Bottrop. Bewohner in früherem Vonovia-Haus in Welheim klagt über abgeschaltetes Kabelnetz. Bald müssen sich alle Mieter selbst kümmern. Was ab Juli zu beachten ist.
Nach einer Gesetzesänderung werden Kabelanschlüsse in Mietshäusern künftig nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet. Denn spätestens am 1. Juli endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Dann ist über die bisherigen Verträge kein Kabelfernsehen mehr verfügbar. Was bislang einfach so aus der Steckdose kam und für alle Mieter in einem Haus über die Nebenkosten abgerechnet wurde, muss jetzt jeder selbst regeln.
Für zwei ehemalige Vonovia-Mieter an der Straße Im Gungfeld in Welheim, die die Häuser inzwischen von Vonovia gekauft haben, kam aber noch eine besondere Überraschung dazu: Sie können seit dem 24. April nicht nur ihren bisherigen Internetanschluss sondern auch ihr Festnetztelefon nicht mehr nutzen. „An dem Tag hat Vonovia am Hauptverteiler an der Welheimer Straße den Stecker gezogen“, wie Mario Polak es ausdrückt. Das Netz habe dem ehemaligen Vermieter gehört, er habe es aber auch nach dem Vekauf des Hauses weiter für seinen Telekomanschluss nutzen können.
In einem ehemaligen Vonovia-Objekt funktionieren weder Internet noch Festnetztelefon
Nun funktionieren weder Internetanschluss noch Festnetztelefon. Zwar habe er von seinem Anbieter Telekom ein so genanntes Schnellpaket bekommen, so dass er wenigtsens E-Mails schicken und empfangen kann, aber die Verbindung sei längst nicht so gut wie der frühere Kabelanschluss, und Telefonieren gehe derzeit auch nur per Handy.
Die Abstellung der alten Anschlüsse bestätigt das Wohnungsunternehmen Vonovia auf Anfrage. Demnach habe am 24. April ein mit Vodafone geplanter Signalschwenk der Vonovia Objekte am Übergabepunkt Welheimer Straße 134 stattgefunden, so eine Vonovia-Sprecherin. „Unser Auftrag an Vodafone bezog sich lediglich auf die Objekte der Vonovia.“
„Gemäß Rücksprache mit der Telekom hängt das Objekt Im Gungfeld 17 an einem Übergabepunkt, der aufgrund des Wechsels von Telekom zur Vodafone in den Bestandsobjekten der Vonovia geschwenkt wurde. Unser Auftrag an Vodafone bezog sich lediglich auf die Objekte der Vonovia. Dass weitere Gebäude betroffen waren, liegt nicht in unserem Einflussbereich“, heißt es seitens des Unterehmens.
Vonovia: „Wir sind weder Eigentümerin der Kupferdoppelader noch des Kabelnetzwerks“
In der Vorplanung hätten regelmäßige Abstimmungen zwischen den Beteiligten Vodafone und Telekom stattgefunden, denen sämtliche Netzdokumentationen vorlägen. Allerdings sei die Vonovia im genannten Objekt weder Eigentümerin der Kupferdoppelader (klassisches Telefonfestnetz) noch der Netzebene 4, des Kabelnetzes im Gebäude.
Im Zuge der anstehenden bundesweiten Umstellung der Regelungen bei der TV-Versorgung von Mehrfamilienhäusern habe Vonovia neue Kooperationen mit Geschäftspartnern abgeschlossen. Das sei eine zentrale Maßnahme, um den Mieterinnen und Mietern auch künftig eine verlässliche Versorgung mit Kabel-TV zu ermöglichen. Im Rahmen dessen habe im April auch der genannte Signalschwenk der Vonovia-Objekte stattgefunden.
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„Wir haben den Vorfall dennoch mit Vodafone besprochen, die für die betroffenen Objekte kurzfristig die Buchbarkeit von Telefon- und Internetprodukten in ihrem System ermöglichen. Das TV-Signal steht bereits jetzt nach einem Sendersuchlauf zur Verfügung“, erklärt die Vonovia-Sprecherin. „Unsere Mieter wurden im Vorfeld von uns als auch von der Telekom über den Signalschwenk, den Übergang der Telekom zur Vodafone und die Möglichkeiten eines neuen Vertragsabschlusses bei Vodafone informiert.“
Eigener Vertrage mit Kabelanbieter wird in der Regel zwei bis drei Euro teurer im Monat
Allgemein gilt für alle Mieter: Bislang war der Kabelanschluss häufig Bestandteil der Wohnungs-Infrastruktur und mit Beginn des Mietvertrags automatisch verfügbar. Abgerechnet wurde über die Nebenkostenabrechnung. Hauseigentümer und Hausverwaltungen hatten dafür in der Regel Sammelverträge mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber vor Ort. Durch die oben genannte Gesetzesänderung ist dieses Privileg nun hinfällig. So beschreibt es zum Beispiel auch die NRW-Verbraucherzentrale, die erklärt, wie man den Anschluss behält oder Alternativen nutzt.
Wer sich nicht um den Anschluss kümmert, hat womöglich in Kürze kein Fernsehen mehr. Möchte man den Kabelanschluss behalten, muss man einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Das wird nach einschlägigen Prognosen ein wenig teurer als bisher. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Kosten maximal um zwei bis drei Euro pro Monat steigen und der Preis für einen Einzelnutzervertrag bei etwa acht bis zehn Euro pro Monat liegt.
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Wer der bisherige Anbieter ist, steht entweder in der Nebenkostenabrechnung oder lässt sich durch Nachfrage bei Vermietern oder Hausverwaltung ermitteln. Ein Wechsel des Anbieters ist in der Regel nicht möglich, da die Netzbetreiber festgelegte Gebiete haben und oftmals nur ein Anbieter für ein Gebäude zuständig ist. Nur mit diesem kann ein Vertrag geschlossen werden.
Die Vonovia habe im Zuge der Änderungen einen Vertragsabschluss mit der Vodafone empfohlen, wenn sie weiter über die Kabeldose TV, Internet- oder Telefonprodukte beziehen möchten, heißt es aus dem Unternehmen. Alterativ besteht für alle, nicht nur Vonovia-Mieter, die Möglichkeit, einen DSL-Vertrag mit einem beliebigen Anbieter zu schließen.
Allgemeine Infos zur neuen Kabelanschluss-Regelung: verbraucherzentrale.nrw/node/53330.