Bottrop-Kirchhellen. Wenn die Schöttelheide zum Naturschutzgebiet wird, darf der RVR dort trotzdem ein Windrad aufstellen? Die CDU will das prüfen lassen.

An der Schöttelheide stoßen sich zwei Nutzungswünsche hart im Raum. Der Besitzer Regionalverband Ruhrgebiet würde das Haldenplateau gerne verpachten an den Betreiber einer Windkraftanlage. Der Fachbereich Umwelt will die Halde dagegen dem Zugriff des Menschen weitestgehend entziehen und sie zum Naturschutzgebiet machen. CDU, SPD und FDP wollen jetzt prüfen lassen, ob die beiden Nutzungen sich wirklich ausschließen.

Die Schöttelheide ist eine von neun Halden im Ruhrgebiet, die der Regionalverband Ruhr (RVR) schon vor zehn Jahren als geeigneten Standort für Windräder ausgemacht hat. Im Vorfeld der Übernahme der Bergehalden von der RAG hatte der RVR ein Haldenkataster erstellt als Grundlage für die Planung künftiger Nutzungen.

Halde im Abendrot: Der RVR will ein Windrad auf das Plateau der Schöttelheide stellen, die Stadt will die Halde zum Naturschutzgebiet machen.
Halde im Abendrot: Der RVR will ein Windrad auf das Plateau der Schöttelheide stellen, die Stadt will die Halde zum Naturschutzgebiet machen. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Services | Hans Blossey

2020 hatten RAG und RVR die schrittweise Übergabe der letzten 20 Halden vereinbart, zu der auch die Halde Haniel gehört. 37 Halden gehörten da schon dem RVR. 20 Jahre wird die RAG die Hälfte der Bewirtschaftungskosten für die 20 Halden übernehmen, das wären rund 14 Millionen Euro. Der RVR übernimmt die andere Hälfte und die Kosten der weiteren Erschließung. Einen Teil dieses Aufwands will der RVR wieder einspielen durch Verpachtung von Flächen an Windradbetreiber. Auf der Mottbruchhalde nebenan in Gladbeck zum Beispiel dreht sich schon eine Windkraftanlage.

Der Fachbereich Umwelt hat allerdings ganz andere Pläne, die menschliche Eingriffe in das gewachsene Leben auf der Bergehalde weitestgehend ausschließen sollen. Er will das einzigartige Biotop, das dort auf Millionen Tonnen salzhaltigen Bergematerials der Schachtanlage Prosper-Haniel entstanden ist, in ein Naturschutzgebiet mit strengen Schutzvorschriften umwandeln. Dafür will er den Landschaftsplan der Stadt ändern lassen. Am Montag befasst sich der Naturschutzbeirat mit dem Thema. Der hat sich schon festgelegt: Kein Windrad auf die Schöttelheide. Das entscheidet er aber nicht, sondern der Rat am 21. November.

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In dieses Verfahren zur Änderung des Landschaftsplans will eine Mehrheit der Kirchhellener Bezirkspolitiker eine Art Vorprüfung einbauen. Die CDU-Fraktion will prüfen lassen, ob trotz der Änderung des Landschaftsplanes ein Windrad auf der Halde gebaut werden darf. „Die Halde ist prädestiniert für ein Windrad“, sagt Dorothee Askemper (CDU) und findet: „Wir verschwenden eine Chance, wenn wir das nicht prüfen lassen.“

Wie vor ihm Dezernent Klaus Müller sagt auch Fachbereichsleiter Stefan Beckmann: „Wir stehen am Anfang des Verfahrens und werden dabei auch diese Frage prüfen.“ Er lässt aber keinen Zweifel daran, wo sein vorrangiges Interesse liegt: „Die Halde ist einzigartig, hier gibt es die größte Population der Heidelerche. Um diesen Biotopverbund etwa mit der Kirchheller Heide beneidet uns ganz NRW!“ Dennoch setzte eine Mehrheit der Bezirkspolitiker gegen die Stimmen von Grünen und ÖDP den Prüfauftrag durch. Bezirksbürgermeister Ludger Schnieder sagt: Soviel Zeit muss sein bei einer geschätzten Planungsdauer von zwei Jahren. Und ein solches Gutachten koste die Stadt nichts:; „Das bezahlt der Besitzer oder der Investor.“

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Haldenbesitzer RVR zeigt sich auf WAZ-Anfrage skeptisch, ob ein Windrad in einem Naturschutzgebiet funktionieren kann. RVR-Sprecherin Barbara Klask sagt: „Bei den Planungen zu erneuerbaren Energien auf den RVR-Halden stand von Beginn an fest, dass eine solche Entwicklung nur gemeinsam mit den Städten erfolgen kann. Wenn es ein politisches Votum in der Stadt Bottrop gibt, die Halde zum Naturschutzgebiet zu erklären, werden Planungen in Bezug auf Windkraft schwierig.“