Gewinner und Verlierer geben.“

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Doch zurück zu dem vom Land in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten. Ist es tatsächlich so eindeutig? Aus Sicht der Stadt nicht: „Eine genaue Lektüre des 80-seitigen Gutachtens offenbart jedoch auch Passagen, die weitaus weniger eindeutig sind.“ So müsse bei differenzierten Hebesätzen die Kommune die Verantwortung für den angestrebten Lenkungszweck übernehmen und diesen hinreichend begründen. „Zudem widmet das Gutachten mehrere Seiten möglichen Rechtsfolgen für den Fall, dass Gerichte eine kommunale Grundsteuersatzung doch für nichtig erklären sollten.“

Stadt Gladbeck wartet auf Rechtsgutachten des Städtetags NRW

Die Stadtverwaltung verweist daher auf ein weiteres Gutachten, in Auftrag gegeben vom Städtetag NRW. Das liege bisher nicht vor, doch rechne man noch im September mit einem Ergebnis. „Auch dieses Gutachten werden wir sorgfältig prüfen und die gewonnenen Erkenntnisse in unsere Empfehlungen für die Ratsmitglieder einfließen lassen.“ Doch dafür seien auch noch nicht alle Datensätze bei den Kommunen eingegangen, es gebe immer wieder Korrekturen infolge der Einspruchsbearbeitung beim Finanzamt, insofern seien solche Erhebungen zum jetzigen Zeitpunkt nur „Momentaufnahmen“.

Doch klar ist auch: Mit den Haushaltsberatungen wird das Thema Grundsteuer wieder akut. Am Ende ist es eine politische Entscheidung der Männer und Frauen im Rat der Stadt. Sie legen Höhe und Art der Grundsteuer fest.

Liest man die Stellungnahme der Verwaltung, so deutet einiges darauf hin, dass die – zumindest erstmal – einen einheitlichen Hebesatz bevorzugen würden. Und dass das Land doch nun, wie von den Kommunen bevorzugt und gefordert, aktiv wird und die Steuermesszahlen für Wohn- und Gewerbegrundstücke anpasst, um auf diese Weise allzu starke Ausschläge zu vermeiden, dürfte wohl auch nicht passieren.

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