Bochum. Nach einem offenkundigen Nazi-Gruß wehrte sich ein Bochumer gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Seine Erklärung sorgte für Verwunderung.

Dieser Fall schlug hohe Wellen. Weil zwei Jugendtrainer (je 33) des Fußballvereins SV Schwarz-Weiß Eppendorf im Urlaub den Hitlergruß gezeigt haben sollen, wurden beiden von der Vereinsspitze suspendiert. Der eine muss am 24. Februar wegen des Vorwurfs des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vor Gericht, weil die Staatsanwaltschaft ihn angeklagt hat. Der andere wurde von seinem Arbeitgeber, der zum Stadtwerke-Verbund gehörenden Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR), im vorigen Oktober fristlos gekündigt. Am Donnerstag wehrte sich der Angestellte dagegen vor dem Arbeitsgericht. Und hatte Erfolg damit.

Diese Texte haben viele Menschen interessiert

Am 7. Oktober hatte diese Zeitung über den Fall berichtet. Mit einem Foto, das die beiden Trainer vor einem Weltkriegsbunker an der Nordsee zeigt. Aufgetaucht sein soll es auf dem Whatsapp-Account, im „Status“ desjenigen Trainers, der bald vor Gericht muss. Das Verfahren gegen den anderen Trainer stellte die Staatsanwaltschaft ein. Er soll von der Veröffentlichung des Bildes nichts gewusst haben. Hintergrund: Nur das öffentliche Zeigen des Nazi-Grußes ist verboten.

Arbeitgeber will durch die Kündigung seinen Ruf schützen

Arbeitsrechtlich bekam der Angestellte Riesenärger. Am 24. Oktober feuerte die EWMR den Mann, weil sie als öffentliches Unternehmen ihren Ruf und die demokratischen Werte schützen will. Dagegen reichte der 33-Jährige eine Kündigungsschutzklage ein.

Beim gerichtlichen Kammertermin sagte er, dass er gar keinen Hitlergruß gezeigt habe; es sei nur „ein Winken“ in Richtung seiner Familie gewesen, die vor ihm gestanden habe. Er habe „nicht gewollt, dass das so rüberkommt, als sei dies rechtsradikal“.

+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bochum verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter! +++

Der Anwalt der EWMR sagte zu dieser Erklärung: „Da fühlen wir uns auf den Arm genommen.“ Und auch Richter Christian Vollrath meinte, dass das Bild „kaum eine andere Deutung zulässt“ als einen Hitlergruß. Diesen Verdacht „wird man vielleicht nicht ausräumen können“. Die Geste sei „mindestens eine Verharmlosung von Gräueltaten“, völlig inakzeptabel und „schwer zu ertragen“.

Rechtliche Hürden für Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind „sehr hoch“

Auch interessant

Rein rechtlich sei die Sache aber komplizierter, denn die Hürden für eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses seien „sehr hoch“. Zumal der Vorfall sich in der Freizeit ereignet hatte, nicht am Arbeitsplatz.

Die aus drei Richtern bestehende 1. Kammer entschied denn auch, „dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgelöst ist“. Gegen dieses Urteil kann die Beklagte, die EWMR, Berufung einlegen. Sollte das Urteil aber rechtskräftig werden, muss die EWMR den Kläger nicht nur wieder einstellen, sondern ihm auch den gestrichenen Lohn seit Oktober nachzahlen.