Duisburg. Ein islamischer Blog kritisiert ein Duisburger Gymnasium wegen eines „Kopftuchverbots“. Was da dran ist und wie Schulleiter und Schulträger reagieren.

„Abtei-Gymnasium verbietet das Tragen eines Kopftuchs in der Schule“ titelt das Kölner Blog IslamIQ auf seiner Webseite.  Dort heißt es weiter: Eltern müssten ein Dokument unterschreiben, in dem das Tragen eines Kopftuchs für Schülerinnen während der Schulzeit untersagt wird.

„Das ist faktisch falsch“, sagt Thomas M. Regenbrecht, Schulleiter des Gymnasiums im Duisburger Norden. Richtig sei vielmehr, dass alle Eltern über die Schulregeln informiert werden, wenn sie ihr Kind an einer privaten Ersatzschule, die vom Bistum Essen getragen wird, anmelden wollen. Dazu gehört auch die Hausordnung inklusive einer Kleiderordnung. Und in dieser steht: „Mitarbeiter und Schüler tragen im Schulgebäude keine Kopfbedeckungen.“

Thomas Regenbrecht, Schulleiter des Abtei-Gymnasiums in Duisburg, hat bislang keine Konflikte zum Thema Kopftuch austragen müssen.
Thomas Regenbrecht, Schulleiter des Abtei-Gymnasiums in Duisburg, hat bislang keine Konflikte zum Thema Kopftuch austragen müssen. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Regenbrecht sagt, dass sich das vor allem auf Basecaps beziehe, konsequenterweise aber auch auf Turbane oder eine Kippa. Konflikte wegen der Kleiderordnung habe es bislang nur im Sommer wegen allzu strandähnlicher Bekleidung gegeben. Wegen eines Kopftuchs habe es „noch keinen einzigen Konflikt gegeben, das ist völlig gegenstandslos“, betont er mit Blick auf die Berichterstattung des Blogs.

Duisburger Schulleiter zu Kopftuch-Debatte: Schulgemeinschaft muss auf Entwicklungen reagieren

Sollte sich eine Schülerin im Laufe ihrer Schulzeit dazu entscheiden, ein Kopftuch tragen zu wollen, müsse man als Schulgemeinschaft darauf reagieren. Die pädagogische Begleitung des religiösen Findungsprozesses von Schülern sei nicht an eine bestimmte Religion gebunden und Teil der schulischen Aufgaben. Wichtig sei ihm, eine klare Haltung zu finden, die für alle ertragreich sei und nicht in einen Dauerkonflikt zu geraten.

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Jede Schulregel könne bei Bedarf von der Schulgemeinschaft geändert werden. Das Nachdenken über Regelungen gehöre zum pädagogischen Prozess dazu. So gebe es seit einiger Zeit das Verbot, Vereinstrikots im Unterricht zu tragen, um Konflikten die Spitze zu nehmen. „Wenn ein BVB- und ein Schalke-Fan in der Klasse sitzen, hat man nach einem Derby-Wochenende sonst auch in der Schule Derby.“ Erst 2023 erhielt die Schule den Preis für Toleranz und Zivilcourage, sie ist außerdem verbunden mit dem Netzwerk „Zusammen gegen Antisemitismus“ der Kirchen in Niedersachsen.

Bistum Essen: Keine Konflikte bekannt

Jens Albers, Sprecher des Bistums Essen, bestätigt auf Nachfrage, dass auch an den weiteren Schulen in Trägerschaft des Bistums keine Konflikte bekannt seien. Im Gegenteil, es gebe Schülerinnen, die ein katholisches Gymnasium in Essen besuchen und sehr wohl ein Kopftuch tragen.

Über die aktuelle Situation am Duisburger Abtei-Gymnasium sei man mit der Schulleitung im intensiven Austausch. Grundsätzlich betone die Rahmenschulordnung des Bistums Essen: „Die Vielfalt der Lebensgeschichten und damit verbunden auch die Vielfalt religiöser Überzeugungen werden als Reichtum gewürdigt, der das gemeinsame Lernen unterstützt.“ Einen Hinweis zum Thema Kopfbedeckung gibt es darin nicht.

Das katholische Abtei-Gymnasium ist in Trägerschaft des Bistums Essen.
Das katholische Abtei-Gymnasium ist in Trägerschaft des Bistums Essen. © FUNKE Foto Services | Oliver Müller

An der Schule im Duisburger Norden werden zunehmend nicht getaufte Schüler aufgenommen, im letzten Jahrgang waren es etwa 40 Prozent, viele von ihnen muslimischen Glaubens, sagt Regenbrecht. Sie alle werden vor der Anmeldung beim Kennenlernen über die Bedingungen und Regeln aufgeklärt, verdeutlicht der Schulleiter, „kein Schüler kommt zu uns, wenn er es nicht ausdrücklich will“.

Das sagt das Schulministerium zum Tragen eines Kopftuchs:

Rechtlich ist das Tragen eines Kopftuchs in Schulen möglich. Das Schulministerium verweist auf seiner Webseite im Informationsteil für Schulleitungen darauf, dass eine Schülerin, die ihr Haar aus religiösen Gründen bedecken möchte, den Schutz des Artikels 4 des Grundgesetzes genieße. Darin steht, dass die Freiheit des Glaubens und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses unverletzlich sind und die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird.

Die Kölner Webseite IslamIQ ist über den herausgebenden Verlag Plural Publications und dessen Geschäftsführer laut Northdata mit der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş verbunden. Und da deren Ziele nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar sind und zudem als antisemitisch gelten, wird die Bewegung seit Jahren vom Verfassungsschutz NRW beobachtet.

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