Bochum. Das Arbeitsgericht hat eine Kündigung wegen eines Urlaubsfotos für unwirksam erklärt. WAZ-Redakteur Bernd Kiesewetter findet das nachvollziehbar.
Wieder einmal ist ein kommunaler Arbeitgeber mit dem Versuch, einen Mitarbeiter wegen rechtsextremer Aktivitäten oder Symbole loszuwerden, vor Gericht gescheitert. Das mag man bedauern, das mag einen ärgern. Aber es zeigt, dass unser Rechtsstaat in diesem Fall funktioniert.
Gut, dass es keine Gesinnungsjustiz mehr gibt
Kein Mensch mit Verstand, Charakter und einem Mindestmaß an sittlicher Reife kann die Nazizeit verharmlosen oder sie gar zurückhaben wollen. Allerdings haben wir in der Bundesrepublik Meinungsfreiheit. „Wenn jemand zu Hause den Hitlergruß zeigt, ist das völlig bescheuert, aber nicht verboten“, stellte der Anwalt des gefeuerten Klägers fest. Was jemand in den eigenen vier Wänden politisch äußert oder zeigt, ist allein seine eigene Sache.
Dieses Recht ist ein sehr hohes Gut, weil es sonst eine Gesinnungsjustiz gäbe. Wie bis 1945.
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Stadt Bochum wurde zwei Rechtsextreme nur schwer los
Erst vor zwei, drei Jahren hatte ein anderes kommunales Unternehmen, die Stadtverwaltung, große rechtliche Probleme, zwei Angestellte, die der rechtsextremen Gruppe „Hammerskins“ angehören sollten, loszuwerden. Nach mehreren arbeitsrechtlichen Prozessen einigte man sich auf einen Vergleich bzw. wurde eine Abfindung in Höhe von 30.000 Euro bezahlt.
Dass die Kündigungen damals nicht wirksam wurden, hatte einen Grund: Sie hatten sich am Arbeitsplatz nichts zu Schulden kommen lassen und waren dort nicht politisch aktiv. Und das trifft auch auf den aktuellen Fall zu. Hätte der Kläger beim Heben des rechten Armes einen Blaumann seines Arbeitgebers getragen, hätte das Gericht die Kündigung wohl abgesegnet.