Essen. Hauseigentümern bleibt nicht mehr viel Zeit, wenn sie gegen den Bescheid der Stadt vorgehen wollen. Aber nicht jeder Widerspruch ist zulässig.

Wer in Essen gegen seinen aktuellen Grundsteuerbescheid der Stadt Widerspruch einlegen will, sollte folgendes Datum beachten: Wie die Stadtverwaltung mitteilte, ist das nur noch bis Donnerstag, 13. Februar 2025, möglich. Alle danach eingehenden Widersprüche wären dann ungültig.

Bis Ende Januar hatten 2015 Bürger und Bürgerinnen davon Gebrauch gemacht. Allerdings sind fast 300 Widersprüche, die bei der Stadt eingingen, unzulässig, weil sie den formalen Vorgaben nicht entsprachen. Der Widerspruch muss schriftlich oder elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sei es auch möglich, den Widerspruch online einzulegen. Dazu werden allerdings ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) benötigt, teilte die Stadtverwaltung mit. Wer seinen Widerspruch dagegen in einer einfachen Mail oder per Kontaktformular verschickt, dessen Eingabe kann nicht berücksichtigt werden. „Diese E-Mails können von der Stadt Essen nicht bearbeitet und auch nicht auf gleichen Wegen beantwortet werden“, heißt es.

Grundsteuer-Berechnung: In Essen gilt ein geteilter Hebesatz

Die Stadt hatte am 7. Januar 2025 insgesamt rund 160.000 Grundabgabenbescheide an Haus- und Grundstückseigentümer verschickt. Darin sind nicht nur die neuen Gebühren für Müll oder Straßenreinigung aufgeführt, sondern auch die Grundsteuer, die in diesem Jahr reformiert wurde.

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Um die jeweilige Grundsteuer zu berechnen, multipliziert die Kommune den Grundsteuerwert, die Grundsteuermesszahl (beides legt das Finanzamt fest) mit ihrem Hebesatz. Um Wohngebäude steuerlich zu entlasten, hatte Essen erstmals zwei Hebesätze erlassen: 655 Prozent für Wohnimmobilien, 1290 Prozent für Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke. Wer mit dieser Splittung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch gegen den Grundabgabenbescheid einlegen. Genauso, wenn bei der Berechnung der Stadt Fehler entstanden sind.  

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Stadt Essen verweist bei vielen Widersprüchen ans Finanzamt

Viele Widersprüche jedoch, die derzeit bei der Stadt landen, richten sich gegen die Festsetzungen des Finanzamtes. In diesen Fällen läuft der Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Essen ins Leere. Diese Bürger müssen sich deshalb mit ihrem Anliegen an das zuständige Finanzamt wenden. Die Stadt reicht die Eingaben nicht ans Finanzamt weiter. Sollte das Finanzamt in der Folge seine eigenen Bescheide korrigieren, werde die Stadt Essen automatisch informiert. Diese würde dann einen geänderten Grundsteuerbescheid ausstellen.

Der Kontakt zum Finanzamt ist telefonisch über die Hotline 0201 1894-1959 oder elektronisch (auch ohne ELSTER-Zugang) unter www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt möglich.

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