Bottrop. Von der Anbieterübersicht bis zum Haustürgeschäft: Stadt und Verbraucherzentrale Bottrop geben Tipps rund um den Glasfaserausbau.

Überall im Land werden verstärkt Glasfaseranschlüsse ausgebaut – auch in Bottrop. Zusammen mit den Experten der Stadt beantworten die Beraterinnen der Verbraucherzentrale wichtige Fragen rund um den Glasfaseranschluss.

Wie ist der Stand des Glasfaserausbaus in Bottrop? Welche Anbieter gibt es?

Sonja Mieske, Gigabitkoordinatorin der Stadt, verweist zunächst auf den geförderten Glasfaserausbau, um die „weißen Flecken“ im Stadtgebiet abzudecken. Das sind die Bereiche, in denen die Datengeschwindigkeiten unter 30MBit pro Sekunde liegen. Die Umsetzung übernehmen Muenet und Gelsennet. „Hier wird zeitnah in den nächsten ein, zwei Monaten mit dem Bau begonnen“, so Mieske. Welche Adressen in den geförderten Ausbaugebieten liegen, kann online über die WebMap unter bottrop.gigabitkoordination.de abgefragt werden.

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Der eigenwirtschaftliche, also privat finanzierte Ausbau durch die Telekom in Stadtmitte steht derweil kurz vor dem Abschluss. Der der Muenet in Grafenwald, Kirchhellen und Feldhausen sei in der Bauphase. Im Fuhlenbrock läuft die Nachfragebündelung von Muenet. Eine Eon-Tochter plant den Ausbau auf dem Eigen. „Dort haben wir bis zum 31. März noch die Vorvermarktungsphase.“

Strategisches Ziel der Stadt sei, so Keven Forbrig, Abteilungsleiter bei der Wirtschaftsförderung, in bestimmten Stadtteilen nur einen Anbieter zu haben. Dadurch werde unter anderem das mehrfache Aufreißen von Straßen zur Verlegung der Glasfaserkabel verhindert.

Wie sinnvoll ist ein Glasfaseranschluss?

„Glasfaser ist die Zukunft“, sagt Claudia Berger, Leiterin der Verbraucherzentrale in Bottrop. Daher befürworten die Verbraucherschützer den Ausbau. Fakt sei, dass der Bandbreitenbedarf stetig wächst durch die Nutzung von Social-Media-Plattformen, Streaming-Diensten, Arbeiten im Homeoffice. Der Trend setze sich fort.

Im Moment reicht mir meine Datenverbindung noch aus. Sollte ich trotzdem nicht länger warten?

Wichtiger Punkt ist: Der Glasfaserausbau erfolgt von vielen Anbietern aus bis ins Haus hinein als „Open Access“, sodass anschließend eine freie Wahl des weiteren Dienstleisters bestehe, erklärt Forbrig. In den geförderten Gebieten gelte das in jedem Fall. „Es ist keiner gezwungen, am Ende etwas abzuschließen. Wir weisen als Stadt darauf hin: Es ist richtig, auf alle Fälle Glasfaser schon einmal im Haus zu haben“, so Forbrig. „Ob man sich intern auch verkabelt, ob man weiterführende Angebote in Anspruch nimmt, das muss dann jeder selbst für sich entscheiden.“

Beim geförderten Ausbau sei die Verlegung des Anschlusses bis ins Haus hinein kostenfrei, erklärt Forbrig. Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau komme es darauf an: Viele der Anbieter machen einen „Open Access“-Anschluss bis ins Haus, „haben aber dann natürlich Interesse daran, dass man auch deren weitere Leistungen in Anspruch nimmt“.

Entscheide man sich aber erst zu einem späteren Zeitpunkt für einen Glasfaseranschluss, müsse mit Kosten in vierstelliger Höhe gerechnet werden.

Wie verhalte ich mich bei Haustürgeschäften?

Beschwerden zum Thema Glasfaser – zum Beispiel über Haustürgeschäfte – erreichen die Bottroper Verbraucherberaterinnen in Wellen, berichtet Anette Abraham. „Viele Verbraucher rechnen gar nicht damit, dass plötzlich jemand vor der Haustür steht“, weiß sie. Ihr Tipp: Sich in dieser Situation nicht überrumpeln oder zu einem schnellen Vertragsabschluss drängen lassen. Stattdessen solle man sich die Unterlagen geben lassen und diese erst in Ruhe anschauen, vielleicht einen neuen Termin ausmachen oder Infopoints bzw. Infoveranstaltungen der Anbieter besuchen.

Zudem: „Wenn man sich unsicher ist, sollte man sich den Firmenausweis zeigen lassen“, ergänzt die Verbraucherberaterin. Für Seriosität spreche auch eine Ankündigung über einen vorab zugeschickten Infobrief, ergänzt Sonja Mieske.

Auf welche „Fallen“ sollte ich achten?

Die Verbraucherschützer haben festgestellt, dass Vertriebsmitarbeiter immer wieder versuchen würden, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen, teils unter irreführenden Fantasienamen wie „Gigabitanschluss“. Ein echter Glasfaseranschluss gehe bis in die Wohnung (Name: FTTH – Fiber to the home/deutsch: Glasfaser nach Hause oder NE4 – Netzebene 4).

Klinge außerdem etwas „zu gut, um wahr zu sein“, sollte man besonders vorsichtig sein und alle Bedingungen gut studieren. „Glasfaseranschlüsse kosten um die 40 Euro pro Monat“, gibt Abraham einen Anhaltspunkt. Häufig würden Verträge mit neun Euro pro Monat angeboten – und erst das Kleingedruckte offenbare, dass es ab dem dritten oder sechsten Monat deutlich teurer wird.

Wozu ist die Grundstückseigentümererklärung gut?

„Das ist die vertragliche Genehmigung dafür, dass das Glasfaserkabel bis ins Haus gelegt werden darf“, erklärt Sonja Mieske. Daher sei wichtig, diese zu unterschreiben. „Das ist keine Unterschrift zu einem Produktvertrag“, betont die Gigabitkoordinatorin, „der läuft noch einmal separat.“ Das gelte es zu unterscheiden.

Kann ich meinen Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen?

Bei Abschluss an der Haustür, am Telefon, im Internet oder bei Verkaufsaktionen zum Beispiel vor dem Supermarkt gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Und zwar ab Zugang der Auftragsbestätigung. Bei Abschluss im Ladengeschäft des Anbieters ist kein Widerruf möglich. Eine Kündigung hängt von den jeweiligen Kündigungsklauseln ab.

Kontakt Gigabitkoordinatorin: 02041 72 30 915. Infos im Netz: www.verbraucherzentrale.nrw/glasfaseranschluss; www.gigabit.nrw.de