Bottrop. Im Auftrag der Telekom sollen „Ranger“ an der Haustür Verträge abschließen. Wo sie in Bottrop unterwegs sind und was die Verbraucherzentrale rät.

Es klingelt. Man erwartet keinen Besuch und ahnt nichts Böses. Dann steht auf einmal jemand vor der Tür, der etwas zu einem neuen Glasfaservertrag erzählen will.

In einem zugetragenen Fall, der der Redaktion bekannt ist, hat sich der Mann, schätzungsweise Mitte 30, dunkle Haare, sportlicher Typ, als Mitarbeiter der Telekom ausgegeben. Er zeigte seinen Ausweis und fragte den Bewohner nach dem Telekommunikationsanbieter und der Geschwindigkeit des Internets in der Wohnung.

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Der Anbieter des Betroffenen ist Vodafone, die Geschwindigkeit des Internets konnte er an der Wohnungstür nicht auf Anhieb sagen. Der Mitarbeiter ließ nicht locker und fragte nach, ob der Betroffene nicht einmal nachschauen könnte. Während der Bottroper suchte, wartete der junge Mann im Hausflur.

Ein Fall aus Bottrop: Mitarbeiter wirbt im Auftrag der Telekom

Als der Betroffene zur Wohnungstür zurückkehrte und ihm keine Antwort zur Internetgeschwindigkeit geben konnte, ließ der junge Mann nicht locker. Er unterbreitete ihm Angebote der Telekom. Er sprach davon, dass in der Straße des Bottropers „ja eine schlechte Internetverbindung“ sei. Was er jedoch nicht belegen konnte.

Am Ende des knapp fünfminütigen Gesprächs erteilte der Bottroper dem Mann eine Absage und sagte ihm, dass er es sich noch einmal überlegen würde. Der Telekom-Mann sagte, dass man sich noch postalisch melden würde. Dieser Vorfall liegt inzwischen ein paar Wochen zurück. Der Betroffene hat den Mann nie wiedergesehen und Post von der Telekom hat er auch nicht bekommen.

So oder so ähnlich dürfte es zurzeit vielen Bottropern ergehen. Umgangssprachlich ist bei derartigen Mitarbeitern im Außendienst von Drückerkolonnen die Rede.

„Aktuell beraten autorisierte Vertriebsmitarbeiter unseres Vertriebspartners Ranger Marketing & Vertriebs GmbH Haushalte und Gewerbe in Bottrop, in den Postleitzahlen-Gebieten 46236 und 46238, zu Glasfaseranschlüssen, passenden Tarifen und dem TV-Angebot der Telekom“, erklärt ein Unternehmenssprecher schriftlich auf Anfrage der WAZ.

Der Grund wird gleich mitgeliefert: „Denn zum 1. Juli fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg. Und bis dahin müssen sich viele Mieterinnen und Mieter einen neuen TV-Anbieter suchen.“

Telekom: Direktvermarktung ist ein wichtiger Kanal für den Glasfaserausbau

Warum derartige Geschäfte an der Haustür erledigt werden, begründet der Telekom-Sprecher wie folgt: „Die Direktvermarktung ist für den Glasfaserausbau ein sehr wichtiger Kanal, der Kundinnen und Kunden eine umfassende Beratung und einen Service bei sich zu Hause bietet und daher sehr geschätzt wird.“

Weiter heißt es: „Eine Marktforschungsstudie der Telekom hat ergeben, dass die meisten Kunden nur deshalb nicht auf einen Glasfaser-Anschluss umsteigen, weil sie gar nicht wissen, dass ein solcher Anschluss bei ihnen zur Verfügung steht.“

Telekom erklärt, wie die Direktvertrieb-Mitarbeiter auftreten sollen

Die Telekom „setzt auf den Direktvertrieb in Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern und nach ganz klaren Regeln“. „Alle unsere Vertriebspartner müssen mindestens zehn Pflichtschulungen erfolgreich durchlaufen. Alle haben sich unserem ‚Code of Contact‘ vertraglich verpflichtet. Darin ist festgelegt, wie die Kundenkontakte im Auftrag der Telekom ablaufen sollen. Dazu gehören zum Beispiel Telekom-Kleidung, ein Ausweis mit Lichtbild in Sichthöhe sowie ein Autorisierungsschreiben der Telekom. Darüber hinaus haben die Direktvermarkter eine Rückrufnummer dabei, über die man per Telefon den Mitarbeitenden identifizieren lassen kann. Diese Nummer lautet bundesweit 0800 3309765.“

In dem oben geschilderten Bottroper Fall hat der Mitarbeiter nicht versucht, in die Wohnung zu gelangen. Die Telekom schreibt dazu: „Die Beratungsgespräche finden grundsätzlich an der Haustür statt. Die Wohnung dürfen die Beraterinnen und Berater nur betreten, wenn sie dazu eingeladen werden.“

„Die Beratungsgespräche finden grundsätzlich an der Haustür statt. Die Wohnung dürfen die Beraterinnen und Berater nur betreten, wenn sie dazu eingeladen werden““

Ein Unternehmenssprecher der Telekom

Wenn der Kunde im Beratungsgespräch einen Auftrag erteile, erhalte er einen nachgelagerten Qualitäts-Call und eine E-Mail mit den Informationen zum beauftragten Produkt. „In dem Telefonat wird dem Kunden nochmals erläutert, welches Produkt beauftragt wurde und welche Kosten hierfür entstehen. Im Zweifel kann der Auftrag dabei auch direkt storniert werden. Erst wenn der Kunde in diesem Gespräch alle Punkte bestätigt, wird der Auftrag an die Telekom übermittelt. Selbstverständlich gilt im Anschluss das 14-tägige Widerrufsrecht auch für Haustürgeschäfte.“

Verbraucherschützer sehen derartige Haustürgeschäfte durchaus kritisch. Devran Cakici von der Verbraucherzentrale in Bottrop erklärt, dass die Telekom Haustürgeschäfte durchführen dürfe.

Was die Verbraucherzentrale in Bottrop empfiehlt

Aber wie sollte man reagieren? „Lassen Sie am besten niemanden in die Wohnung“, empfiehlt Cakici. Die Mitarbeiter für Haustürgeschäfte sind „extrem gut geschult“. Verbraucher sollten wachsam sein bei Floskeln wie: „Ich habe ein exklusives Angebot für Sie. Unser Angebot ist begrenzt oder es ist super günstig“, zitiert er.

Wenn der Vertriebsmitarbeiter doch in die Wohnung gelassen wird, ist weiterhin Vorsicht geboten. „Wenn man Ihnen Dokumente zeigt, sollte man sie sorgfältig lesen“, sagt Devran Cakici. Nichts voreilig unterschreiben. Und wenn doch, dann solle man eine Kopie oder Abschrift verlangen.

Verbraucherzentrale in Bottrop: „Niemals in Vorkasse gehen!“

Betroffene sollten sich zudem die Ausweisdokumente des Vertrieblers zeigen lassen. Und ganz wichtig: „Niemals in Vorkasse gehen“, betont Cakici.

Er berichtet von aktuellen Haustürgeschäften, bei denen Verbraucher von Vertriebsmitarbeitern übers Ohr gehauen worden sind. In der Wohnung hätten sie gesagt, dass die Verbraucher etwas hätten unterschreiben müssen. „Und das, obwohl sie einen Vertrag abgelehnt haben“, sagt Cakici.

Begründet wird jene Unterschrift mit „Datenschutzbestimmungen“. „Für das Protokoll, bitte unterschreiben Sie hier“, formuliert Cakici einen solchen Satz. Manche sind äußerst dreist vorgegangen. „Es gibt Fälle, in denen den Verbrauchern gesagt wurde: ‚Machen Sie sich keine Sorgen. Mit dieser Unterschrift kommt kein Vertrag zustande‘“, so Cakici. Am Ende ist es dann anders gekommen.

Ab wann für Verbraucher das Widerrufsrecht gilt

Aber der Verbraucherschützer kann ein wenig beruhigen, bei Haustürgeschäften handelt es sich um Fernabsatzverträge. „Es gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen“, sagt er. Die Frist beginnt erst, nachdem das Produkt geliefert worden ist.

Vor allem auf zwei Gruppen hätten es die Drückerkolonnen abgesehen. „Da wären zum einen ältere Menschen“, so der Verbraucherschützer. Deren Höflichkeit wird ausgenutzt, sie bilden so ein leichtes Opfer. Cakici: „Ältere Menschen sind leichtgläubiger.“ Die Vertriebler seien verbal gut ausgebildet und können jene Gruppe einfacher überzeugen.

Auf zwei Gruppen haben es die Drückerkolonnen abgesehen

Die nächste Gruppe besteht aus Menschen mit Migrationshintergrund, die nur schlecht oder gar kein Deutsch sprechen können, so der Verbraucherschützer. Manche verstehen nicht, worum es geht. Möglicherweise aus Angst etwas falsch zu machen, würde sie „Ja“ sagen und dann gegebenenfalls die Verträge unterschreiben.

Deshalb sein dringender Appell: „Lassen Sie sich nicht verunsichern.“ Im Zweifel immer Nein sagen. „Verweisen Sie darauf, dass Sie sich erst einmal beraten lassen möchten bei der Verbraucherzentrale.“ Bei Haustürgeschäften sollte man, wenn möglich, einen Nachbarn als Zeugen hinzuziehen.

„Wenn der Vertrag widerrufen wird, dann schriftlich, per Post und als Einschreiben mit Rückschein“ “

Devran Cakici, Verbraucherzentrale in Bottrop

Verträge können nicht nur schriftlich und damit rechtlich bindend vereinbart werden. Cakici erklärt, dass ein einfaches „Ja“ auch für einen mündlichen Vertrag reichen kann. Das ist zum Beispiel bei Abschlüssen übers Telefon der Fall. Sollte der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, hat Devran Cakici einen wichtigen Tipp: „Wenn der Vertrag widerrufen wird, dann schriftlich, per Post und als Einschreiben mit Rückschein.“

Kontakt zur Verbraucherzentrale in Bottrop

Kontakt zur Verbraucherzentrale in Bottrop (Horster Straße 6) zu den Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag: 9 bis 14.30 Uhr, Dienstag ist geschlossen. Mehr Information unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/bottrop