Gladbeck/Recklinghausen. Wenn es auf Gladbecks Straßen kracht, gibt‘s eine Meldung im Polizeibericht. Oft mit Infos auch zur Schadenshöhe. Doch wie wird die ermittelt?

Neben Informationen zum Unfallhergang und zu Personenschäden informiert die Polizei in den allermeisten Fällen nach Unfällen auch über den an den beteiligten Fahrzeugen entstandenen Sachschaden. Aber auf welcher Grundlage schätzt die Polizei Sachschäden ein, und welche Relevanz hat die Schadenshöhe für die Polizei-Arbeit? Eine Nachfrage.

Die Polizei kommt ihrer Informationspflicht nach

Dass die Polizei überhaupt Informationen zu Unfällen veröffentlicht, ist dem deutschen Presserecht geschuldet, denn dieses besagt, dass öffentliche Behörden, wie die Polizei, eine gewisse Informationspflicht haben. „Daher stellen wir aktuelle, herausragende Sachverhalte proaktiv zur Verfügung, sachlich und nüchtern“, erklärt Andreas Lesch aus der Pressestelle der Polizei im Kreis Recklinghausen.

„Die Zahl ist aber nun mal auch ein Fakt des Unfalls, mit dem man sich oft auch ein Bild von der Schwere des Unfalls machen kann“

Andreas Lesch
Polizeisprecher

In der Regel gehören zu diesen Informationen Angaben zur Schadenshöhe – auch, so berichtet es Andreas Lesch, weil die Medien häufig gezielt nach Schadenssummen fragen würden. „Die Zahl ist aber nun mal auch ein Fakt des Unfalls, mit dem man sich oft auch ein Bild von der Schwere des Unfalls machen kann. Es ist etwas anderes, ob ein Schaden von 500 oder von 60.000 Euro entsteht.“

Bei Unfällen mit Verletzten oder Toten geht die Polizei das Thema sensibel an

Generell sei die Polizei aber darum bemüht, abzuschätzen, inwieweit eine Information zum Sachschaden relevant sei. Insbesondere bei Unfällen mit Verletzten oder gar Toten fasse die Polizei das Thema besonders sensibel an. So würden die Angaben zu Personen- und Sachschaden in der Mitteilung weit auseinandergehalten oder die Angabe aus Pietätsgründen ganz weggelassen, so Andreas Lesch.

Bei Unfällen mit verletzten Personen achtet die Polizei besonders darauf, das Verletzungsbild und den Sachschaden in den Mitteilungen zum Unfall weit auseinanderzuhalten. Bei Unfällen mit Toten wird unter Umständen ganz auf die Nennung der Schadenshöhe verzichtet.

Für die Polizeiarbeit ist die Höhe des Sachschadens nicht ausschlaggebend

Für die polizeiliche Arbeit sei die Höhe des Sachschadens ohnehin nicht ausschlaggebend. Es gehe viel mehr um die Frage, ob Personen verletzt wurden, weil die Polizei dann automatisch eine Anzeige schreibt, und ob die Unfall-Fahrzeuge noch fahrbereit seien oder nicht. Leserinnen und Leser sollten allerdings nicht davon ausgehen, dass die von der Polizei veröffentlichte Schadenssumme identisch mit dem Wert ist, der den Unfallbeteiligten von der Versicherung ausgezahlt wird.

„Die Kollegen schätzen den Schaden am Unfallort, sie sind aber keine Gutachter, Mechaniker oder Kfz-Mechatroniker“, betont Polizei-Sprecher Andreas Lesch. Es werde vielmehr aus dienstlicher Erfahrung heraus geschätzt. Eine haargenaue Schadensbezifferung, wie sie ein Gutachter leistet, sei für die Beamten vor Ort gar nicht leistbar, schließlich können sich im Fahrzeug selbst Schäden verbergen, die für die Polizei vor Ort nicht sichtbar sind, so Lesch. Die veröffentlichten Schadenssummen würden lediglich in interne Statistiken einfließen. 

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