Bottrop-Kirchhellen. Das Landesumweltministerium beendet die Debatte um Windräder auf der Schöttelheide. In einem Naturschutzgebiet seien sie „nicht zulässig“.

Wenn die Stadt die Halde Schöttelheide zu einem Naturschutzgebiet macht, hat der Regionalverband Ruhr keine Chance, Windräder auf dem Haldenplateau zu bauen. Das hat das Umweltministerium NRW auf WAZ-Anfrage mitgeteilt. „Nicht zulässig“ sei die Errichtung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten, sagt Ministeriumssprecher Malte Wetzel unter Berufung auf das Bundesnaturschutzgesetz. Damit ist die Debatte, ob Windkraft und Naturschutz sich auf der Schöttelheide vertragen würden, von höchster Stelle entschieden.

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An der Schöttelheide gebe es einen Zielkonflikt zwischen zwei erstrebenswerten Vorhaben, fasste Baudezernent Klaus Müller die Debatte im Naturschutzbeirat zusammen. Nach Einschätzung von Experten sei die kleine Schwester der Halde Haniel für Windkraftanlagen „sehr gut geeignet“. Auf der anderen Seite steht das Ziel, einen Biotopverbund unter Schutz zu stellen, der „einzigartig nicht nur im Ruhrgebiet“ sei.

Gibt es eine Möglichkeit, diesen Zielkonflikt zu entschärfen, in einem künftigen Naturschutzgebiet Schöttelheide dennoch eine Windkraftanlage auf der Halde zu betreiben? Eine Mehrheit in der Bezirksvertretung Kirchhellen hatte der Verwaltung diese Prüfung aufgegeben. Trotz des Schutzstatus hätte sich die CDU Kirchhellen ein Windrad auf der Halde gut vorstellen können.

Ich nicht, hatte Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) schon bei seinen Antrittsinterviews im Juli 2022 gesagt. In Landschaftsschutzgebieten dagegen seien Windkraftanlagen nicht nur zulässig, sondern im bestimmten Fällen ausdrücklich erwünscht.

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Das Landesministerium verweist auf WAZ-Anfrage zu diesem Thema auf das Bundesnaturschutzgesetz. Das verbietet „alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können“, zitiert Wetzel. „Daher ist die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb von Naturschutzgebieten nicht zulässig. Einer weitergehenden Verordnung diesbezüglich bedarf es nicht.“

„Besonders Vögel und Fledermäuse werden immer wieder Opfer von Windkraftanlagen“

Bravo, applaudiert der Bottroper Naturschutzbund Nabu. Dessen Vorsitzender Rolf Fricke sagt zu den Windrad-Plänen des RVR: Mindestens der Bau von Windrädern „würde eine erhebliche Beeinträchtigung für die heimische Fauna darstellen“. Auch der Betrieb der Anlagen wäre in seinen Augen problematisch: „Besonders Vögel und Fledermäuse werden immer wieder Opfer von Windkraftanlagen. Wie dieser von Naturschutzgebieten umgebene Standort sinnvoll sein soll, ist mehr als zweifelhaft. Besonders unter der Berücksichtigung vorhandener Anlagen in Kirchhellen ist nicht nachvollziehbar warum die heimische Fauna dem Gewinnstreben einer Drittpartei geopfert werden soll. Der Nabu Bottrop unterstützt die Ausweisung der Schöttelheide als Naturschutzgebiet ausdrücklich.“ Das tut auch der Naturschutzverband BUND, sagte dessen Sprecher im Naturschutzbeirat Thomas Kaba.

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