Essen. Essener Hausbesitzer haben es bald schwarz auf weiß, wie hoch die sogenannten Grundbesitzabgaben für sie in diesem Jahr ausfallen.

Die Essener Hausbesitzer bekommen zu Beginn des neuen Jahres Post von der Stadt. Am Dienstag, 7. Januar, werden wieder die diesjährigen Bescheide über die Grundbesitzabgaben verschickt. Allerdings dürfte dieses Mal die eine oder andere Überraschung dabei sein. Denn in dem Bescheid ist die neue Grundsteuer, die sich nach der Reform ergibt, aufgeführt. Für einige Hausbesitzer wird diese deutlich höher ausfallen als bislang, für andere niedriger. Erstmals gibt es außerdem für Wohnen und Gewerbe zwei unterschiedliche Hebesätze.

In dem Bescheid steht außerdem, wie viel jeder Eigentümer in diesem Jahr an Müllgebühren, Abwassergebühren, für die Straßenreinigung und den Winterdienst bezahlen muss. Die Gebühren jedenfalls steigen auf breiter Front. Vermieter können die Grundsteuer wie auch die Gebühren voll auf ihre Mieter umlegen.

Welche Gebühren und Hebesätze ab 2025 gelten, lesen Sie hier:

Die Stadt erwartet offenbar jede Menge Rückfragen und weist schonmal vorsorglich daraufhin, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Service-Centers zu diesem Zeitpunkt nur eingeschränkt erreichbar sein werden.

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Um einigen Nachfragen vorzubeugen, weist die Verwaltung auf folgendes hin: Änderungen, die nach dem 13. November 2024 beantragt wurden, konnten nicht mehr im Jahresbescheid 2025 berücksichtigt werden. Diese Änderungen werden jedoch in vielen Fällen im ersten Änderungsbescheid vom 8. Januar 2025 berücksichtigt. Betroffene sollten diesen Bescheid abwarten, bevor sie Kontakt mit dem Fachbereich aufnehmen.

Weitere Informationen unter anderem zur Kontaktaufnahme in elektronischer Form sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Interessierte unter www.essen.de/grundbesitzabgaben.

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