Bottrop-Kirchhellen. Die einmalige Landschaft auf der Halde Schöttelheide soll schon 2024 Naturschutzgebiet werden. Das bedeutet das Aus für Windrad-Pläne.

Wo im Ruhrgebiet könnten künftig neue Windräder entstehen? Der Regionalverband Ruhr (RVR) will für Windenergie Flächen im Regionalplan Ruhr ausweisen und hat dabei auch schon an die Schöttelheide gedacht. Vergesst diesen Plan, sagt dazu der Bottroper Fachbereich Umwelt und Grün nicht zum ersten Mal. Um ganz sicherzugehen, will die Verwaltung noch in diesem Jahre die Halde zum Naturschutzgebiet machen.

Wie so oft in Verwaltungsschreiben steht der wichtigste Satz auf der letzten Seite. „Eine Ausweisung von Windenergiegebieten für den Bereich der Halde Schöttelheide (wird) als nicht zielführend angesehen“, schreibt Dezernent Klaus Müller dem RVR zu dessen „Festlegungen zum Ausbau der Windenergie“. Dieser Satz hat eine lange Vorgeschichte.

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Es ist im Wortsinn ein Kampf um die Lufthoheit über die Halde Schöttelheide, und losgetreten wurde er schon vor zwölf Jahren. Damals arbeitete der RVR an einem Nutzungskonzept („Haldenkataster“) für seine Bergehalden in ihrem Besitz und die, die irgendwann einmal in seinen Besitz übergehen sollten.

Der RVR identifizierte die Schöttelheide als eine von neun Standorten, die für ein Windrad „sehr geeignet“ seien. Damals wurde sie noch aufgeschüttet mit Bergematerial aus dem Bergwerk Prosper-Haniel. Parallel dazu hatte aber schon die Renaturierung begonnen.

Auf Bottrops Bergehalde ist eine „außerordentliche Rarität“ entstanden

Und jetzt schaut, was sich dort in den letzten Jahren entwickelt hat, sagt der Fachbereich Umwelt: eine mindestens im Ruhrgebiet einzigartige Haldenlandschaft. Zitat: „Die Halde Schöttelheide stellt im Hinblick auf ihre Biotopausstattung und das Arteninventar sowohl für das Bottroper Stadtgebiet als auch ruhrgebietsweit eine außerordentliche Rarität dar. Sie bietet die letzte Option, die Entwicklung und den Alterungsprozess von Bergehalden ohne eine touristische oder anderweitige Nutzung zu beobachten und daraus naturwissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren.“

Brütet auf der Schöttelheide: die seltene Heidelerche.
Brütet auf der Schöttelheide: die seltene Heidelerche. © WAZ | Bauer Dirk

Beispiele gefällig? Aber gern! Für Feld- und Heidelerche „stellt die Halde das mit Abstand bedeutendste Brutgebiet im Bottroper Stadtgebiet dar“. Oder nehmen wir die Salzpflanzen, die auf dem salzhaltigen Gestein aus der Tiefe wachsen. Sie bilden „die größten bekannten Vorkommen auf anthropogenen (von Menschen gemachten) Binnensalzstellen“. Und dann ist da noch die Lage zwischen den Naturschutzgebieten Köllnischer Wald, Grafenmühle und Kirchheller Heide. Der frühere Fachbereichsleiter Stefan Beckmann hat das bei jeder Gelegenheit betont: „Um diesen Biotopverbund beneidet uns ganz NRW!“ 

Bottrop gibt Gas beim Naturschutzgebiet Schöttelheide

Und um diesen Verbund zu schützen, hat der Rat im November die Änderung des Landschaftsplans eingeleitet, um die Schöttelheide zum Naturschutzgebiet zu machen. Ein solches Verfahren kann Jahre dauern. Aber diesmal soll es ziemlich zügig ablaufen. Dezernent Klaus Müller schreibt dem RVR: „Der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Bottrop ist für das vierte Quartal 2024 vorgesehen.“

Und dann hat sich jeder Gedanke an ein Windrad erledigt. Auch wenn die CDU in der Bezirksvertretung Kirchhellen den Windrad-Plan des RVR bedenkenswert findet und einen Prüfauftrag formuliert hat: Ob nicht in einem Naturschutzgebiet auch ein Windrad Platz findet, wenn es dort nicht allzu sehr stört? Das Nein, und dazu ein entschiedenes, kam von höchster Stelle: von Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne). Mit Verweis auf das Bundesnaturschutzgesetz sagt sein Sprecher Malte Wetzel: „Die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb von Naturschutzgebieten (ist) nicht zulässig. Einer weitergehenden Verordnung diesbezüglich bedarf es nicht.“ Basta.