Düsseldorf. Die Grundsteuer-Reform schlägt 2025 zu, viele Städte lehnen die Hebesatz-Differenzierung weiter ab. Jetzt spricht der Steuerzahlerbund.

Im Streit um die neue Grundsteuer hat der Bund der Steuerzahler am Freitag an die NRW-Kommunen appelliert, von der umstrittenen Möglichkeit der schwarz-grünen Landesregierung zur Einführung gesplitteter Hebesätze für Wohnen und Gewerbe Gebrauch zu machen.

Durch die Grundsteuerreform komme es 2025 vielerorts zur befürchteten massiven Lastenverschiebung. Während insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser künftig zum Teil deutlich teurer werden, würden Gewerbegrundstücke entlastet. „Vor dem Hintergrund der bereits seit Jahren stark gestiegenen Wohnkosten sollte diese Belastungsverschiebung mit gesplitteten Hebesätzen abgewendet werden“, sagte der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Rik Steinheuer.

NRW-Kommunen sollen Fördergeld-Milliarden als Steuer-Plus bekommen

Bislang lehnen die meisten Städte dies jedoch ab und verwiesen auf Rechtsrisiken oder den administrativen Aufwand. Die Hebesätze werden von den Stadträten im Herbst bei der Haushaltsaufstellung 2025 festgezurrt. Der Steuerzahlerbund hatte von Mai bis August jene 28 Städte besucht, die selbst im Hochsteuerland NRW auffallend hohe Hebesätze oder extreme Steigerungen bei der Grundsteuer B aufweisen.

Das Ergebnis: Die Kommunen fühlen sich von Bund und Land unterfinanziert und sehen oft keine andere Möglichkeit, als Wohneigentümer und Mieter über die Grundsteuer zu schröpfen. „Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen brauchen ein Soforthilfe-Programm. Nur so können sie ihre teilweise desolate Finanzlage nachhaltig verbessern und in der Folge ihre Kommunalsteuern wieder senken“, sagte Steinheuer.

NRW-Kommunen fühlen sich von Bund und Land unterfinanziert

Konkret fordert der Steuerzahlerbund unter anderem, die Förderprogramme des Landes drastisch zu reduzieren und das Geld stattdessen den Kommunen als deutlich erhöhten Anteil an den allgemeinen Steuereinnahmen zur Verfügung zu stellen. Zwischen 2014 und 2024 habe sich die Zahl der Förderprogramme von 138 auf 266 fast verdoppelt, während sich deren Volumen sogar mehr als verfünffacht habe (von rund 1 auf 5,4 Milliarden Euro). Dabei sei der Abruf zeit- und personalintensiv und führe oft zu unnötigen Ausgaben, so Steinheuer.

Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2018 zwang zur Neubewertung der NRW-weit 6,5 Millionen Grundstücke. Alte Wohnimmobilien in guter Lage verzeichnen mit der Neuberechnung einen deutlich höheren Wertzuwachs als etwa die Lagerhalle im Industriegebiet. Bund und Länder haben den Städten bei der Reform der wichtigen kommunalen Einnahmequelle „Aufkommensneutralität“ zugesichert, weshalb das Gesamtaufkommen NRW-weit etwa bei vier Milliarden Euro gleichbleiben soll. Die absehbar erhebliche Belastungsverschiebung innerhalb der Eigentümerschaft sorgt seit Monaten lokal für Verwerfungen.